Boarding verweigert wegen angeblicher Infektion

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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ohne ärztlichen Befund wird sich Ryanair vor einer Ausgleichsleistung kaum drücken können.
Andertherum. Da FR in den AGB eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung fordert (und schon vor dem Ticketkauf gefordert hat), wird man kaum eine Ausgleichsleistung ohne fordern können.

Nur weil es diesmal die FR und nicht die LH AGB sind, dreht sich die Rechtslage nicht um. OK, Gerichte könnten deshalb anderstherum entscheiden, siehe Urteil zu Streik bei LH (muss nicht zahlen) und BA (muss zahlen)...
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
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278
Hallo mpaffke, auch wenn jetzt alles in deinem Sinn geregelt ist, habe ich noch Anmerkungen dazu.
Ryanair hat sich meiner Ansicht nach vorbildlich verhalten. Wenn eine Person beim Boarding offensichtlich krank zu sein scheint, dann darf sie nicht ins Flugzeug gelassen werden, erst recht nicht, wenn es sich um eine ansteckende Erkrankung handeln könnte.

Der hier in der Diskussion aufgekommene Gedanke, man könne doch vielleicht einen Arzt ausrufen lassen, ist abwegig. Weder reden wir von einem medizinischen Notfall, noch ist das Sache irgendwelcher 'Bystander', sondern Sache der regulären medizinischen Versorgung, wie auch immer die vor Ort geregelt ist.

Der letzte Medical, zu dem ich gerufen worden bin, war ein kaltschweißiger Mann, der sich seine Zeit zwischen Toilettenbesuch (Durchfall) und mehrere Spucktüten füllen (unstillbares Erbrechen) aufgeteilt hat. Er war nach Aussage der Flugbegleiterin bereits am Gate aufgefallen, weil er sichtlich krank war. Sie hatte ihn an Bord gelassen, weil er behauptet hatte, es gehe ihm gut...

Für die umsitzenden Passagiere bestand das reelle Risiko, ebenfalls an Brechdurchfall zu erkranken, von den Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.

In Deinem Fall war die Frage 'Mückenstiche oder Windpocken'? Aus meiner Sicht hat Ryanair hier alles richtig gemacht.
Aus deiner Sicht vielleicht ja , wie siehtes aber rechtlich aus ?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Andertherum. Da FR in den AGB eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung fordert (und schon vor dem Ticketkauf gefordert hat), wird man kaum eine Ausgleichsleistung ohne fordern können.
AGB können die Schutzvorschriften von EC261/2004 aber nicht überschreiben.
Ansonsten könnte sich jede Airline ja vor einer Ausgleichsleistung drücken, indem es von allen Fluggästen eine Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung verlangt.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Du kannst aber keine Ausgleichszahlung verlangen, wenn du nicht boarden durftest weil du gegen die AGB verstoßen hast. Vor allem wenn diese Klausel einer WHO Empfehlung entspricht. Das ist etwas völlig anderes.
Analog kannst du keinerlei Ansprüche geltend machen, wenn du volltrunken am Flughafen erscheinst, und abgelehnt wirst.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Du kannst aber keine Ausgleichszahlung verlangen, wenn du nicht boarden durftest weil du gegen die AGB verstoßen hast.
So pauschal ist das nicht richtig.

Vor allem wenn diese Klausel einer WHO Empfehlung entspricht.
Empfehlungen sind eben Empfehlungen - mehr nicht.

Analog kannst du keinerlei Ansprüche geltend machen, wenn du volltrunken am Flughafen erscheinst, und abgelehnt wirst.
Das ist ein anderer Sachverhalt.
 

LH88

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08.09.2014
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AGB können die Schutzvorschriften von EC261/2004 aber nicht überschreiben.
Ansonsten könnte sich jede Airline ja vor einer Ausgleichsleistung drücken, indem es von allen Fluggästen eine Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung verlangt.
Dann müsste man zuerst die AGBs angreifen, aber warum? Vor allem nach den letzten 36 Monaten? Ansteckende Krankheiten gehören wohl nicht an Bord eines Flugzeuges, und der Pax hat ja die Möglichkeit die Diagnose des Arztes von FR zu widerlegen.

Viel Spass bei dem Versuch hier etwas einzuklagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Empfehlungen sind eben Empfehlungen - mehr nicht.


Das ist ein anderer Sachverhalt.
Empfehlungen geben aber die Richtung wieder.

Warum sollte es ein anderer Sachverhalt sein wenn jemand wegen eines vermeintlichen Rausches nicht boarden darf? Gibt es da eine bestimmte Promille Grenze? (Interessant wäre ob man das Flugzeug den betrunken verlassen darf, da würde oft die halbe C lange warten müssen).
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.866
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Ansonsten könnte sich jede Airline ja vor einer Ausgleichsleistung drücken, indem es von allen Fluggästen eine Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung verlangt.
Das kann (und macht!) sie sogar umgekehrt. Wenn du bewusst mit einer Krankheit boardest und dann das Flugzeug wegen deinem medizinischen Notfall ein Alternate anfliegen muss, kann sie von dir Schadenersatz verlangen.

Das spezielle Problem hätte man wohl von beiden Seiten etwas geschickter angehen können... Wie schon korrekt bemerkt gibt es an jedem Flughafen einen medizinischen Dienst, den man hier als neutralen Schlichter hätte bemühen können.

Empfehlungen sind eben Empfehlungen - mehr nicht.
Aber auch nicht weniger. Gerade in der Medizin sind Empfehlungen von der WHO oder von Ärzteverbänden meist sehr hoch bewertet. Wer sich an die Empfehlungen hält, hat im Falle eines Rechtsstreits sehr gute Karten. Stichwort: Impfempfehlung der StIKO.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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, und der Pax hat ja die Möglichkeit die Diagnose des Arztes von FR zu widerlegen.
Wie der TE doch selbst eindrucksvoll erklärt hat -> es ist doch gar nicht klar, wer diese Diagnose am PMO aufgestellt hat.

Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber auch nicht weniger. Gerade in der Medizin sind Empfehlungen von der WHO oder von Ärzteverbänden meist sehr hoch bewertet. Wer sich an die Empfehlungen hält, hat im Falle eines Rechtsstreits sehr gute Karten. Stichwort: Impfempfehlung der StIKO.
ok, was steht denn genau in dieser WHO-Empfehlung?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wie der TE doch selbst eindrucksvoll erklärt hat -> es ist doch gar nicht klar, wer diese Diagnose am PMO aufgestellt hat.
Das du immer mal wieder ein Verständnisproblem hast, geschenkt, aber das du nicht lesen kannst ist dann neu.

Hallo Vielflieger, meiner Frau und meiner Tochter (<2 Jahre) wurde heute am Flughafen das Boarding für einen Ryanair-Flug verweigert. Grund waren zahlreiche Mückenstiche bei meiner Tochter (Gesicht, Hände, Füße), welche die Assoziation an ansteckenden Infektionskrankheiten beim Flughafenpersonal weckten. Meine Frau hat mehrmals dargelegt, dass es sich dabei im Insektenstiche handelt. Ein zugezogener Arzt vermutete ebenfalls eine Infektion.
 

berlinet

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21.07.2015
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In Zeiten von Social Media auch nicht einfach, weil ja alles gleich zum Shitstorm wird, weil der Pax ohne Visum/Pass/Buchung/Klamotte stehen gelassen wird.

Oder die Eltern hatten sogar ein Attest und die Crew fand das trotzdem grenzwertig oder .... Ach, wir wissen es nicht.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Das du immer mal wieder ein Verständnisproblem hast, geschenkt, aber das du nicht lesen kannst ist dann neu.
Bei Dir ist irgendwas kaputt, oder ?

TE schrieb Gestern um 14:15:
Ein zugezogener Arzt vermutete ebenfalls eine Infektion.


Nach zwei Versuchen meinerseits, dass dieser Satz bitte konkretisiert wird, kam diese Antwort vom TE um 14:55
Das kann ich nicht beantworten, meine Frau weiß das auch nicht.


@LH88 Ich warte jetzt auf Deine Entschuldigung!
 
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LH88

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08.09.2014
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@LH88 Ich warte jetzt auf Deine Entschuldigung!
Du hast Recht eine Entschuldigung ist tatsächlich fällig. Ich möchte mich hiermit also bei allen Forumsteilnehmern Entschuldigen das ich immer wieder auf die Zweifelhaften Ausführungen von @doc7austin2 reagiere und dann Müll hier immer weiter aufblähe. Also ENTSCHULDIGUNG an alle ich versuche mich zu bessern und den doc7 in Zukunft zu ignorieren (was bei der geballten Stumpfheit doch schwer fällt - ich habe einfach zu viel Tagesfreizeit).
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Du hast Recht eine Entschuldigung ist tatsächlich fällig. Ich möchte mich hiermit also bei allen Forumsteilnehmern Entschuldigen das ich immer wieder auf die Zweifelhaften Ausführungen von @doc7austin2 reagiere und dann Müll hier immer weiter aufblähe. Also ENTSCHULDIGUNG an alle ich versuche mich zu bessern und den doc7 in Zukunft zu ignorieren (was bei der geballten Stumpfheit doch schwer fällt - ich habe einfach zu viel Tagesfreizeit).
Wie gesagt- der TE kann nicht bestätigen, dass da tatsächlich ein Arzt einen Befund in PMO gestellt hatte. Damit können wir uns irgendwelche Ausführungen zu WHO-Empfehlungen auch sparen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Du hast Recht eine Entschuldigung ist tatsächlich fällig. Ich möchte mich hiermit also bei allen Forumsteilnehmern Entschuldigen das ich immer wieder auf die Zweifelhaften Ausführungen von @doc7austin2 reagiere und dann Müll hier immer weiter aufblähe. Also ENTSCHULDIGUNG an alle ich versuche mich zu bessern und den doc7 in Zukunft zu ignorieren (was bei der geballten Stumpfheit doch schwer fällt - ich habe einfach zu viel Tagesfreizeit).
Ich reagiere auch nur, wenn ich sehr sehr gelangweilt bin :ROFLMAO:
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
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Dann müsste man zuerst die AGBs angreifen, aber warum? Vor allem nach den letzten 36 Monaten? Ansteckende Krankheiten gehören wohl nicht an Bord eines Flugzeuges, und der Pax hat ja die Möglichkeit die Diagnose des Arztes von FR zu widerlegen.

Viel Spass bei dem Versuch hier etwas einzuklagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Empfehlungen geben aber die Richtung wieder.

Warum sollte es ein anderer Sachverhalt sein wenn jemand wegen eines vermeintlichen Rausches nicht boarden darf? Gibt es da eine bestimmte Promille Grenze? (Interessant wäre ob man das Flugzeug den betrunken verlassen darf, da würde oft die halbe C lange warten müssen).
War es denn eine Diagnose ? wurde sie schriftlich von Arzt erfasst ,worauf sich die Fluggesellschaft berufen kann ?
meine suche hat ergeben das eine ärztliche Diagnose immer schriftlich dokumentiert werden muss
 
Zuletzt bearbeitet:

fvpfn1

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06.02.2016
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Aus deiner Sicht vielleicht ja , wie siehtes aber rechtlich aus ?
Weiß ich nicht, ich bin kein Jurist. Was meine in der Hinsicht laienhafte Meinung angeht: Selbstverständlich erwarte ich, dass vor jedem Start kontrolliert wird, ob während des Fluges genügend Kerosin im Tank ist, ob die Ladung gesichert ist und auch, ob während des Fluges Zwischenfälle oder Gefahren durch kranke oder randalierende Passagiere drohen. Das klärt man vorher. Und ich glaube auch, dass das nicht meine Sicht ist, sondern das Interesse jedes Passagiers ist. Deshalb irritiert mich die Idee 'welche Kompensation steht mir zu' fundamental. Was wäre denn, wenn die Hautveränderungen am Tag vorher aufgetreten wären und die Paxe von sich aus oder auch auf Anraten des unbekannten Arztes storniert hätten - wäre dann die Frage nach einer Kompensation oder einer kostenlosen Umbuchung durch die Airline aufgekommen? :doh:

Nochmal: Glückwunsch an den Threadersteller. Sich freuen, dass die Airline großzügig war. Weiter werde ich das nicht kommentieren.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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War es denn eine Diagnose ? wurde sie schriftlich von Arzt erfasst ,worauf sich die Fluggesellschaft berufen kann ?
meine suche hat ergeben das eine ärztliche Diagnose immer schriftlich dokumentiert werden muss
Das ist für einen Anspruch gegenüber Ryanair irrelevant.
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
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Das ist für einen Anspruch gegenüber Ryanair irrelevant.
darauf bezog sich doch garnicht mei Antwort, sondern auf LH88 seine Aussage das die Diagnose angefochten werden muss.
wenn keine Diagnose ( schriftlich ) existiert, dann muss da auch nichts angefochten werden .
es muss dafür doch gesetzliche vorgaben geben wie das dokumentiert werden muss
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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darauf bezog sich doch garnicht mei Antwort, sondern auf LH88 seine Aussage das die Diagnose angefochten werden muss.
wenn keine Diagnose ( schriftlich ) existiert, dann muss da auch nichts angefochten werden .
es muss dafür doch gesetzliche vorgaben geben wie das dokumentiert werden muss
Da braucht es keine ärztliche Diagnose, Rücksprache mit der entsprechenden Stelle der Airline reicht. Ich hatte es schon in Joburg, dass ein Passagier eine wahrscheinliche Panikattacke für einen Herzinfarkt hielt. Als der Arzt kam, ging es ihm magisch besser, wahrscheinlich half auch die Aussicht, dass er nicht mitfliegen kann.
Nun, der Passagier erklärte, es gehe ihm blendend, der Kapitän entschied, dass er seinen 380 im Zweifelsfall nicht irgendwo in Afrika landen will. Da half kein gebuchter F-Sitz mit Kärtchen, der Passagier blieb in Joburg ganz ohne Diagnose.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Da braucht es keine ärztliche Diagnose, Rücksprache mit der entsprechenden Stelle der Airline reicht. Ich hatte es schon in Joburg, dass ein Passagier eine wahrscheinliche Panikattacke für einen Herzinfarkt hielt. Als der Arzt kam, ging es ihm magisch besser, wahrscheinlich half auch die Aussicht, dass er nicht mitfliegen kann.
Nun, der Passagier erklärte, es gehe ihm blendend, der Kapitän entschied, dass er seinen 380 im Zweifelsfall nicht irgendwo in Afrika landen will. Da half kein gebuchter F-Sitz mit Kärtchen, der Passagier blieb in Joburg ganz ohne Diagnose.
Im konkreten Fall hat aber der Kapitän überhaupt keine Entscheidung getroffen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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darauf bezog sich doch garnicht mei Antwort, sondern auf LH88 seine Aussage das die Diagnose angefochten werden muss.
wenn keine Diagnose ( schriftlich ) existiert, dann muss da auch nichts angefochten werden .
es muss dafür doch gesetzliche vorgaben geben wie das dokumentiert werden muss
Die Diagnose wäre vor Ort und vor Abflug zu widerlegen. Und wenn ein Arzt sagt "Not fit to fly" ist das erst einmal eine Diagnose die ausreicht um das Boarding zu verweigern.

Es reicht ja sogar wenn ein FA sagt "Not fit to fly"., an Bord von Flugzeugen hat der Pilot das sagen, wenn er auf Grund der Aussage eines Arztes einen Passagier nicht mitnehmen möchte ist das OK ohne jeglichen Anspruch. Er muss lediglich begründen warum er so entschieden hat.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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darauf bezog sich doch garnicht mei Antwort, sondern auf LH88 seine Aussage das die Diagnose angefochten werden muss.
wenn keine Diagnose ( schriftlich ) existiert, dann muss da auch nichts angefochten werden .
es muss dafür doch gesetzliche vorgaben geben wie das dokumentiert werden muss
Es muss gar keine Diagnose dokumentiert werden. Der TO geht mit dem Thema ja vollkommen ehrlich um. Seine Tochter hatte leider viele auffällige Insektenstiche, die man mit den Symptomen einer Infektionskrankheit verwechseln konnte. Der Verdacht, dass die kleine Passagierin ansteckend sein könnte, war damit begründet. Das reicht aus, damit EU261 nicht greift.

Das Verweigern der Beförderung kann, aber muss nicht durch den Kapitän erfolgen. Es kann auch durch einen Repräsentanten der Airline entschieden werden.

Man denkt ja vorher nicht an so etwas, sonst hätte man sich vorher ein Attest beschaffen können, dass die Passagierin nur von Insekten malträtiert wurde und nicht ansteckend ist. Aber wie gesagt, darauf kommt man vorher nicht.

Wahrscheinlich hat hier auch die Sprachbarriere zur Nichtbeförderung beigetragen. Das ist bedauerlich, ändert aber nichts am Sachverhalt aus rechtlicher Sicht.

Diese Räuberpistolen, dass Ryanair falsche Ärzte auftreten lässt, um ein IDB durchzusetzen oder dass so ja jeder der Willkür der Airline ausgesetzt ist, haben mit dem Fall und der Realität nichts zu tun. Ja, ich weiss, dass die nicht von Dir kamen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Gerne für Dich zum Lesen, wer diese vermeintliche Arzt war:
Du raffst es nicht, all deine Annahmen sind wertlos, weil die Airline im eignen Interesse argumentieren wird, und du dann in der Beweispflicht landest. Sobald du die Aussage des Piloten oder aber auch eines Crewmembers hast der sagt "Den Passagier habe ich nicht mitgenommen weil ein Arzt eine Infektionskrankheit vermutete" hast du verloren. Es braucht keinen Arzt, sondern nur einen Piloten der sagt "Den nehme ich aus Sicherheitsgründen nicht mit"