Mal eine Warnung zum Thema "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden": In einem Bahnforum berichtet jemand von einem Fahrtabbruch vor Fahrtantritt, bei dem 15 Minuten prognostiziert wurden, die aufgrund von Großstörungen an der Strecke absehbarerweise ausgebaut würden und wurden. Verspätung am Ziel waren 90 Minuten. Das Servicecenter hat eine Erstattung abgelehnt, da zum Zeitpunkt des Abbruchs noch mit nur 15 Minuten Verspätung gerechnet werden musste.
Das ist natürlich schon für sich genommen Quatsch, denn das von einer Verspätung ausgehen Müssen bemisst sich nicht nur nach der im RIS veröffentlichten Prognose. Natürlich zählt eine Großstörung, in die man absehbar reinfahren wird und die die Verspätung erhöhen wird, ebenso.
Gleichwohl kann es zur Vereinfachung sinnvoll sein anzugeben, man habe nicht die Fahrt nicht angetreten, sondern erst nach harter Realisierung der 60 Minuten Verspätung abgebrochen und sei zum Ausgangspunkt zurückgefahren.