Bahn-Sammelthread

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
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Bahn Webseite:
Vom 31. Juli, 23.30 Uhr bis 1. August, 5 Uhr finden Wartungsarbeiten in unserem System statt. In diesem Zeitraum ist kein Login in Ihrem Kundenkonto und keine Buchung möglich.
Ist heute 1. April? Ich hab noch mehrere Nivea Gutscheine, die bis Mitternacht gültig sind und wollte gerade meine diversen Trips für August und September buchen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.023
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Bahn Webseite:

Ist heute 1. April? Ich hab noch mehrere Nivea Gutscheine, die bis Mitternacht gültig sind und wollte gerade meine diversen Trips für August und September buchen.
War bereits bei der Hugendubel und Haribo Aktion so, das Jahr davor bei Ferrero (?) ebenfalls...
Macht die DB doch zu jeder Aktion systematisch so - Kulanz nach Beschwerde kennen die in einem solchen Fall auch nicht...

Ich hatte im Nivea Thread sogar noch gewarnt :censored:
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Danke, habe ich leider nicht gesehen. Wenn das systematisch ist, ists umso mehr ein Unding. Habe tatsächlich noch 5x Gutscheine offen, die ich auch noch hätte einsetzten können, hatte erst vorhin mit den anderen beteiligten die Reisepläne final abgestimmt.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.335
522
Danke, habe ich leider nicht gesehen. Wenn das systematisch ist, ists umso mehr ein Unding. Habe tatsächlich noch 5x Gutscheine offen, die ich auch noch hätte einsetzten können, hatte erst vorhin mit den anderen beteiligten die Reisepläne final abgestimmt.
Hahahahahaha!!

Na begreift auch jetzt langsam der letzte Depp das es eine reines minderwertiges Betrügerpack ist???

Wie viele Beweise braucht es noch??

Fahr gratis und hol dir die Kohle selber zurück fertig!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.168
7.211
Rauchen gefährdet die Gesundheit. Steht das nicht mehr auf den Packungen?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.168
7.211
Wobei man sich jetzt über Ursache und Wirkung streiten mag. Aber das wäre hier wohl OT.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.803
15.763
Klein-Airsicknessbag durchschreitet an der Hand seiner Mutter einen verrauchten Eisenbahn-Waggon (somit on topic ;)) Zur "Freude" aller kräht er laut vernehmlich "Mama, warum stinkt es hier so nach dummen Menschen?" Wir verließen den Waggon sehr schnell wieder; nicht dass wir vorgehabt hätten, uns dort niederzulassen, dafür stank es schließlich zu sehr :LOL:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
Wer das EBA bezüglich Verpflegungskosten behelligen möchte kann sich das sparen, auf meine Nachfrage wie man denn vorgehen möchte wenn das EVU sich einfach weigert kam diese Antwort zurück:
Zitat:

Sie haben sich bezüglich der nachträglichen Erstattung von Verpflegungskosten erneut an das
Eisenbahn-Bundesamt gewandt.
Wie bereits mitgeteilt, ergibt sich weder aus Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 noch
aus Artikel 20 Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
ein Erstattungsanspruch von Verpflegungskosten, wenn der Fahrgast in Vorleistung
tritt. Die genannten Artikel erhalten hierzu keinerlei Regelung, so dass die Durchsetzungsstelle
Fahrgastrechte keine rechtliche Grundlage hat, eine Erstattung von Verpflegungskosten anzuweisen.
Inwieweit diesbezüglich möglicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen könnte, ist nicht
Prüfgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Eine EBA lohnt sich in diesem Fall nicht, oder gerade doch damit die EBA-Sachbearbeiter genervt genug sind um doch zu handeln?
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.265
1.462
Kommen wir zu den wichtigen Themen:
In der Lounge in Hannover gibt es Oatly Eis, habe es allerdings nicht probiert. Direkt vor der Theke am Eingang, so eine Art Softeismaschine zur Selbstbedienung.

Das Allerbeste was mir in 5 Jahren intensivem Bahnfahren noch nie passiert ist:
Habe in der Premium Lounge heute Morgen Kaffee & Corissant bestellt, soweit so gut. Rund 20min später bestelle ich noch einen Kaffee bei einer Dame die gerade bedient und höre wie der Mitarbeiter bei dem ich den ersten Kaffee bestellt habe ihr zuraunte "Der hatte schon zu Essen". Bin dann mit einem lauten "Wenn Sie meinen" und meinem Kaffee davon gezogen.
Mit der Einstellung kann man sofort bei der Lufthansa anfangen :D
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.002
520
Wer das EBA bezüglich Verpflegungskosten behelligen möchte kann sich das sparen, auf meine Nachfrage wie man denn vorgehen möchte wenn das EVU sich einfach weigert kam diese Antwort zurück:
Zitat:

Sie haben sich bezüglich der nachträglichen Erstattung von Verpflegungskosten erneut an das
Eisenbahn-Bundesamt gewandt.
Wie bereits mitgeteilt, ergibt sich weder aus Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 noch
aus Artikel 20 Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
ein Erstattungsanspruch von Verpflegungskosten, wenn der Fahrgast in Vorleistung
tritt. Die genannten Artikel erhalten hierzu keinerlei Regelung, so dass die Durchsetzungsstelle
Fahrgastrechte keine rechtliche Grundlage hat, eine Erstattung von Verpflegungskosten anzuweisen.
Inwieweit diesbezüglich möglicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen könnte, ist nicht
Prüfgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Eine EBA lohnt sich in diesem Fall nicht, oder gerade doch damit die EBA-Sachbearbeiter genervt genug sind um doch zu handeln?
Ihr seid doch die Rechtsleute aber kann man nicht dem Bundesamt in den Arsch treten weil die ihren Job nicht machen?

Auch wenn die keine Erstattung durchsetzen können dann müssten die doch der Bahn auf die Finger hauen weil sie erst gar kein Essen raus geben? dafür ist doch so eine Stelle da?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
müssten die doch der Bahn auf die Finger hauen weil sie erst gar kein Essen raus geben?
Genau diesen Gedanken hatte ich auch, darum habe ich eine Antwort mit Bitte um Stellungnahme diktiert und gebeten zu erläutern, was das EBA zu unternehmen gedenkt.

Da wir nichts oder nicht viel raus kommen, aber wir werden sehen wie die Antwort des EBA aussieht.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.567
Kommen wir zu den wichtigen Themen:
In der Lounge in Hannover gibt es Oatly Eis, habe es allerdings nicht probiert. Direkt vor der Theke am Eingang, so eine Art Softeismaschine zur Selbstbedienung.

Das Allerbeste was mir in 5 Jahren intensivem Bahnfahren noch nie passiert ist:
Habe in der Premium Lounge heute Morgen Kaffee & Corissant bestellt, soweit so gut. Rund 20min später bestelle ich noch einen Kaffee bei einer Dame die gerade bedient und höre wie der Mitarbeiter bei dem ich den ersten Kaffee bestellt habe ihr zuraunte "Der hatte schon zu Essen". Bin dann mit einem lauten "Wenn Sie meinen" und meinem Kaffee davon gezogen.
Mit der Einstellung kann man sofort bei der Lufthansa anfangen :D
da hätte ich doch glatt ein zweites und drittes Croissant bestellt :)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.803
15.763
kam diese Antwort zurück:
Zitat:

Sie haben sich [...] erneut an das
Eisenbahn-Bundesamt gewandt.
Wie bereits mitgeteilt

habe ich eine Antwort mit Bitte um Stellungnahme diktiert und gebeten zu erläutern, was das EBA zu unternehmen gedenkt.
Und ab auf die Querulanten-Shitlist :LOL:

Würde mich nicht wundern, wenn die Antwort - falls überhaupt noch eine kommt - die deutliche Ansage enthält, gefälligst nicht mehr zu nerven :p (Und, ganz ehrlich: Weshalb will man die selbe Antwort zum dritten Mal bekommen?)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
Weshalb will man die selbe Antwort zum dritten Mal bekommen?
Wie soll es denn die selbe Antwort geben können?

DIe Frage ist nun nicht mehr ob die Erstattung durchgesetzt werden kann, sondern das EBA gedenkt ob und welche Maßnahmen getroffen werden, dass zukünftig diese Rechte nicht mehr vorenthalten werden.

Aber ja es wird interessant sein ob und welche Antwort kommt.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.023
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Und ab auf die Querulanten-Shitlist :LOL:

Würde mich nicht wundern, wenn die Antwort - falls überhaupt noch eine kommt - die deutliche Ansage enthält, gefälligst nicht mehr zu nerven :p (Und, ganz ehrlich: Weshalb will man die selbe Antwort zum dritten Mal bekommen?)
Welch Glück, dass Behörden in gewisser Weise zur Antwort verpflichtet sind. Würde an Alinas Stelle auch mal eine Ebene höher gehen und entsprechende Rückmeldung von der zuständigen übergeordneten Stelle fordern, sofern auf aktueller Ebene nichts zielführendes rumkommen sollte.
Irgendwer wird ihre offenen Fragen ja adäquat beantworten können.

 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.512
Würde an Alinas Stelle auch mal eine Ebene höher gehen und entsprechende Rückmeldung von der zuständigen übergeordneten Stelle fordern, sofern auf aktueller Ebene nichts zielführendes rumkommen sollte.
Warten wir ab was nun zurück kommt, die letzte Nachfrage wurde ja überraschend schnell beantwortet.

Neutral betrachtet stellt sich eben schon die Frage, wie es sein kann, dass die EVUs Verpflichtungen nicht erfüllen aber dann soll es das Problem der Reisenden sein zu ihrem Recht zu kommen.

Wobei man EVUs relativieren muss meine Erfahrungen beschränken sich ja auch DB Fernverkehr, hat jemand schon mit denen Erfahrungen gemacht?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.335
522
Ihr seid ja echt drollig!
Ihr wisst schon das es die gleiche Sippe ist?

Wem gehört nochmal die Bahn?
Wo kommt das Bundesamt her?
Merkt ihr was? die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Holt euch die Kohler selber zurück fertig geht viel einfacher und schneller!!!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.023
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nachdem eScooter statt der City-Ticket Option wohl ein wenig misslich zum Koffertransport waren, forscht die DB mal wieder neue Ansätze aus:

Bildschirmfoto 2023-08-05 um 05.51.43.png

Zum Glück nur fiktiv - die armen On-Demand-Shuttle Fahrer, die sich andernfalls auf die unzuverlässigen Verspätungsprognosen des RIS verlassen müssten o_O
 
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