Juristische Frage bzgl. Erbe

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v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
709
208
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Hi zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im Forum richtig bin aber ich frage einfach mal:

Vor ein paar Wochen ist eine Tante von mir gestorben (ich hatte nie wirklich viel mit der am Hut, daher hält sich meine Trauer in Grenzen). Nun aber geht mir meine Cousine seit Wochen auf den Keks, dass ich am Freitag ein Verzicht auf das Erbe unterschreiben soll. Ich sagte ihr, dass ich am Freitag arbeiten muss. Sie dann: "Das muss Du im Beisein eines Notars unterschreiben, sonst ist das nicht gültig". Hä? Was wäre denn, wenn ich gerade 8 Wochen Urlaub mache? Muss ich dann dafür nach Deutschland zurück kommen? Und bekommt man nicht immer von einer "offiziellen Stelle" (irgendein Amt) irgendwann mal einen Bescheid, wenn man Erbe ist und ob man dieses nun annehmen möchte? Mir kommt das alles etwas komisch vor. Kennt sich jemand mit erben aus?

Danke und netten Abend!
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.232
1.214
LSAS
Ich habe kürzlich ein Erbe ausgeschlagen (ähnlicher Fall). Wenn Du zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Ablebens im Ausland warst verlängert sich die Frist von (ich glaube) 4 Wochen auf 6 Monate.

wenn Du im Ausland bist kannst Du die Erklärung auf der Deutschen Botschaft abgeben, oder bei einem lokalen Notar (dann mit Überbeglaubigung / Apostille).

auf den Websites der Botschaften finden sich Informationen
LG
Der paarlman

Edit: Die Fristen laufen ab Kenntnisnahme des Ablebens
 
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Bayer59

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
4.009
1.184
Früher FRA, jetzt MUC
Bei einer so netten Cousine sollte man mal hinterfragen, warum Du das Erbe ausschlagen sollst? ;) Fürsorge für dich? Weil das Erbe negativ wäre? In der Regel eher nicht. ;) Und wenn Ja, das zuständige Nachlassgericht, Rechtspfleger am Nachlassgericht, ist dein richtiger, objektiver Ansprechpartner. Und nicht ein privater Notar, evtl. von der lieben Cousine vorgeschlagen. ;)
 

v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
709
208
M.E. das zuständige Nachlassgericht

Das dachte ich auch, daher warte ich einfach, bis ich von denen Post bekomme, bevor ich irgendetwas unterschreibe.

Danke, Frage erledigt. (y)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei einer so netten Cousine sollte man mal hinterfragen, warum Du das Erbe ausschlagen sollst? ;) Fürsorge für dich? Weil das Erbe negativ wäre? In der Regel eher nicht. ;) Und wenn Ja, das zuständige Nachlassgericht, Rechtspfleger am Nachlassgericht, ist dein richtiger, objektiver Ansprechpartner. Und nicht ein privater Notar, evtl. von der lieben Cousine vorgeschlagen. ;)

Danke ebenfalls.

Ich finde das auch sehr komisch. Wie ich oben schrieb, ich werde da nicht hin und nix unterschreiben.

Danke Euch für die schnellen Antworten!
 
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v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
709
208
Richtige Vorgehensweise. 👍 Das riecht ganz stark nach „über den Tisch ziehen“. ;)

Ich möchte da ehrlich gesagt keinen Cent von haben, da ich mit der guten Frau nichts zu tun hatte.

Nur finde ich komisch, dass ich das "sofort im Beisein eines Notars" unterschreiben soll. Solche Unterlagen nehme ich mir lieber mit nach Hause uns lese sie mir genau durch bevor ich unterschreibe. Es kann doch nicht sein, dass da ein Notar neben mir sitzen muss.
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.799
13.091
Die Cousine ist aber nicht die Tochter von der Tante? Wenn ja, würdest Du ja eh nichts erben, es sei denn sie hat ein Testament gemacht.
Möchte die Cousine denn auch verzichten?
 

v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
709
208
Die Cousine ist aber nicht die Tochter von der Tante? Wenn ja, würdest Du ja eh nichts erben, es sei denn sie hat ein Testament gemacht.
Möchte die Cousine denn auch verzichten?

Nein, Tochter einer Schwester der Verstorbenen, so wie ich Sohn einer Schwester der Verstorbenen bin. Wie gesagt, wir beide hatte nie viel mit der guten Frau am Hut, daher verstehe ich den Zirkus nicht.

Ob sie das Erbe ebenfalls ausschlägt, weiß ich nicht, soll mir aber auch egal sein. ;-)
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.232
1.214
LSAS
Das dachte ich auch, daher warte ich einfach, bis ich von denen Post bekomme, bevor ich irgendetwas unterschreibe.
Meines Wissens kommt da nicht automatisch etwas von denen (so war's zumindest in meinem Fall). ich hab' durch meine Mutter vom Ableben der Tante erfahren, ab dann "tickte auch die Uhr". Da ich im Ausland ansässig bin, war's in meinem Fall nicht ganz so dringend.

Ich habe seinerzeit auf Anraten meiner Mutter ausgeschlagen. Mir ist allerdings auch nicht klar, wie das 'normalerweise' abläuft. Also ob man da von Amtes wegen kontaktiert wird, bzw. wie man in Unkenntnis der Finanzlage der Erblasserin entscheiden soll ob man ein Erbe annimmt oder ausschlägt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.905
Richtige Vorgehensweise. 👍 Das riecht ganz stark nach „über den Tisch ziehen“. ;)
Da du als Neffe nicht auch automatisch erbst, solange es noch Erben git die näher am Erblasser sind, kann man eigentlich nicht über den Tisch gezogen werden. Es sei es gibt ein Testament, gibt es das sollte es auch alle Erben zugänglich sein.

Es ist aber so das der Staat bei negativem Erbe wirklich alles versucht um jemanden zu finden der die Lasten übernimmt.
 
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spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.567
1.637
BER
Solltest du Erbe sein wird sich das Nachlassgericht bei dir melden, üblicherweise mit beglaubigter Kopie des Testaments. Vorher brauchst du eigentlich gar nichts machen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.905
Solltest du Erbe sein wird sich das Nachlassgericht bei dir melden, üblicherweise mit beglaubigter Kopie des Testaments. Vorher brauchst du eigentlich gar nichts machen.
Doch wenn es ein negatives Erbe gibt und du irgendwo in der Erbfolge stehst, dann musst du das Erbe ausschlagen.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.248
11.836
LEJ
Wenn dir eh alles egal ist, dann einfach keinen Erbschein beantragen.
So meine Erfahrung. Ob das immer so funktioniert, weiß ich nicht.
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.567
1.637
BER
Doch wenn es ein negatives Erbe gibt und du irgendwo in der Erbfolge stehst, dann musst du das Erbe ausschlagen.
Ich würde sagen du solltest, aber musst nicht. Auch das würde ich immer erst nach Benachrichtigung des Nachlassgerichts machen, es sei denn ich weiß ganz genau was im Testament steht und wie es um die Finanzen der verstorbenen Person steht.... Edit: denn sonst habe ich keine (hinreichende) Kenntnis vom Erbe ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.905
Ich würde sagen du solltest, aber musst nicht. Auch das würde ich immer erst nach Benachrichtigung des Nachlassgerichts machen, es sei denn ich weiß ganz genau was im Testament steht und wie es um die Finanzen der verstorbenen Person steht.... Edit: denn sonst habe ich keine Kenntnis vom Erbe ;)
Wenn es kein Testament gibt reicht die gesetzliche Erbfolge. Und das ist häufig so.
 

Bayer59

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
4.009
1.184
Früher FRA, jetzt MUC
@LH88: Danke. :) Vielleicht hat er ja wirklich eine liebe Cousine, die familiär was weiß und nicht ausbreiten möchte. Kann alles sein. Ich wünsche dem TE die richtige Entscheidung. :)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.905
Sofern die Mutter des OP noch lebt ist er nach gesetzlicher Erbfolge kein Erbe.
Dann git es auch keinen Grund ein Erbe auszuschlagen, ausser es gibt ein Testament. Bzw. alle anderen gesetzlichen Erbfolger haben das Erbe bereits ausgeschlagen (Sorry das hatte ich vergessen).

War selber mal in der Situation, und als mir ein Polizist ein Schreiben in die Hand gedrückt hat (der ist damals in mein Büro gekommen) in dem mir dann mirgeteilt wurde das ich der Erbe meiner unbekannten Tante bin habe ich daran gezweifelt das der Staat mir mitteilen wollte das ich ein paar Millionen reicher bin, das Gegenteil wäre der Fall gewesen hätte ich das Erbe nicht ausgeschlagen.
 
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Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.799
13.091
Wenn die Tante also keine Schulden hat, bzw. nachdem die bezahlt sind noch Vermögen da ist möchtest Du wohl aus ideellen Gründen das Erbe ausschlagen, die Cousine wenn keine anderen Erben da sind würde dann alles erben. Daher der Punkt mit über den Tisch ziehen, warum sollte sie sonst so drängen, sie möchte wohl an das Erbe (Vermutung!).
Wenn nach einer Verwertung noch Schulden da wären könnte es ihr ja eigentlich egal sein, es sei denn sie ist so besorgt um Dich. Dieser Grund wäre meiner Meinung nach der einzige vernünftige Grund das Erbe auszuschlagen.
Wenn Du Dich doch entscheiden solltest das Erbe anzutreten kannst Du ja immer noch was Gutes damit tun, einen Teil spenden, Familie unterstützen, etc. etc.
Sollte Dir das zu viel Aufwand mit der Erbschaft sein, Verkauf, Teilung, Auseinandersetzen mit den anderen, könnte ich die Entscheidung auch verstehen je nachdem wie viel zu erben ist.
Die Entscheidung kann Dir aber keiner abnehmen, kommt halt immer auf die Situation an und wie die liebe Familie so zueinander steht. Viel Erfolg.
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
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ARN
Wenn die Tante also keine Schulden hat, bzw. nachdem die bezahlt sind noch Vermögen da ist möchtest Du wohl aus ideellen Gründen das Erbe ausschlagen, die Cousine wenn keine anderen Erben da sind würde dann alles erben. Daher der Punkt mit über den Tisch ziehen, warum sollte sie sonst so drängen, sie möchte wohl an das Erbe (Vermutung!).
Wenn nach einer Verwertung noch Schulden da wären könnte es ihr ja eigentlich egal sein, es sei denn sie ist so besorgt um Dich. Dieser Grund wäre meiner Meinung nach der einzige vernünftige Grund das Erbe auszuschlagen.
Wie findet man denn heraus ob der/die Verstorbene Vermögen oder Schulden hatte? Das Amtsgericht teilt einem sowas ja nicht mit. Ich hatte einmal den Fall eines mir nicht bekannten Verwandten (Bruder meines Grossvaters den ich nicht kannte)und erfuhr nur ueber die Eltern das wir besser ausschlagen sollten. Im Schreiben fand sich keinerlei Hinweis. Ist das AG dazu verpflichtet einem das mitzuteilen? Wäre ja sonst russisch Roulette bei Verwandten die man nicht kannte...
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.463
297
In der allergrößten Not könnte man als Erbe eine Nachlassinsolvenz beantragen, dann wären die Verbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt und man müsste nicht persönlich haften. Aber Verwaltungsaufwand hätte man damit sicherlich nicht zu wenig...
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.402
908
HAM
Mal von der Frage ob oder nicht Ausschlagen abgesehen.
Ich konnte das im Falle meiner Mutter bei einem lokalen Notar erledigen, der den Schriftsatz hochoffiziell-und-sonstwas an das zustaendige Nachlassgericht uebermittelt hat. Irgendwas wie "du musst am FREITAG genau HIER sein" ist Unfug.

Sidenote: als direkter Erbe ist man dann immer noch in der Pflicht hinsichtlich Bestattungskosten...