Chance auf Kompensation bei absolutem Frust-Flug (Non-EU)

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abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
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Hallo ihr erfahrenen Vielflieger,

meine Tochter hat mich gefragt, ob und was sie in folgendem Fall unternehmen soll, oder ob das die Nerven nicht wert ist. Folgendes ist passiert (ja, ein paar Dinge hätte man vielleicht anders machen können/sollen, aber sie ist keine Vielfliegerin und eng budgetiert ;)):
  • Flug von Sao Paulo GRU nach Johannesburg JNB mit TAAG über Luanda
  • Gebucht über booking.com (leider das erste Segment als Codeshare über GOL, das zweite Segment direkt bei TAAG)
  • Fünf Tage vor dem Abflug: Mail von booking.com, dass einer der beiden Flüge gecancelt ist. Es handelt sich um den ersten, womit der zweite natürlich ebenfalls hinfällig wird
  • Empfehlung von booking: Umbuchen auf einen Flug zwei Tage später (selbes Routing). Empfehlung wird angenommen.
  • Booking kriegt in den folgenden fünf Tagen nix auf die Kette und antwortet auf sämtliche Kontaktversuche nur, dass eine Umbuchung erst nach Zustimmung der Airline vorgenommen werden kann
  • Am Tag des eigentlichen Flug, also zwei Tage vor dem empfohlenen Ausweich-Flug reicht es meiner Tochter. Sie fährt in Sao Paulo selbst zum Flughafen und erreicht gemeinsam mit dem Personal von GOL eine Umbuchung der beiden Flüge. Dass das Stunden dauert und viele Nerven kostet, kann man sich vorstellen.
  • Der neue Flug wird angetreten, das erste Segment funktioniert wie erwartet. Am Airport Luanda dann kein Boarding in den Anschlussflug, nach stundenlangem Vertrösten: Flug gecancelt wegen Maintenance an der Maschine.
  • Zunächst wird ein Weiterflug für den nächsten Tag versprochen, am Ende warten sämtliche PAX zwei Nächte im Hotel
  • Auf den Ersatzflug zwei Tage später werden alle PAX eingebucht - außer meiner Tochter und deren Freund. Grund: laut TAAG sei der Flug von Luanda nach JNB gar nicht bezahlt. Ewige Diskussionen später ist der Flieger weg und nach Stunden kommt endlich ein Manager, ruft zur Ordnung, und sie erhalten dann doch noch Tickets für den nächsten Tag.
  • Dieser Flug findet, mit einigen Merkwürdigkeiten, nach drei Nächten in Luanda dann auch tatsächlich statt. Insgesamt sind die beiden also fünf (!) Tage später als geplant und ursprünglich gebucht in Johannesburg angekommen. Dort haben sie sich mit meiner Frau getroffen, die (was für die Kompensationsansprüche sicher unerheblich ist, aber in Sachen Nerven und Folgekosten doch großen Einfluss hatte) am 30.08. aus Deutschland dort angekommen war, um sich dort mit den beiden zu treffen und am 01.09. eine dreiwöchige SA-Reise zu beginnen. Dafür war natürlich schon jede Menge vorgebucht (Mietwagen, Unterkünfte, Safari und einiges mehr). Die saß stattdessen fünf Tage mutterseelenallein in Johannesburg.
So, sorry für den lange Text, aber ihr könnt euch vorstellen, wie das an den Nerven gezerrt hat. Ich kann euch sagen, wenn ihr schon irgendwo stranden müsst, dann sucht euch lieber nicht Luanda aus. Die Frage ist: welche Ansprüche kann man eurer Meinung nach an wen richten? Lohnt sich der Aufwand, und falls ja: wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank :)
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.632
1.298
Ehrlich? Abhaken.

Recht haben, recht bekommen ist schon in Deutschland so eine Sache. Wenn man das in Brasilien (Abschluss Transportvertrag) oder Angola (Sitz der Airline) als den realistisch in Betracht komenden Rechtsordnungen ausfechten muss, dürfte am Ende außer Spesen nichts gewesen sein.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.671
Sehr sehr bitter und ärgerlich. Aber dafür Abenteuer erlebt. Wer ist schon mit TAAG geflogen und sass drei Tage in Luanda fest und konnte nebenbei (hoffentlich) noch die Stadt kennenlernen. So kann man rückblickend vielleicht doch noch was Positives abgewinnen.
 

lighthouse

Erfahrenes Mitglied
16.12.2022
418
550
Ehrlich? Abhaken.

Recht haben, recht bekommen ist schon in Deutschland so eine Sache. Wenn man das in Brasilien (Abschluss Transportvertrag) oder Angola (Sitz der Airline) als den realistisch in Betracht komenden Rechtsordnungen ausfechten muss, dürfte am Ende außer Spesen nichts gewesen sein.

Also wenn das ein Ticket war würde ich gerade bei Brasilien mal genauer prüfen. Stichwort ANAC 400.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Ehrlich? Abhaken.

Recht haben, recht bekommen ist schon in Deutschland so eine Sache. Wenn man das in Brasilien (Abschluss Transportvertrag) oder Angola (Sitz der Airline) als den realistisch in Betracht komenden Rechtsordnungen ausfechten muss, dürfte am Ende außer Spesen nichts gewesen sein.
Vertrag wurde ja mit booking.com geschlossen, und die sitzen ja in der EU. Oder in der Schweiz? Trotzdem werden die sehr wahrscheinlich einfach auf die Airline verweisen, die natürlich klar die Hauptschuld an der Katastrophe trägt. Trotzdem würde ich jedem raten, einen großen Bogen um den Laden (booking.com) zu machen, denn deren "Kundenservice" ist quasi nicht existent. Sie haben in dieser Situation mehrere Tage lang einfach nur darauf verwiesen, sie hätten die Airline "per Email angefragt und um Zustimmung zur Umbuchung gebeten". Mehr war aus denen nicht rauszuholen.

Besonders ärgerlich war halt insbesondere der weitere Verzögerungstag, der völlig unnötig und ausschließlich dem Chaos im TAAG-Buchungssystem sowie den völlig unempathischen und teilnahmslosen Mitarbeitern geschuldet war. Der größte Witz war, dass TAAG die beiden für das zweite Segment tatsächlich nochmals zahlen lassen wollte, keinerlei Interesse an sämtlichen vorgelegten Buchungs- und Zahlungsnachweisen hatte und wohl nur deshalb davon abgesehen hat, weil sich das im Buchungssystem gar nicht durchführen ließ, da sie schon auf der Passagierliste standen. Echt schräg.

Sehr sehr bitter und ärgerlich. Aber dafür Abenteuer erlebt. Wer ist schon mit TAAG geflogen und sass drei Tage in Luanda fest und konnte nebenbei (hoffentlich) noch die Stadt kennenlernen. So kann man rückblickend vielleicht doch noch was Positives abgewinnen.
Leider nicht mal das. Da keine offizielle Einreise erfolgt war, wurde der Pass abgenommen und sie durften das Hotel nicht verlassen - drei Tage lang, abzüglich jeweils der Zeiten am Flughafen. Das hat die Moral auch nicht gerade verbessert.
 
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hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
747
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Einfach bei Airhelp mal alle Daten reinklopfen und schauen was passiert :)
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.312
35.369
MUC
Vertrag wurde ja mit booking.com geschlossen, und die sitzen ja in der EU. Oder in der Schweiz?

Leider nicht, denn booking.com ist lediglich als Vermittler tätig. Du hast bzw. Deine Tochter hat einen Vertrag mit der ausstellenden Airline geschlossen.

Die üblicherweise in der EU geltenden Fluggastrechte gem. EU261 richten sich dazu nicht an den Ticketvermittler oder die ausstellende Airline sondern die durchführende Airline. Und diese kommen in Deinem Fall eben nicht aus der EU.

Mit lokalem deutschem oder europäischem Recht wird da so schnell nichts zu holen sein.

Trotzdem würde ich jedem raten, einen großen Bogen um den Laden (booking.com) zu machen, denn deren "Kundenservice" ist quasi nicht existent.

Das wissen wir hier. Mindestens in jedem zweiten Thread, der wegen Flugunregelmäßigkeiten hier aufgemacht wird, wurde über OTA (booking.com, expedia, trip.com, etc.) gebucht.

Ich würde kostspieligere Flüge bzw. ausgefallene Routings nur direkt bei der ausführenden Airline oder einem vertrauenswürdigen Reisebüro buchen. Dass anonyme Internet-Reisebüros einen leider im Regen stehen lassen, ist nichts Neues.

Leider nicht mal das. Da keine offizielle Einreise erfolgt war, wurde der Pass abgenommen und sie durften das Hotel nicht verlassen - drei Tage lang, abzüglich jeweils der Zeiten am Flughafen. Das hat die Moral auch nicht gerade verbessert.

Das kann ich nachvollziehen und ich hätte da auch ungerne mit Deiner Tochter getauscht. Aber genau solche Situationen können eintreten, wenn Flüge eben nicht unter das heimische Recht fallen.

Wie andere Foristen hier schon geschrieben haben, lässt sich ggf. über brasilianisches Recht da etwas machen. Aber so einfach wie in Deutschland wird das sicher nicht.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
An alle: schon mal vielen Dank für eure Einschätzung. Ich hätte das auch so vermutet, aber meine Tochter war nach der heutigen Landung in Johannesburg so in Rage, die wollte irgend jemanden zur Kasse bitten. Schon aus Prinzip :LOL:

Wirklich ärgerlich: die beiden reisen eigentlich ohne große Agenda und eher "auf Sicht" durch die Welt, mit nix als einem Rucksack und wenig finanziellen Mitteln. Unter normalen Umständen hätten sie sich vermutlich einen Spaß daraus gemacht, auf Airline-Kosten eine Zeitlang im Hotel zu wohnen. Aber ausgerechnet in dieser Situation mit dem Treffen und den deshalb vorgeplanten und -gebuchten Aktivitäten in SA und einer von jetzt auf gleich völlig alleine gelassenen Mama war das dann plötzlich nicht mehr so entspannt.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.947
8.285
DUS
Es gibt auch in Brasilien Fluggastrecht.

Die +1 von einem meiner besten Freunde ist (brasilianische) Anwältin und hat für sich schon öfter was raus geholt. Aber da bin ich nicht sicher um welche Airline es sich handelte.
Freund von mir hatte zuletzt mit TP nen Claim, aber das ist ja wegen EU 261/2004 ohnehin abgedeckt.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Die +1 von einem meiner besten Freunde ist (brasilianische) Anwältin und hat für sich schon öfter was raus geholt. Aber da bin ich nicht sicher um welche Airline es sich handelte.
Freund von mir hatte zuletzt mit TP nen Claim, aber das ist ja wegen EU 261/2004 ohnehin abgedeckt.
Das ist interessant. Kann die Dame deutsch? ;)
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.355
12.408
HAM
Es gibt auch in Brasilien Fluggastrecht.

Die +1 von einem meiner besten Freunde ist (brasilianische) Anwältin und hat für sich schon öfter was raus geholt. Aber da bin ich nicht sicher um welche Airline es sich handelte.
Freund von mir hatte zuletzt mit TP nen Claim, aber das ist ja wegen EU 261/2004 ohnehin abgedeckt.
Stichwort ANAC400. Aber das vor Gericht durchzusetzen ist ein anderes Thema. Und bei TP hilft ohnehing nur klagen.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Ich hör mal nach, was genau es damit auf sich hat, oder ob es bei ihr nicht vielleicht auch immer TP war und somit de facto EU auch ex Brasilien.
Hey, das ist ein toller Service - vielen Dank. Ich vermute halt mal: spätestens beim zweiten Segment (LUA-JNB), das ja im Nachhinein den Hauptschmerz verursacht hat, ist der brasilianische Verbraucherschutz raus, weil dieses ja direkt bei TAAG gebucht war. Nur das erste Segment war als Codeshare bei GOL gebucht. booking.com sei Dank.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Buchungssituation zum Problem mit dem zweiten Flug beigetragen haben könnte, weil TAAG die Gesamtbuchung möglicherweise gar nicht als "connecting flight" betrachtet hat. Damit wäre dann der eigentlich gebuchte Flug LUA-JNB beim ersten Termin ein no show gewesen. Andererseits waren die beiden offiziell umgebucht und hatten beim Ersatztermin in LUA ja auch bereits die Bordkarten für den Weiterflug nach JNB. Das Problem entstand erst durch die weitere Cancellation und die damit verbundenen erneuten Umbuchungs-Aktivitäten.

Verstehe einer die Buchungssysteme und deren Tücken.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.947
8.285
DUS
Das ist interessant. Kann die Dame deutsch? ;)
Es gibt wohl mehrere Varianten.
1) Eine Art brasilianischer "Verbraucherschutz". Da ist klagen gegen Airlines relativ easy, aber wenn man nicht in Brasilien lebt schwierig, da man bei einer Verhandlung offenbar in Brasilien anwesend sein sollte.
2) Ordentlich klagen, aber auch mit Aufwand verbunden
--> die +1 arbeitet aber für ne Großkanzlei und macht sowas wahrscheinlich nur für sich selbst und ggf family and friends.
Könnte man aber nochmal nachhaken.

3) ANAC 400 wurde ja schon genannt. Es gibt mit airhelp auch ein flightright Gegenstück. Das dürfte wohl einfacher sein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hey, das ist ein toller Service - vielen Dank. Ich vermute halt mal: spätestens beim zweiten Segment (LUA-JNB), das ja im Nachhinein den Hauptschmerz verursacht hat, ist der brasilianische Verbraucherschutz raus, weil dieses ja direkt bei TAAG gebucht war. Nur das erste Segment war als Codeshare bei GOL gebucht. booking.com sei Dank.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Buchungssituation zum Problem mit dem zweiten Flug beigetragen haben könnte, weil TAAG die Gesamtbuchung möglicherweise gar nicht als "connecting flight" betrachtet hat. Damit wäre dann der eigentlich gebuchte Flug LUA-JNB beim ersten Termin ein no show gewesen. Andererseits waren die beiden offiziell umgebucht und hatten beim Ersatztermin in LUA ja auch bereits die Bordkarten für den Weiterflug nach JNB. Das Problem entstand erst durch die weitere Cancellation und die damit verbundenen erneuten Umbuchungs-Aktivitäten.

Verstehe einer die Buchungssysteme und deren Tücken.
EU 261/04 sagt ja, dass auch connections kein Problem sind. Also DUS-HKG-AKL wäre auch machbar, wenn ab HKG was schief läuft.
Wie es im Detail in Brasilien ist kann ich natürlich nicht sagen.

Und wie schon richtig erkannt ist auch gar nicht klar, ob es wirklich alles "ein Ticket" war. Bei OTAs gibt es ja gelegentlich zwei Buchungen, die augenscheinlich als eine verkauft werden.
Codeshare ist davon aber erstmal unabhängig.
Versuche Codeshares, aus anderen Gründen, zwar zu vermeiden, aber das gibt es ja auch in der EU andauernd.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
1) Eine Art brasilianischer "Verbraucherschutz". Da ist klagen gegen Airlines relativ easy, aber wenn man nicht in Brasilien lebt schwierig, da man bei einer Verhandlung offenbar in Brasilien anwesend sein sollte.
Das wird schwierig. Die beiden waren jetzt seit April in Mittel- und Südamerika unterwegs und haben mit diesem "Hop" sozusagen den Sprung nach Afrika gemacht. So schnell werden sie sich Südamerika nicht mehr leisten können, zumal erst noch Asien und Australien auf der Agenda stehen. :)
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Und wie schon richtig erkannt ist auch gar nicht klar, ob es wirklich alles "ein Ticket" war. Bei OTAs gibt es ja gelegentlich zwei Buchungen, die augenscheinlich als eine verkauft werden.
Guter Punkt - wie kann man das als "Endkunde" erkennen? Immerhin liefen beide Flüge unter einer einzigen Airline-Referenznummer. Kann man dann davon ausgehen, dass es sich um "ein Ticket" handelt?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.312
35.369
MUC
Guter Punkt - wie kann man das als "Endkunde" erkennen? Immerhin liefen beide Flüge unter einer einzigen Airline-Referenznummer. Kann man dann davon ausgehen, dass es sich um "ein Ticket" handelt?

Wenn es eine Airline-Referenznummer war, dann ja. Aber bist Du sicher, dass es ein Airline-Referenzcode war und nicht ein booking.com-Referenzcode, der nur genauso aussieht (Kombination aus 6 Buchstaben bzw. Ziffern) wie ein Airline-Referenzcode?

Ein sicheres Indiz für einen Buchungscode / PNR der jeweiligen Airline ist, dass man sich mit dem jeweiligen Code bei der jeweiligen Airline für das Verwalten der Buchung einloggen kann / konnte. Auch sollten in der Buchungsbestätigung Ticketnummern angegeben sein. Ist dort eine Ticketnummer genannt, könnte es wirklich ein zusammenhängendes Ticket sein. Sind dort bereits zwei Ticketnummern angegeben, dann werden es separate Tickets sein.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Wenn es eine Airline-Referenznummer war, dann ja. Aber bist Du sicher, dass es ein Airline-Referenzcode war und nicht ein booking.com-Referenzcode, der nur genauso aussieht (Kombination aus 6 Buchstaben bzw. Ziffern) wie ein Airline-Referenzcode?
Sie konnten sich jedenfalls mit dieser Referenznummer und dem Nachnamen bei der Airline anmelden und für beide Segmente einen Online-Check-In machen. Das spricht dann vermutlich schon dafür, dass es eine zusammenhängende Buchung war.

Leider haben die beiden noch eine weitere Buchung über booking.com gemacht - vor diesem ganzen Chaos. Da drücken wir jetzt alle Daumen, dass das diesmal gut geht, und dann wird es ganz sicher keine weitere Buchung mehr über diesen Laden geben.

Die Buchung ist übrigens Kapstadt - Thailand (ich weiß nicht genau, welcher Airport) mit Qatar über Doha. Da würde ich mal die Cancellation-Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu TAAG als deutlich geringer einschätzen. Außerdem ist beim ersten Segment (Kapstadt-Doha) auch meine Frau mit an Bord - wenn, dann ist es also geteiltes Leid.

Wenn ich mir deinen Footer so anschaue, dann hört sich das an, als könntest du zu Thailand möglicherweise einige gute Tipps und Tricks erzählen - vielleicht auch für Budget-Reisende. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.312
35.369
MUC
Sie konnten sich jedenfalls mit dieser Referenznummer und dem Nachnamen bei der Airline anmelden und für beide Segmente einen Online-Check-In machen. Das spricht dann vermutlich schon dafür, dass es eine zusammenhängende Buchung war.

Das spricht tatsächlich sehr stark dafür, wenngleich ich keinen Hinweis darauf finden konnte, dass GOL und TAAG untereinander Codeshare vereinbart haben.
 

abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Das spricht tatsächlich sehr stark dafür, wenngleich ich keinen Hinweis darauf finden konnte, dass GOL und TAAG untereinander Codeshare vereinbart haben.
1693765756549.png
Das war der ursprünglich gebuchte Flug - Segment 1 sieht doch schon sehr nach Codeshare aus, oder? Und ich muss alles zurücknehmen: der zweite Flug hatte eine andere Referenznummer. Damit hat also tatsächlich booking.com zwei völlig getrennte Flüge zusammengepackt und als einen Gesamtflug verkauft. Am Ende hatten die beiden eventuell sogar sehr viel Glück, dass sie für LUA-JNB nicht erneut zur Kasse gebeten wurden.
 
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abacus

Neues Mitglied
27.07.2023
21
18
Und es wird noch wilder: wie oben geschrieben (der Screenshot ist aus der booking-App) hatten bei der ursprünglichen Buchung die beiden Flüge tatsächlich separate Buchungs-Referenznummern. Bei der Umbuchung am Flughafen wurden jedoch offensichtlich die beiden Flüge unter der ersten Nummer (also der des Flugs GRU-LUA) zusammengefasst:
1693766988661.png

Das war dann auch der Flug, bei dem ein Web-Check-In für beide Segmente mit einer einzigen ID möglich war. Was haben die da gemacht?