Meine Bank - Eine Marke der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG

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Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.759
3.528
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Wir haben zu diesem Thema allerdings bereits eine Selbsthilfegruppe ❤️


Auch wenn diese nicht wirklich häufig besucht wird wie mir scheint....
 

panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
Auch wenn der Kläger selbst schuld ist, ist das Problem ist nicht der Push TAN sondern das beide Apps auf dem gleichen Gerät möglich sind! Das verstößt gegen die PSD2 Vorschrift. Das Gerichtsurteil hat bei Atruvia wohl einen Denkprozess angestoßen und die haben gemerkt das zwei beide Banken Apps auf dem gleichen Gerät verboten sind. Selbst auf der Bundesbankwebseite werden zwei Geräte dar gestellt. https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434
psd2.jpg
 
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panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
@RollinCHK Habe ich. Bringt halt nix wenn die Atruvia pfuscht und man sich nicht einloggen kann und die gegen das Gesetz (PSD2) verstoßen.
 

panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
herbert60 schrieb gestern um 23:23 Uhr das die App nicht geht. Merkst was... Hier kann wohl jemand NICHT richtig lesen...
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.820
3.344
Tja und jetzt? Deshalb muss man dann irgend einen Schrott zu sinnlosen PSD2 Bezügen posten, oder wie?
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
824
1.425
Sowieso.
Solche in den Raum geworfenen Gerichtsentscheidungen sind ja so alt wie Internetforen. Ich erinnere mich früher an die ganzen privaten Websites, wo immer irgendwo eine angeblich total wichtige Entscheidung des LG Hamburg auftauchte, mit dem Begriff disclaimer. Weder war die Entscheidung wichtig, noch wäre der sogenannte disclaimer rechtserheblich gewesen. Aber es haben trotzdem alle gemacht.

Naja, wäre die Jurisprudenz so trivial wäre ein Jurastudium ja auch nicht so anstrengend. Könnte man sich ja denken.

Wer bezüglich einer Bank konkrete Bedenken hat soll also zB die RB HT direkt und konkret anschreiben, sich das Sicherheitsverfahren und die Haftung mit Verweis auf die einschlägigen Regelungen in den AGB erläutern lassen und dann weiss man erheblich besser darüber bescheid was hier konkret zu beachten ist.

Noch besser: im Streitfall zB mit der RB HT könnte man sich darauf beziehen. Ganz im Gegensatz zu besagtem Urteil in anderem Zusammenhang, ohne erheblichen Erkenntnisgewinn.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
824
1.425
Ich denke zum Thema ist jetzt alles gesagt.
Wer unsicher ist schreibt direkt die RB HT an und lässt sich zB bestätigen, dass beide Apps auf dem selben Gerät installiert werden können, danach können Hobbyjuristentum unterbleiben. Wichtig wäre dann nur noch keine TAN am Telefon weiterzugeben...
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.820
3.344
Ich will in dem konkreten Fall auf was anderes hinaus...

- 24.09. - Vermeintlicher Anruf durch die Bank und Freigabe mehrerer TANs durch den Kunden.
- Kunde lässt das Smartphone zeitnah auf Schadsoftware untersuchen, wo, wie, von wem, unbekannt.
- 07.10. Kunde wendet sich an die Bank und stellt fest, dass über 8.000 Euro gestohlen wurden.
- Kunde will Erstattung durch die Bank.
- Kunde kann nicht erklären, woher der Angreifer die Zugangsdaten zum Onlinebanking hatte.
- Kunde argumentiert, dass die Bank aufgrund der "ungewöhnlichen" Buchungen ohne Verwendungszweck hätte misstrauisch werden müssen.

Was soll man dazu denken???
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
824
1.425
Das musst du selbst wissen.
Wir leben zumindest nicht mehr in den 50ern, Überweisungen werden nicht liebevoll händisch, in Sütterlin, eingetragen und geprüft. Alles geht sofort raus. Und wenn die Banken uns ständig kontaktiert oder gar erstmal eine Überweisung blockieren und erst nach einer Klärung freigeben (telefonisch reicht dann im Zweifel ja auch nicht, man kann sich am Telefon ja easy als jemand anderes ausgeben, wie also dann..?) dann will ich mal die Wehklagen sehen.
Der Knackpunkt ist, dass es ohne die Herausgabe der TAN nicht funktioniert hätte. Was im Kausalverlauf nicht hinweg gedacht werden kann. Ergo...
Sofortüberweisung am besten auch gleich verbieten! Natürlich!
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.820
3.344
Da ein User ja meinte, er habe Bankingprobleme aufgrund eines Gerichtsurteils und irgendwelcher PSD2 Verstöße, wollte ichs nur kurz in die richtigen Bahnen lenken.
 
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panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
Ich habe da jetzt mal angerufen. Laut deren Hotline ist eine Gerätewechsel in der SecureGo Plus App von einem Handy zum anderen gar nicht möglich, dabei habe ich das schon mehre male genau so gemacht.Kontonummer und IBAN sind das selbe und auch EC Karte wäre das gleiche wie die Girocard. Schön wenn die Leute so viel Erfahrung und Ahnung haben. Dafür gab es keine Warteschleife. Auch toll wenn die eine IBAN brauchen und ohne nicht weiter helfen können und ohne TAN sich nicht ins Onlinebanking einloggen kann um die IBAN nachzuschauen.

Update1: Wenn die App auf dem Handy zu langsam ist weil das Handy älter ist soll laut der Hotline eine Neuinstallation helfen. :LOL:
Viel besser ist das die ohne die Kartennummer auf der Girocard gar nicht in deren System weiter kommen! Ist auf der Debit Mastercard noch so eine Kartennummer drauf?
 
Zuletzt bearbeitet:

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.820
3.344
Ja gut, irgendwelche Daten deines Kontos wirst Du doch wohl kennen... Eigentlich spricht das für die Bank, dass nicht Herr Müller ohne weitere Infos für Herrn Meier anrufen kann. Die IBAN enthält hinter dem DE eine zweistellige Prüfzimmer, gefolgt von der Bankleitzahl und der Kontonummer. Von daher macht es für die Bank keinen Unterschied, ob Du die IBAN, oder die Kontonummer nennen kannst. Aus Kundensicht und umgangssprachlich sind EC Karte und Girocard tatsächlich für die Leute das Gleiche...

Hast Du auf deinen Smartphones denn vielleicht irgend eine Antiviren-App installiert, nen VPN-Dienst, Werbeblocker etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:

Arminius

Erfahrenes Mitglied
05.09.2010
752
233
ESS
Was natürlich auch sein kann, dass man die angefragten Rechte der App bei der Installation einfach mal alle abgelehnt hat.
Hier (Samsunsg S21 FE) funktionieren die Apps ganz vorzüglich und vor diesem Gerät liefen die auch auf einem Sony Xperia XZ3 ebenso gut.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.946
1.596
und ChipTAN mit Flickercode
Du hast Recht, das hatte ich übersehen. Also: Manuell, Flicker, bunte Punkte. ReinerSCT hatte mal ein Browseraddon für Chrome und Firefox angeboten, welches Flicker in QR umwandelt, das wurde aber eingestellt. QR ist mit RBHT also nicht möglich.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.820
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Wenn man am VR Automaten die PIN der Karte ändern will, dann gibt es unter dem Punkt Kartenfunktionen auch die Möglichkeit, Benachrichtigungen zu aktivieren, oder zu deaktivieren, was ist damit gemeint mit diesen Benachrichtigungen?
 

Cya

Erfahrenes Mitglied
13.03.2011
257
41
Hat jemand ebenfalls 7 € für die Girocard Debit Mastercard belastet bekommen?

Wie kommt man auf diesen Betrag? Für mich völlig unplausibel.
 

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