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TL/DR: Erstattung der Flugkosten in voller Höhe möglich bei Annullierung des Rückfluges und bereits geflogenem Hinflug?
Hallo,
auf Grund eines am 1. und 2. Februar 2024 geplanten Streiks in Finnland bekamen wir von unserem Carrier Finnair kürzlich (vor 4 Tagen) eine E-Mail, in der massive Einschränkungen des Flugverkehrs angekündigt wurden. Unser für den 31. Januar (übermorgen) geplante Rückflug von Japan nach Berlin über Helsinki wird sehr wahrscheinlich betroffen sein, wobei der Flug noch nicht offiziell annulliert wurde. Uns wurden folgende Optionen angeboten:
1. Umbuchungen auf alternative Flüge (auch am gleichen Tag, dann jedoch durch andere Carrier und andere Flugstecken, von den ursprünglichen Flugzeiten deutlich abweichend)
2. Kostenlose Stornierung und Erstattung des Flugpreises.
Nach den mir vorliegenden, öffentlich zugänglichen Informationen streikt nicht die Fluggesellschaft allein, sondern mehrere Gewerkschaften, betroffen könnten also Bodenpersonal des Flughafens, Sicherheitspersonal etc. sein. Daher greift die EU Fluggastrecht Verordnung, was eine Kompensation bei Flugausfällen betrifft, wohl eher nicht.
Ich möchte nochmals betonen, dass der Rückflug (bestehend aus zwei Flugabschnitten) noch nicht offiziell annulliert wurde.
meine Frage:
sollten wir uns für eine Stornierung und Erstattung des Flugpreises entscheiden und uns einen alternativen Rückflug selbst buchen, wie hoch wird die Erstattung in etwa sein?
Der Hinflug wurde bereits angetreten (Ende letzten Jahres), es wurde eine einzelne Buchung durchgeführt mit, soweit mir ersichtlich, einem einzelnen Ticket, in dem Hin– und Rückflug ausgewiesen sind. Mir ist nicht ersichtlich, wie viel Hinflug und Rückflug separat gekostet haben, es erscheinen nur die Gesamtkosten. Ich frage insbesondere aufgrund des BGH Urteils vom 18.4.2023 AZ: X ZR91/22, in dem bei einer Stornierung des Teilfluges ja geurteilt wurde, dass die gesamten Flugkosten erstattet werden müssen. Allerdings handelte es sich beim Urteil um den Hinflug, nicht um den Rückflug (bei bereits abgeflogenem Hinflug).
Ich warte jetzt bereits vier Tage, auch telefonisch gibt es keine neuen Informationen. Natürlich könnte man einfach abwarten und Tee trinken, dann zum Flughafen fahren und schauen, da wir jedoch mit kleinen Kindern fliegen und ich Ende der Woche wichtige Termine habe, macht es das nicht unbedingt leichter. Ich möchte nur vermeiden vorzeitig zu stornieren und dadurch einen Fehler zu begehen, insbesondere was eine mögliche Erstattung der Gesamt– oder Teilkosten betrifft.
Vielleicht kennt sich ja jemand bei diesem speziellen Fall und insbesondere juristisch aus. Bin für Hilfe jede Art dankbar, auch für Ratschläge, was ihr in einer solchen Situation unternehmen oder lassen würdet.
Hallo,
auf Grund eines am 1. und 2. Februar 2024 geplanten Streiks in Finnland bekamen wir von unserem Carrier Finnair kürzlich (vor 4 Tagen) eine E-Mail, in der massive Einschränkungen des Flugverkehrs angekündigt wurden. Unser für den 31. Januar (übermorgen) geplante Rückflug von Japan nach Berlin über Helsinki wird sehr wahrscheinlich betroffen sein, wobei der Flug noch nicht offiziell annulliert wurde. Uns wurden folgende Optionen angeboten:
1. Umbuchungen auf alternative Flüge (auch am gleichen Tag, dann jedoch durch andere Carrier und andere Flugstecken, von den ursprünglichen Flugzeiten deutlich abweichend)
2. Kostenlose Stornierung und Erstattung des Flugpreises.
Nach den mir vorliegenden, öffentlich zugänglichen Informationen streikt nicht die Fluggesellschaft allein, sondern mehrere Gewerkschaften, betroffen könnten also Bodenpersonal des Flughafens, Sicherheitspersonal etc. sein. Daher greift die EU Fluggastrecht Verordnung, was eine Kompensation bei Flugausfällen betrifft, wohl eher nicht.
Ich möchte nochmals betonen, dass der Rückflug (bestehend aus zwei Flugabschnitten) noch nicht offiziell annulliert wurde.
meine Frage:
sollten wir uns für eine Stornierung und Erstattung des Flugpreises entscheiden und uns einen alternativen Rückflug selbst buchen, wie hoch wird die Erstattung in etwa sein?
Der Hinflug wurde bereits angetreten (Ende letzten Jahres), es wurde eine einzelne Buchung durchgeführt mit, soweit mir ersichtlich, einem einzelnen Ticket, in dem Hin– und Rückflug ausgewiesen sind. Mir ist nicht ersichtlich, wie viel Hinflug und Rückflug separat gekostet haben, es erscheinen nur die Gesamtkosten. Ich frage insbesondere aufgrund des BGH Urteils vom 18.4.2023 AZ: X ZR91/22, in dem bei einer Stornierung des Teilfluges ja geurteilt wurde, dass die gesamten Flugkosten erstattet werden müssen. Allerdings handelte es sich beim Urteil um den Hinflug, nicht um den Rückflug (bei bereits abgeflogenem Hinflug).
Ich warte jetzt bereits vier Tage, auch telefonisch gibt es keine neuen Informationen. Natürlich könnte man einfach abwarten und Tee trinken, dann zum Flughafen fahren und schauen, da wir jedoch mit kleinen Kindern fliegen und ich Ende der Woche wichtige Termine habe, macht es das nicht unbedingt leichter. Ich möchte nur vermeiden vorzeitig zu stornieren und dadurch einen Fehler zu begehen, insbesondere was eine mögliche Erstattung der Gesamt– oder Teilkosten betrifft.
Vielleicht kennt sich ja jemand bei diesem speziellen Fall und insbesondere juristisch aus. Bin für Hilfe jede Art dankbar, auch für Ratschläge, was ihr in einer solchen Situation unternehmen oder lassen würdet.