ANZEIGE
Hallo,
Ich hatte bei LH gebucht:
Malta nach Frankfurt und Anschlussflug Frankfurt nach Leipzig.
Da das Bodenpersonal in Leipzig streikte, war der Anschlussflug nicht möglich.
LH buchte beide Flüge auf den nächsten Tag um. Der geplante erste Flug von Malta nach Frankfurt hat stattgefunden. (nur eben ohne mich)
LH teilte mir im Chat mit, dass auch dieser storniert sei, was jedoch gelogen war, denn dieser hat definitiv stattgefunden.
Ich könne diesen nicht nutzen und müsse am nächsten Tag beide nutzen.
Meine Frage ist: darf LH mir auch den ersten Flug mit der Begründung des Streikausfalls des Anschlussfluges verweigern oder hätten sie mich, wie gebucht, fliegen lassen müssen? Daraus ergibt sich die zweite Frage, steht mir Schadenersatz (400€) zu, denn mir wurde ja der stattgefunde Flug (Malta-Frankfurt) verweigert?
Vielen Dank im Voraus.
Ich hatte bei LH gebucht:
Malta nach Frankfurt und Anschlussflug Frankfurt nach Leipzig.
Da das Bodenpersonal in Leipzig streikte, war der Anschlussflug nicht möglich.
LH buchte beide Flüge auf den nächsten Tag um. Der geplante erste Flug von Malta nach Frankfurt hat stattgefunden. (nur eben ohne mich)
LH teilte mir im Chat mit, dass auch dieser storniert sei, was jedoch gelogen war, denn dieser hat definitiv stattgefunden.
Ich könne diesen nicht nutzen und müsse am nächsten Tag beide nutzen.
Meine Frage ist: darf LH mir auch den ersten Flug mit der Begründung des Streikausfalls des Anschlussfluges verweigern oder hätten sie mich, wie gebucht, fliegen lassen müssen? Daraus ergibt sich die zweite Frage, steht mir Schadenersatz (400€) zu, denn mir wurde ja der stattgefunde Flug (Malta-Frankfurt) verweigert?
Vielen Dank im Voraus.