Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
17.008
14.394
FRA
Stuttgart 21:

Eigentlich sollte der oberirdische Hauptbahnhof in Stuttgart Ende 2025 außer Betrieb gehen und durch den neuen Tiefbahnhof Stuttgart 21 ersetzt werden. Laut Bahn verzögern sich die Pläne nun weiter.

 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.116
1.598
Sie hatte 14 Tickets gebucht und daraufhin hat man sie angeschrieben dass der Vorgang aufgefallen sei (BB-Konto werde gesperrt) und sie sich melden solle.
Klar kann man die sich überkreuzenden Tickets nicht so abfahren wie gebucht, aber ich finde nirgendwo einen Hinweis, dass es verboten sei, mehrere Sparpreis-Tickets für den gleichen Zeitraum zu buchen - zumal sie ja auch persönlich sind und nicht von Dritten genutzt werden können. Und irgendwelche Erstattungen über den bezahlten Ticketpreis hinaus sind ja auch nicht möglich. Daher kann ich Reaktion der DB nicht nachvollziehen.
@imfromgermany: wie ging es denn bei Dir aus?
Man sollte hier grundsätzlich zwei Dinge trennen:

Einerseits die Buchung und Nutzung des Tickets und damit verbundener Fahrgastrechte und dann noch die Nutzung des Kulanzangebots

Anderseits das Bahnbonusprogramm.

Im Fall des BB-Programms, könnte man durchaus schon ein gewisses missbräuchliches Verhalten sehen, denn die erworbene Leistung konnte so ja gar nicht in Anspruch genommen werden, auf der andere Seite macht BBP und dessen Regelungen ja eben nicht die Auflage, dass die Fahrkarte auch genutzt werden muss, von daher fällt der Missbrauchsvorwurf weg, die DB hat ja die geschuldete Leistung, den Fahrpreis erhalten.

Daher lässt sich die Sperrung des BB Kontos nicht rechtfertigen.

Problematisch könnte aber die fahrgastrechtliche Seite sein, denn durch die Antragsstellung wird erklärt man hätte die gebuchte Leistung auch so nutzen wollen, was dann nicht der Wahrheit entspricht, entgegen zum Verhalten unseres besonderen "Fachexperten" wird man hier den objektiven Nachweis leicht erbringen können.

Wenn es jedoch nur darum geht, ein superflexible Ticket zum Sparpreis zu erhalten, ist die Vorgehensweise jedoch wieder formalrechtlich unbedenklich denn auch hier gilt die vertragliche Verpflichtung seitens des Reisenden wurde vollumfänglich erfüllt.

Die Bahn wird da eh nicht viel machen außer ein unterstellendes „Lass das zukünftig oder wir schmeißen dich endgültig raus“ und eine Löschung der doppelten Punkte.
Das geben aber die Nutzungsbedingung des BB-Programms aber nicht her.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.628
2.570
CGN / MUC / ZRH / EWR
Problematisch könnte aber die fahrgastrechtliche Seite sein, denn durch die Antragsstellung wird erklärt man hätte die gebuchte Leistung auch so nutzen wollen, was dann nicht der Wahrheit entspricht, entgegen zum Verhalten unseres besonderen "Fachexperten" wird man hier den objektiven Nachweis leicht erbringen können.

Hindern die ABB der DB den Fahrgast denn explizit daran, mehrere Tickets für die selbe Strecke oder Fahrt zu erwerben / während der selben Fahrt scannen zu lassen ?

- Vielleicht beabsichtigte man ja BahnBonus Punkte oder Kreditkartenumsätze zu generieren.
- Man hat versehentlich etwas bei der Buchung falsch eingetragen und war genötigt, erneut zu buchen.
- Man buchte eine weitere Fahrkarte für die selbe Verbindung nur zusätzlich noch eine Haltestelle weiter am Zielort.
- … weitere andere Ursachen.

Solang dem nicht der Fall ist, hätte man die gebuchte Leistung auch in der Form nutzen können.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.116
1.598
Hindern die ABB der DB den Fahrgast denn explizit daran, mehrere Tickets für die selbe Strecke oder Fahrt zu erwerben / während der selben Fahrt scannen zu lassen ?
Nein, aber so wie ich Sachverhalt verstehen würde hat die Dame eben nicht 10 mal Frankfurt - Müchen gebucht sondern, ein FRA - MUC gleichzeitig STR-HAM usw.

Gegen das mehrfache Buchen einer Strecke spricht in der Tat nichts.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Warum wird hier immer krampfhaft probiert diese versiffte Betrügerpack zu verteidigen?????
Die kriegen das Geld für die Fahrkarte und heißt Fresse halten die haben gar nichts mehr zu wollen!
Aber dass man nie bekommt was man kauft das ist das Problem!
Dazu kommt noch die Betrüger wissen ganz genau das sie verkaufte Leistung nicht erbringen können weil die ganz genau wissen das deren Fahrplan nur Betrug ist weil der nie funktionieren kann!!!!
Das steht in deren eigenen Unterlagen für jeden einsehbar!!!

Aber ja der Kunde ist böse wenn der mal schlau bucht! Echt ihr habt euch echt zu viel Grass rein gepfiffen anders kann man nicht so fernab der Realität sein.
 
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Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
899
509
Weiß jemand, ob und wenn ja wann die Streckenkarte wieder in Internetauftritt und App integriert werden?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.116
1.598
Wow meister Oberschlau es sinnvolle Antwort und was will der Richter entscheiden? ach ja und auf welcher Grundlage??
Nun in einem Zivilverfahren, welches vorliegt wenn wir nur Fragestellung Bedörderungsleistung/Bahnbonusprogramm ausgehen, entscheidet der Richter aufgrund der Vorträge der Parteien und eingebrachten Beweismittel.

Natürlich wird es schwer bis unmöglich einen Nachweis zur führen, dass der Reisende die gebuchte Fahrkarte gar nicht nutzen wollte, es sei denn es gibt objektive Hinweise darauf.

Dies ist zum Beispiel bei kolldierenden Buchungen vor, aber auch hier stellt sich dann die Frage wie verfahren wird, denn eine Fahrt konnte ja immer in Anspruch genommen, allerdings dürfte die praktische Bedeutung gegen null gehen.

Eben weil gar kein Interesse besteht dieses Detail zum Verfahrensgegenstand zu machen.

Es geht doch schon aus mehreren Darstellung hervor, man deine Methode geschickt praktiziert ist diese wder zivil- noch strafrechtlich effektiv angreifbar, da läufst du viel mehr Gefahr wegen Ehrverletzungen belangt zu werden, daher einen Gang runter schalten und freundlicher werden.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
215
62
Mal wieder eine Frage an die Experten hier:
Ich hatte für letzte Woche eine IC Fahrkarte wegen dem Streik bin ich dann nicht gefahren sondern wollte heute mit dem ICE fahren was ja gegangen wär.
Jetzt war heut der ICE mit 40 Minuten Verspätung angekündigt und ich bin dann mit dem RE der kurz vorher gefahren is genommen für den hatte ich das Deutschlandticket sowieso.
Als ich am Ziel ankam war der ICE noch nicht die Anzeige hat 50 Minuten Verspätung angezeigt.
Darf ich jetzt trotzdem de Erstattung beantragen weil ich ja wegen Streik nicht fahren konnte der ICE selber hatte ja keine Stunde Verspätung.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.342
3.214
Wow meister Oberschlau es sinnvolle Antwort und was will der Richter entscheiden? ach ja und auf welcher Grundlage??
Wenn der Richter zum Zug kommt, dann oft dann, weil das Gesetz schwammig formuliert wurde und dementsprechend fussen seine Urteile auf sagen wir fragwürdigen Grundlage. Das ist halt das Schicksal des Richters. Er hätte sicherlich lieber klare und eindeutig interpretierbare Arbeit des Parlaments.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
325
429
da läufst du viel mehr Gefahr wegen Ehrverletzungen belangt zu werden, daher einen Gang runter schalten und freundlicher werden.
Ay, nachdem inzwischen ja ein GoFundMe vom Anzeigenhauptmeister überraschend gut läuft, dass diesem eine BahnCard 100 "gespendet" wird, ist da eine potenzielle Gefahr vorhanden, dass die DB diesen auch noch einstellt - dann kriegt der gute SWINE aber für jede einzelne Beleidigung der Bahn und dortigen Mitarbeitenden eine Anzeige :D
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
959
2.312
Und was spricht dagegen, wenn ich für Tag X mehrere günstige Supersparpreise buche, selbst wenn die sich überschneiden?

Einfaches Beispiel: ich muss aus beruflichen Gründen mit Firmensitz Frankfurt an besagtem Tag entweder zu einem Kunden nach Hamburg oder zu einem nach München. Entscheidet sich aber erst sehr kurzfristig, möglicherweise erst am Tag X selbst. Da buche ich mir lieber heute schon zwei sehr günstige Sparpreistickets als ein überteuertes Flexticket am Morgen des Tag X.
Oder (auch wenn das Beispiel eher zu Flügen passt): ich bin Fußballfan, es steht noch ein Nachholspiel/Auslosung an und ich weiß aber bereits Wochen im Voraus, dass mein Lieblingsteam an Tag X entweder in Kaiserslautern oder in Saarbrücken spielen wird. Warum sollte ich da das Nachholspiel abwarten und zusehen wie die Preise weiter steigen wenn ich mir auch direkt zwei günstige Tickets an beide möglichen Spielorten bereits heute in die Schublade legen kann?

Ich denke die Menge an Personen, die absichtlich verfallende Tickets kauft um sich einen BahnBonus-Status zu erkaufen dürfte doch seeeeehr überschaubar sein. Selbst hier im Forum... :D
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.116
1.598
Ay, nachdem inzwischen ja ein GoFundMe vom Anzeigenhauptmeister überraschend gut läuft, dass diesem eine BahnCard 100 "gespendet" wird, ist da eine potenzielle Gefahr vorhanden, dass die DB diesen auch noch einstellt - dann kriegt der gute SWINE aber für jede einzelne Beleidigung der Bahn und dortigen Mitarbeitenden eine Anzeige :D
Ich kann dir im Moment nicht so ganz folgen, aber die Sache bei Beleidigungen&Co gegenüber Kapitalgesellschaften sind eher eine Frage des Zivilrechts inbesondere Unterlassung und weniger des Strafrechts.

Und was spricht dagegen, wenn ich für Tag X mehrere günstige Supersparpreise buche, selbst wenn die sich überschneiden?
Haben wir schon weiter oben erörtert, gar nichts.

Das Problem entsteht dann, wenn Fahrgastrechte beansprucht werden obwohl die Fahrt gar nicht benutzt werden konnte oder sollte (was dann aber eine Frage der Beweisbarkeit wäre)

Der rein zivilrechtliche Teil ist unproblematisch.
Ich denke die Menge an Personen, die absichtlich verfallende Tickets kauft um sich einen BahnBonus-Status zu erkaufen dürfte doch seeeeehr überschaubar sein. Selbst hier im Forum...
Nun unser Fachexperte für Fahrgastrechte kauft ja Fahrkarten für Zitat "Verbindungen die nie funktionieren" und macht dann die Ansprüche auf Erstattung geltend.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
325
429
Ich kann dir im Moment nicht so ganz folgen, aber die Sache bei Beleidigungen&Co gegenüber Kapitalgesellschaften sind eher eine Frage des Zivilrechts inbesondere Unterlassung und weniger des Strafrechts.
Jetzt vermagst du mich zu verwirren? Bei den Begriffen "Betrüger" oder "Pack", die durch den besagten User hier inflationär gegenüber der Deutschen Bahn verwendet werden, handelt es sich durchaus um Begriffe, von denen man sich als Mitarbeitender besagter Gesellschaft ebenfalls in seinem Ehrgefühl angegriffen fühlen kann. Entsprechend könnte - neben der ausgeführten zivilrechtlichen Möglichkeit einer Unterlassungsaufforderung - ebenfalls der strafrechtliche Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.116
1.598
Jetzt vermagst du mich zu verwirren? Bei den Begriffen "Betrüger" oder "Pack", die durch den besagten User hier inflationär gegenüber der Deutschen Bahn verwendet werden
Nun du schreibst es selbst, er bezieht es immer auf "die Deutsche Bahn" das Problem besteht eben darin, dass zwar auch Personenmehrheiten als Kollektivbezeichnung Tatobjekt sein können, allerdings ist "die Bahn" als solches auch sehr unpräzise was dann eben unzureichend sein könnte.

Dazu kommt noch die Sache mit der Antragsbefugnis für den Strafantrag und natürlich auch die Ermittlung des Täters seit der Sache des Herrn Grote haben wir gesehen, dass zu viel Aufwand auch nicht immer toleriert wird.

Dazu kommt noch ob die Bezeichnung "Betrüger" im gesammten Kontext strafbar ist, das Problem ist durchaus, dass der Kollege ja den Betrugsvorwurf durchaus untermauern kann, denn die DB veräußert ja eben in der Tat Tickets die auf einem Fahrplan basieren welcher aber nicht in der Praxis aufrecht erhalten kann.

Das sind alles Punkte die geeignet sind, dass die StA nicht selbst das Verfahren aufnimmt oder auf den Privatklageweg verweist, daher ist das ganze deutlich mehr eine Sache des Zivilrechts und weniger des Strafrechts.
 
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