dermatti
Erfahrenes Mitglied
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Ohne dass du dein Wahlrecht ausdrückst, wird das EVU ja nicht wissen, wofür du dich entschieden hast.Leider nein, ist schon eine Weile her, und hebe die Abrechnungen nicht auf.
Kann natürlich sein, das es ein Fehlerhaft bearbeiteter Fall war, die gibts ja oft genug. Aber ich meine mich zu erinnern das es zumindest in der längeren Vergangenheit mehrmals so war.
Die Frage ist halt, ob ich diese Weiterreise rein formal angeben müsste? Intuitiv würde man das als Laie denken, aber dein vorheriger Post
klingt ja so, als könnte man es auch so definieren, das man die Reise abbricht, und eine neue, unabhängige Reise aufnimmt.
Deshalb gibt es zum Beispiel auch im analogen Formular verschiedene Auswahlmöglichkeiten für Weiterreise / Abbruch.

