Bahn-Sammelthread

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Leider nein, ist schon eine Weile her, und hebe die Abrechnungen nicht auf.

Kann natürlich sein, das es ein Fehlerhaft bearbeiteter Fall war, die gibts ja oft genug. Aber ich meine mich zu erinnern das es zumindest in der längeren Vergangenheit mehrmals so war.


Die Frage ist halt, ob ich diese Weiterreise rein formal angeben müsste? Intuitiv würde man das als Laie denken, aber dein vorheriger Post

klingt ja so, als könnte man es auch so definieren, das man die Reise abbricht, und eine neue, unabhängige Reise aufnimmt.
Ohne dass du dein Wahlrecht ausdrückst, wird das EVU ja nicht wissen, wofür du dich entschieden hast.
Deshalb gibt es zum Beispiel auch im analogen Formular verschiedene Auswahlmöglichkeiten für Weiterreise / Abbruch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Und was gilt formal überhaupt als Abbruch?
Alles gilt als Abbruch wenn das Ziel nicht erreicht wird.

Ich habe es unfreiwillig getestet, Fahrt aus dem Norden zum STR gebucht, letzte Verbindung des Tages wegen Anschlussverlust in Mannheim war die letzte S-Bahn Richtung Filderstadt nicht mehr erreichbar, daher konnte ich nur mit der S1 Herrenberg bis Stuttgart-Rohr fahren.

Da das ganze Absehbar war habe ich mir in Rohr ein Auto parken lassen und habe den Antrag eingereicht, nach einer SFR Nachfrage was der letzte Zeug war und wo ich ausgestiegen bin S1 Zugnummer 12345 und Stuttgart-Rohr als letzter erreichter Bahnhof angegeben.

Ergebnis statt einer 25/50% Erstattung wurde mir ein Fahrtabbruch in S-Rohr bescheinigt und die Fahrkarte vollständig erstattet, obwohl fast 99% der Strecke zurück gelegt werden konnten.

klingt ja so, als könnte man es auch so definieren, das man die Reise abbricht, und eine neue, unabhängige Reise aufnimmt.
So ist es ja auch, theoretisch könnte auch einfach eine neue Fahrkarte kaufen wenn diese weniger kostet als die ursprüngliche Fahrkarte.
 
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KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Hallo ich noch ne Frage zu den Fahrgastrechten weil ich was noch nicht ganz kapiert hab:

Ich nen Sparfahrkarte für Samstag vor einer Weile kam die Nachricht bei einem ICE wurde die Zugnummer getauscht Zeiten bleiben gleich aber man hat mir angezeigt es gibt keine Zugbindung mehr.
Jetzt hab ich noch eine Nachricht gekriegt ich kann so nicht mehr fahren und komm jetzt mindestens eine Stunde Verspätung an heißt ja man hat Anspruch auf die Fahrgastrecht.

Was ich jetzt verstanden hab ich könnt nach Plan bis Karlsruhe fahren und dann kommt es zu Verspätung aber könnt ich jetzt auch nur bis Augsburg fahren dort nen Abend mit Kumpels verbringen und übernachten und dann Mittags weiter fahren oder geht das nicht weil ich erst in Karlsruhe so ne Pause machen kann weil ja erst da die Verspätung kommt?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Hallo ich noch ne Frage zu den Fahrgastrechten weil ich was noch nicht ganz kapiert hab:

Ich nen Sparfahrkarte für Samstag vor einer Weile kam die Nachricht bei einem ICE wurde die Zugnummer getauscht Zeiten bleiben gleich aber man hat mir angezeigt es gibt keine Zugbindung mehr.
Jetzt hab ich noch eine Nachricht gekriegt ich kann so nicht mehr fahren und komm jetzt mindestens eine Stunde Verspätung an heißt ja man hat Anspruch auf die Fahrgastrecht.

Was ich jetzt verstanden hab ich könnt nach Plan bis Karlsruhe fahren und dann kommt es zu Verspätung aber könnt ich jetzt auch nur bis Augsburg fahren dort nen Abend mit Kumpels verbringen und übernachten und dann Mittags weiter fahren oder geht das nicht weil ich erst in Karlsruhe so ne Pause machen kann weil ja erst da die Verspätung kommt?
Fahr wie du willst nach Augsburg und fahr am nächsten Tag wie du willst weiter.
Wenn du schlau bis suchst du dir ne Verbindung wo dann wieder kein Anschluss in Karlsruhe möglich ist und du ne Stunden Verspätung oben drauf gibt reichts dann dort in Karlsruhe den Fahrabbruch ein fährst das letzte Stück mit dem 49€Ticket weiter und holst dir von dem Betrügerpack die ganze Kohle wieder!
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Hmm ich könnt ab Karlsruhe tatsächlich statt dem kleinen Stück ICE auch komplett mit dem Regio fahren aber was heißt schlau buchen und wer solln Betrüger sein ich?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Hmm ich könnt ab Karlsruhe tatsächlich statt dem kleinen Stück ICE auch komplett mit dem Regio fahren aber was heißt schlau buchen und wer solln Betrüger sein ich?
Schlau buchen heißt du suchst die ne Verbindung wo der Umstieg in Karlsruhe knapp ist und wegen den ständigen Verspätungen nie funktioniert! Es gibt genug ICEs die JEDEN TAG verspätet sind wenn du schreibst wo du hinwillst dann kann ich dir nen Tip geben.
Quatsch die Bahn die Betrüger!
Die Verkaufen seit JAHREN!!!! Fahrkarten wo sie genau wissen das der Fahrplan nicht eingehalten werden kann!!!
Hier sind mal nur zwei Beweise alles eigene Dokumente der Bahn:
BAHNBETRÜGER.jpg
BAHNBETRÜGER2.jpg

Merkst du die Frechheit??? Seit Ende 2019 wissen alle von diesem Betrügerpack das sie nicht leisten können was die den Leuten verkaufen aber hey ist egal der Bahnfahrer der ständig zu spät kommt ist halt der Dumme und hat halt Pech gehabt.
Wer dem Verein auch nur einen einzigen Cent zahlt ist eben total bescheuert!

Jeder andere der die Leute seit MEHREREN JAHREN!!! systematisch betrügt wär mit der Firma weg vom Fenster und im Knast! aber hey die Bahn kann das machen!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.001
Wenn der Reisende eben eben eine Reise ab Treuchtlingen beginnt aber eigentlich nur einen FV Fahrschein Nürnberg - Erfurt braucht dann aber eben Treuchtlingen - Madgeburg bucht und der Anschluss in Erfurt nach Madgeburg dann wirklich verpasst wird und die nächste Fahrt erst 60 Minuten später an kommt dann ist es eben keine Betrugshandlung wenn die Fahrt dort abgebrochen wird, auch dann nicht wenn die Fahrt mit einem anderen Beförderungsvertrag in die selbe Richtung aufgenommen wird.

Man kann in dem Fall nicht abrechen, da die Fahrt nicht sinnlos geworden ist. Über das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmales täuscht man.

Im übrigen habe ich den Modus Operandi bisher immer anders verstanden, nämlich so, dass man nach Erledigung des geplanten Geschäfts am "Umstiegsbahnhof" wieder zum ersten Ausgangspunkt zurückfährt. Das ist aber nur möglich "bei nächster Gelegenheit". Wenn man diese nächste Gelegenheit (über der Erledigung des Geschäfts) verstreichen lässt, hat man keinen Anspruch mehr auf Rückfahrt nach den Fahrgastrechten, schuldet also den normalen Fahrpreis. Wenn man den nicht entrichtet, begeht man eine Beförderungserschleichung.

Aus meiner Sicht trifft es genau so zu, das Tickt mit FV wird bis zum Umstiegsbahnhof genutzt und dort liegen die Voraussetzungen für den Abbruch vor

Nicht mehr, wenn man sich durch die Weiterfahrt gegen den Abbruch und für die Fortsetzung der Fahrt entschieden, sein Wahlrecht mithin ausgeübt hat.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.302
9.396
FRA / FMO
Nicht mehr, wenn man sich durch die Weiterfahrt gegen den Abbruch und für die Fortsetzung der Fahrt entschieden, sein Wahlrecht mithin ausgeübt hat.
Ich würde aber nicht sagen, dass es immer nur ein einmaliges Wahlrecht gegeben kann. Wenn ein Zug 60 min Verspätung hat ist es was ganz anderes als wenn er im weiteren Fahrtverlauf noch 60 weitere Minuten aufbaut. Ob sowas dann bei den trixern hier der Falls ist, denke ich aber eher nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Man kann in dem Fall nicht abrechen, da die Fahrt nicht sinnlos geworden ist. Über das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmales täuscht man.

Im übrigen habe ich den Modus Operandi bisher immer anders verstanden, nämlich so, dass man nach Erledigung des geplanten Geschäfts am "Umstiegsbahnhof" wieder zum ersten Ausgangspunkt zurückfährt. Das ist aber nur möglich "bei nächster Gelegenheit". Wenn man diese nächste Gelegenheit (über der Erledigung des Geschäfts) verstreichen lässt, hat man keinen Anspruch mehr auf Rückfahrt nach den Fahrgastrechten, schuldet also den normalen Fahrpreis. Wenn man den nicht entrichtet, begeht man eine Beförderungserschleichung.
Haben die Profs euch in der Uni nicht beigebracht jeden Sachverhalt individuell zu betrachten?

Nur weil der "Fachexperte" das ganze grenzwertig übertreibt machen das alle so, das genannte Beispiel wurde durch einen ganz anderen Forumskollegen ausgelöst.

Außerdem ist die Antwort falsch. (Gut ich habe festgestellt dass die Umstiege anders sind als Nürnberg und Erfurt aber es geht auch in in der Realität)

Wenn der normale Reisende für heute ein Sparpreisticket von Treuchtlingen nach Madgeburg hat welches den RE 59125 von Treuchtlingen (15:34 Uhr) nach Donauwörth fährt dort in den in den ICE 704 (16:08 Uhr) steigt damit dann nach Halle (Saale) Hbf fährt um dort in den RE 16332 (19:14 Uhr) zu steigen und am Ziel um 20:22 Uhr an zu kommen, dann könnte der Fall eintreten dass der ICE 704 pünktlich in Donauwörth los fährt aber dann Halle mit 7 Minuten Verspätung erreicht und der Anschlusszug nicht erreicht werden kann, gibt es als nächste Fahrtmöglichkeit nur den RE 16334 mit Ankunft um 21:22 Uhr.

Wenn nun der Reisende hier den Fahrtabbruch einreicht ist das nicht zu beanstanden die Voraussetzungen für den Fahrtabbruch liegen mit einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten vor, alles andere in diesem Fall für die Bewertung des Sachverhalts irrelevant.

Die Bewertung ob eine Reise sinnlos geworden ist obliegt dem Reisenden und kann gegebenfalls nur durch Tatsachen erschüttert werden, diesen Beweis müsste aber durch das EVU geführt werden.

Man darf eben nicht jeden Reisenden mit unserem "Fachexperten" gleichsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.001
Ich würde aber nicht sagen, dass es immer nur ein einmaliges Wahlrecht gegeben kann. Wenn ein Zug 60 min Verspätung hat ist es was ganz anderes als wenn er im weiteren Fahrtverlauf noch 60 weitere Minuten aufbaut.

So steht es (leider) in VO und AGB. Ziemlich kundenunfreundlich. Man könnte es natürlich beim EuGH mit Deiner Argumentation versuchen, "die Fahrt wurde erst mit der zweiten Stunde Verspätung sinnlos, mit 'nur" eine Stunde Verspätung hätte es noch gepasst". Mag funktionieren. Der EuGH entfernt sich ja gerne auch mal überraschend weit vom Wortlaut, um den verbraucherschützenden Sinn zu wahren..

Außerdem ist die Antwort falsch.

Hört, hört :LOL:

könnte der Fall eintreten dass der ICE 704 pünktlich in Donauwörth los fährt aber dann Halle mit 7 Minuten Verspätung erreicht und der Anschlusszug nicht erreicht werden kann, gibt es als nächste Fahrtmöglichkeit nur den RE 16334 mit Ankunft um 21:22 Uhr.

Wenn nun der Reisende hier den Fahrtabbruch einreicht ist das nicht zu beanstanden die Voraussetzungen für den Fahrtabbruch liegen mit einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten vor, alles andere in diesem Fall für die Bewertung des Sachverhalts irrelevant.

Klar. Es geht aber um die Fälle, in denen die Verspätung bereits während der Fahrt entsteht.

Die Bewertung ob eine Reise sinnlos geworden ist obliegt dem Reisenden und kann gegebenfalls nur durch Tatsachen erschüttert werden

:ROFLMAO: Das haben schon viele Leute gedacht, die dachten, ein Beweis juristischen Sinne sei ein Beweis im mathematisch-naturwissenschaftlichen Sinne.

diesen Beweis müsste aber durch das EVU geführt werden.

Weiterführung der Fahrt zum geplanten Zielort - deutlicher kann man nicht machen, dass die Fahrt eben nicht sinnlos geworden ist.

AUCH DAS IST EINE LÜGE!!!

Dann raune hier nicht immer nur rum, dann müssen wir nicht ständig irgendwas in Deine Heldengeschichten reingeheimnissen. Shit or get off the potty.

Du machst Dich entweder strafbar oder bindest uns einen Bären auf.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
So steht es (leider) in VO und AGB.
Dann sollte man die VO und AGB aber vielleicht korrekt lesen, mit der Ausübung des Wahlrechts ergibt sich ein neuer Reiseverlauf.

Entsteht im neuen Reiseverlauf erneut eine Verspätung von 60 Minuten dann bestehen natürlich erneut die gleichen Rechte nach der EU VO, kennen wir auch schon aus dem Flugrecht wenn Eurowings wegen Annullierung auf LH umbucht und der LH Flug wegen Verspätung den Anschluss verpasst und dann wieder eine entsprechend hohe Verspätung entsteht haben die Reisenden doppelten Anspruch, bei der Bahn ist dies aber irrelevant da die Verspätung ohnehin auf 50% gedeckelt ist und es irrelevant ist ob nun zwei Mal 25% wegen je einer Stunde Verspätung erstattet bekommt oder eben 50% wegen zwei Stunden Verspätung in einem Vorgang.

Wenn nun zum vorherigen Beispiel aufgreifen:

Die Reise wurde von Solnhofen Abfahrt um 14:08 Uhr Ankunft in Magdeburg mit IC 2032 um 18:53 Uhr geplant ist und dann der RE 59154 von Solnhofen nach Treuchtlingen wegen Verspätung den Anschluss in Treuchtlingen nicht erreicht, dann hat der Reisende das entsprechende Wahlrecht.

Wenn dieser nun die Weiterreise Treuchtlingen - Magdeburg wie wie oben mit Abfahrt 15:34 Ankunft 20:22 Uhr geplant ist, gibt es keine sachlichen und auch keine rechtlichen Grüde, warum im Falle einer Verspätung des ICE 704 vor Halle nicht ein neues Wahlrecht in Halle entsteht wenn der Anschluss dort verpasst wird.

Oder kommt jetzt auch wieder irgendein Urteil welches auf den Sachverhalt gar nicht übertragen werden kann?

Klar. Es geht aber um die Fälle, in denen die Verspätung bereits während der Fahrt entsteht.
Falsch es geht um die Frage eines Forumskollegen hier, andere Fälle sind anders gelagert und daher irrelevant.
Weiterführung der Fahrt zum geplanten Zielort - deutlicher kann man nicht machen, dass die Fahrt eben nicht sinnlos geworden ist.
Welche weiter führende Fahrt soll denn mit dem betreffenden Beförderungsvertrag vorliegen?
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
897
744
HAM
Wie ist das eigentlich mit dieser Auslastungsanzeige der Bahn? Hatte jetzt wieder mehrfach "rot" ausgekreuzte Züge (ICE), angeblich total überlastet, nicht reservierbar und bitte was anderes nehmen, die dann maximal nur ein Viertel besetzt waren.
Wegen diesem Mistsystem steuern die ihre Fahrgäste um und unterdrücken, dass einem die Züge angezeigt werden. Das wird richtig ärgerlich.
Funktioniert bei mir eigentlich recht gut, mag aber auch an meinen Strecken liegen, bei denen ich auch recht selten ernsthafte Verspätungen habe.

Es wird dahinter eine Mischung aus Regeln und maschinellem Lernen stecken. Basierend auf Kennzahlen (v. a. verkaufte Tickets für Strecken) und Prognosen sowie Erfahrungen aus den letzten Jahren (z. B. "Anzahl Reisender am Ostermontag 200% höher als sonst", "Anzahl Reisender am Freitag ca. 100% höher als am Dienstag bis Donnerstag"; "Der HSV spielt am Samstag gegen Hertha, dadurch 50 zusätzliche Passagiere.") wird dann eine Prognose errechnet. Und Prognosen sind immer schwierig, insbesondere, wenn Sie die Zukunft betreffen.

Die Vorhersagequalität wird insbesondere durch die andauernden Verspätungen verringert. Beispiel gestern: Oberleitungsschaden in Hannover, dadurch sehr viele Züge nach Hannover zu spät. Der ICE, den ich von Hannover nach Berlin genommen habe, kam aber noch rein und war dann halt nicht ausgebucht, wie prognostiziert, sondern eher gut gefüllt. Es fehlten halt die Umsteigereisenden aus den vielen anderen Zügen.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
Falsch du bist einfach nur unfähig richtig zu lesen und zu verstehen was ich geschrieben hab! So wie dus geschrieben hast gehts nicht und hab ich auch nie behauptet!
Aber hey so muss mans eben machen wahrscheinlich arbeitetes du ja auch für deine Betrügerkumpels von der Bahn!
Ne andere Erklärung gibt halt nicht so wie du immer alles in die Richtung für die Bahn hindrehen willst!
MNal ne Frage an die Bahn Erstattungsfachleute hier. Wenn ich für meine gebuchte Verbindung am Umstiegsbahnhof den letzten Anschluß des Tages verpasse und ich Übernachten muß reiche ich die Hotelkosten ein, soweit so klar.
Wenn aber der Grund meiner Reise wegen dieser Verspätung unsinnig gewurden ist und ich gerne wieder zum Ausgangsbahnhof zurück fahren möchte, diesen aber auch nicht ohne diese Übernachtung mehr erreichen kann. Kann ich dann die Hotelkosten UND den Fahrpreis erstatten lassen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Kann ich dann die Hotelkosten UND den Fahrpreis erstatten lassen?
Formal sieht die EU VO die Rückbeförderung bei nächster Gelegenheit vor, dies kann eben auch eine sehr unbequeme Verbindung mitten in der Nacht sein.

Am Abbruchsbahnhof könnte daher schwierig werden, was aber funktioniert ist wenn die Fahrt fortgesetzt wird und dann eine Verspätung eingetreten ist.

So habe ich letztes Jahr einmal in Leipzig übernachtet, als klar war, dass der Anschluss in Berlin nach HH nicht erreicht werden konnte, am nächsten Morgen war dann die Strecke Berlin - HH dicht und ich habe dann den Reisebeplan geändert.

Ergebnis: zuerst hatte das SFR 50% und die Hotelkosten erstattet nach einer Beschwerde kamen auch die restlichen 50% die Verpflegungskosten sind abgelehnt worden, das SÖP Verfahren ist da noch offen.

Wenn es allerdings gar keine Reisemöglichkeit zurück gibt könnte man aber eine Erstattungspflicht bejahen, es könnte aber die Diskussion aufkommen ob Abbruch und die Rückfahrt zu spät erfolgt sind weil der Abbruch schon früher hätte erfolgen müssen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.266
4.453
FRA
Wie ist das eigentlich mit dieser Auslastungsanzeige der Bahn?
Die Daten kommen erstmal primär vom Vertrieb, also wie viele Tickets/Reservierungen für diesen Zug/Streckenabschnitt existieren. Im laufenden Betrieb können die Kollegen den Zug dann noch manuell auf ausgelastet stellen, wird z.B. gemacht, wenn ein Zugteil fehlt. Zu dem von dir beobachteten Verhalten kann es kommen, wenn viele Umsteiger den Zug wegen Verspätung nicht erreicht haben, oder Mehrfachreservierungen nicht genutzt werden. Und Abwanderer, denen die Zugbindung aufgehoben wurde.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.454
7.485
Toller Aprilscherz, aber könnte man super um digitale Debit Card Lösungen von TA Connections erweitern um Hilfsleistungen nachzukommen.
Ich habe letztes Jahr für eine Fahrt mit Ziel Köln tatsächlich so einen 5 € Gutschein für Nextbike oder sowas von der Bahn bekommen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.789
LEJ

ThePon

Reguläres Mitglied
01.07.2021
63
98
Ich habe eben festgestellt, dass ich kurz vor dem DB Goldstatus stehe. Ich habe nicht gedacht, dass ich das schaffe und deswegen keinen Blick auf meine Statuspunkte geworfen. Nun verfallen zum 03.04.2024 ein Haufen Punkte. Weiß jemand wie das mit der Punktegutschrift für Monatstickets läuft, die erst am Donnerstag anfangen? Ich habe das gerade hecktisch gekauft, da ich gehofft habe, dass die Punkte dann noch zählen und ich den Goldstatus erreiche. Wird das dann zurückgerechnet, da die Gutschrift ja nicht sofort erfolgt ich aber eigentlich innerhalb des Zeitraums den Umsatz generiert habe?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Ich habe eben festgestellt, dass ich kurz vor dem DB Goldstatus stehe. Ich habe nicht gedacht, dass ich das schaffe und deswegen keinen Blick auf meine Statuspunkte geworfen. Nun verfallen zum 03.04.2024 ein Haufen Punkte. Weiß jemand wie das mit der Punktegutschrift für Monatstickets läuft, die erst am Donnerstag anfangen? Ich habe das gerade hecktisch gekauft, da ich gehofft habe, dass die Punkte dann noch zählen und ich den Goldstatus erreiche. Wird das dann zurückgerechnet, da die Gutschrift ja nicht sofort erfolgt ich aber eigentlich innerhalb des Zeitraums den Umsatz generiert habe?
Oh man wie unnötig das ist! Zwei drei Mal schlau buchen und zack Platin für genau 0,00€ Kosten!
Dann ist die Sache gegessen das Betrügerpack hats nicht anders verdient!