(Fast) Gestrandet in Miami

ANZEIGE

CapitalMike

Neues Mitglied
12.04.2024
5
0
ANZEIGE
Guten Tag allerseits. Ich freue mich, hier zu sein, dies ist mein erster Beitrag und dann auch gleich eine epische Anekdote:

ROUTING: BER-LHR-MIA-PTP und zurück in C (BA/AA Kombi)
DATUM Hinflug 22/23 03., Rückflug 04/05. 04.
Achtung wichtig: Durchgangsticket auf AA stock, auf dem Hinweg KEIN stopover in MIA, nur transit (<24h), d.h. EC 261 anwendbar

Nach einer Schlechtwetterlage in MIA wurde der Flug nach PTP mit ca. 4h Verspätung geboardet. Dann traten technische Probleme an der Radarbox unter dem Rumpf auf und Maintenance hatte in den folgenden zwei Stunden erfolglos versucht das Problem zu lösen. Alle Passagiere mussten wieder aussteigen und nach einer weiteren Stunde wurde der Flug komplett gestrichen.

Die Herausforderung: AA fliegt die Strecke MIA-PTP nur einmal in der Woche. Dementsprechend sah dann auch der Umbuchungsvorschlag von AA in der App aus: Drei Tage später mit Zwischenübernachtung in JFK nach PTP. Völlig indiskutabel.
Zu dem Zeitpunkt wollte ich eigentlich zurück nach Hause fliegen. Zielort nicht erreicht müsste eigentlich 100% Refund bedeuten, auch wenn Ticket angeflogen.
Dann aber einen AF Flug (617) am 24.03., also am nächsten Morgen entdeckt mit Verfügbarkeiten in C(und Y). In der Flagship Lounge Umbuchung auf diesen Flug verlangt und nicht bekommen („no agreement with AF, it’s a different alliance“ etc.).

Also haben wir den AF selber gebucht und bezahlt. Können wir dann wenigstens ein Hotel bekommen bis morgen? Fehlanzeige! („We don’t pay for hotels when the issue is bad weather“- But the reason why the flight was cancelled was a technical, not bad weather- „Sorry, but system says bad weather“).

Also: Keine Betreuungsleistung, keine Umbuchung, keine Hilfe.

Am nächsten Morgen haben wir etliche Mit-Leidtragende in der AF Maschine wieder getroffen. Niemand war von AA auf diese Möglichkeit umgebucht worden. Alle hatten diese selber gebucht und bezahlt.

Unterm Strich hatten wir etwa EUR 1500 zusätzliche Kosten und suchen nun nach Möglichkeiten, zumindest einen Teil davon wieder zu bekommen.

Dies ist schwieriger als gedacht. Die ganzen Portale lehnen z.T. schon gleich im ersten Schritt ab (Origin of Flight und Operating Airline non-EU), da sie auf ein solches Routing nicht eingestellt sind. Andere lehnen wegen der Wettersituation in MIA am 23.03. ab. Gut, wir wissen es besser, aber bei der tatsächlichen Wettersituation is AA erstmal fein raus.

Unser Ansatz ist aber gar nicht einmal EC 261, sondern die Tatsache, dass AA uns nicht bis an den gebuchten Zielort befördert hat. Für uns war die Reise mit AA in MIA zu Ende und den Weiterflug ans Ziel musste wir selber organisieren.

Nachtrag: Nachdem wir MIA-PTP auf AF für den nächsten Morgen selber gebucht hatten, mussten wir die unsinnige Umbuchung seitens AA (MIA-JFK-PTP für drei Tage später mit overnight in New York) natürlich aus unserer Buchung entfernen lassen, da wir sonst unsere Tickets für den Rückflug ab PTP nicht hätten nutzen können. Das wäre ja noch eine schöne Steigerung der Probleme gewesen, wegen no-show den Rückflug gestrichen zu bekommen.

Hat jemand irgendeine Idee, ob man hier irgendwie erfolgversprechend die Kosten für die Ersatzbuchung, für die Übernachtung oder eine Entschädigungsleistung oder IRGENDWAS von AAeinfordern kann, um den entstandenen Schaden zumindest etwas abzupuffern?

Bin für jede Idee dankbar!

Beste Grüße aus der Hauptstadt
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.056
3.349
CGN / MUC / ZRH / EWR
Du beantwortest dir deine Fragen ja bereits selbst:
(...) ROUTING: BER-LHR-MIA-PTP (...) d.h. EC 261 anwendbar

(...) Unser Ansatz ist aber gar nicht einmal EC 261, sondern die Tatsache, dass AA uns nicht bis an den gebuchten Zielort befördert hat. (...)

Solang du zur Ersatzbeförderung und anderweitigen Betreuungsleistungen aufgefordert hast, kannst du dir ja munter einen Anwalt zwecks Durchsetzung jener Forderung nehmen, bspw. @kexbox oder @umsteiger (Die haben sicherlich Spaß an hesslichen Spielchen :LOL:)

Sofern du obendrein Beweise für die technischen Probleme hast, noch besser hinsichtlich Ausgleichsleistung.

Das wäre ja noch eine schöne Steigerung der Probleme gewesen, wegen no-show den Rückflug gestrichen zu bekommen.
Hätte ich drauf ankommen lassen, wäre dann nochmal ein zusätzliches IDB gewesen.

P.S.: Statt einem eigenen Thread hätte es der hier auch getan: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970
 
Zuletzt bearbeitet:

CapitalMike

Neues Mitglied
12.04.2024
5
0
Du beantwortest dir deine Fragen ja bereits selbst:


Solang du zur Ersatzbeförderung und anderweitigen Betreuungsleistungen aufgefordert hast, kannst du dir ja munter einen Anwalt zwecks Durchsetzung jener Forderung nehmen, bspw. @kexbox oder @umsteiger (Die haben sicherlich Spaß an hesslichen Spielchen :LOL:)

Sofern du obendrein Beweise für die technischen Probleme hast, noch besser hinsichtlich Ausgleichsleistung.


Hätte ich drauf ankommen lassen, wäre dann nochmal ein zusätzliches IDB gewesen.

P.S.: Statt einem eigenen Thread hätte es der hier auch getan: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970
Das Problem ist, dass uns AA auf dem letzten Segment gar nicht mehr befördert hat. Auch nicht am nächsten Tag oder sonstwann. Hier geht es wie gesagt nicht vorrangig um EC261. Schon gar nicht geht es hier um „hässliche Spielchen“, um mal eben eine nette Ausgleichszahlung einzustreichen. Wir haben 1,5 Tage unseres Urlaubs verloren, waren am vorgesehenen Flugtag (Geburtstag eines der Reisenden) 18 Stunden am Flughafen Miami und mussten am nächsten Tag auf eigene Kosten und ohne Gepäck (das alleine ist eine weitere Anekdote über amerikanische Inkompetenz wert…) nach PTP fliegen. Um ein Haar hätten wir noch auf dem Boden im Flughafen übernachten können, weil Miami wegen einer Veranstaltung und wegen der Situation am Flughafen bis rauf nach Surfside komplett ausgebucht war.
Wir saßen nicht warm und trocken und haben ab 02:59 die Sekunden gezählt, damit endlich drei Stunden draus werden, wie manch anderer hier.
Ich möchte einfach nur einen Teil der entstandenen Zusatzkosten wieder reinholen. Alles wird sowieso nicht klappen, weil sie sich in jedem Fall auf „Wetter“ rausreden werden (das haben sie ja bereits in der Lounge getan) und das gebuchte Hotel für die eine zusätzliche Nacht mangels Alternativen viel zu teuer war. Ich bin da realistisch….
Kosten für das AF Ticket (in Y) und ne Pauschale XY für Übernachtung/Airport Transfers würde mir ja schon reichen.
Allerdings ist das Einfordern von nicht-standardisierten Zahlungen bei Airlines die Königsklasse und insofern wahrscheinlich auch nicht ohne juristischen Beistand erfolgversprechend.

Sorry für den neuen Faden. Dachte mir schon, dass ich als erstes schon mal dafür einen Rüffel krieg‘…
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.082
31.347
MUC
Gem. EU261 wird der nächstmögliche Weiterflug an das ursprüngliche gebuchte Ziel sowie eventuelle Betreuungsleistungen (Hotelübernachtung, Speis & Trank) auch dann geschuldet, wenn Wetter für die Annulation des eigentlichen Fluges der Grund war. Mit Abflug in der EU wäre EU261 prinzipiell anwendbar. Aber in der Konstellation, dass mit BA aus der EU geflogen wurde und das Problem auf dem letzten Leg mit AA auftrat, wird das nicht einfach.

Und natürlich will den Fall keines der Online-Portale, denn die sind auf Fälle nach Schema F spezialisiert und das ist Dein Fall nicht. Ich würde an Deiner Stelle bei einem der bereites genannten Anwälte anfragen oder einen Experten für Reiserecht suchen.
 

CapitalMike

Neues Mitglied
12.04.2024
5
0
Vielen Dank, Nitus, für die Ausführungen.
Es handelte sich hier um ein durchgehendes AA Ticket und alle Flüge waren auch auf AA Flugnummern gebucht. BA war nur operating carrier für die ersten beiden Segmente.
Trotzdem leider kein Schema F, aber ich glaube, wir haben jetzt jemanden gefunden, der den Fall nehmen würde…
 

CapitalMike

Neues Mitglied
12.04.2024
5
0
Hallo allerseits, die meisten Portale lehnen die Übernahme des geschilderten Falls ab, bzw. sind vonvorneherein so unflexibel im Setup, dass man diesen Fall erst gar nicht anfragen kann. Manche kommen mit der Aussage, dass der Flug AA 2367 nicht unter die EU VO fällt (ohne das gesamte Routing zu berücksichtigen) und andere kommen zu der Aussage, dass am 23.03.2024 in MIA schlechtes Wetter war und daher kein Anspruch besteht, ohne darauf einzugehen, dass die Betreuungsleistung (Hotel) und Weiterbeförderung auf dem nächstmöglichen Flug trotzdem geschuldet ist, unabhängig von Wetter oder nicht Wetter.
Übrigens kann man ja die Kennung der Maschine, die für den Flug am 23.03. vorgesehen war noch nachvollziehen (N910NN) und siehe da, nachdem der Flug AA 2367 am 23.03. annulliert wurde, kam diese Maschine erst am 25.03. wieder zum Einsatz…
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat jemand schon einmal etwas von diesen beiden Anbietern gehört, die offensichtlich nicht zu den Großen gehören und deshalb vielleicht etwas flexibler sind:
„SOS Flugverspätung“ aus Berlin oder „MYFLYRIGHT“ aus Hamburg?
Ich tendiere zu SOS, da dort eine echte Anwaltskanzlei dahinter zu stehen scheint (SOS Recht GmbH/ Mueller Legal).
Die Hamburger waren sehr schnell, einfach alle Belege zusammen zu sammeln, die pauschalisierte Entschädigung drauf zu knallen und dann mal eben ca EUR 2800 von AA zu fordern. Da klappt m.E.sowieso nicht.
 

CapitalMike

Neues Mitglied
12.04.2024
5
0
Warum nicht einen der Forenanwälte beauftragen?
Ich möchte nicht wirklich einen Anwalt beauftragen, wo ich in Vorleistung gehen muss und erst einmal 25-30% des Streitwerts vorauszahlen muss. Hab keine Rechtsschutz und das Risiko, dass AA dann doch davon kommt, ist mir zu hoch.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.552
8.850
LEJ
Lass dir doch erst einmal eine Einschätzung geben. Dann kannst du immer noch entscheiden ob du 30% verschenken möchtest.
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.266
943
Ich möchte einfach nur einen Teil der entstandenen Zusatzkosten wieder reinholen. Alles wird sowieso nicht klappen, weil sie sich in jedem Fall auf „Wetter“ rausreden werden (das haben sie ja bereits in der Lounge getan) und das gebuchte Hotel für die eine zusätzliche Nacht mangels Alternativen viel zu teuer war. Ich bin da realistisch….

Ich möchte nicht wirklich einen Anwalt beauftragen, wo ich in Vorleistung gehen muss und erst einmal 25-30% des Streitwerts vorauszahlen muss. Hab keine Rechtsschutz und das Risiko, dass AA dann doch davon kommt, ist mir zu hoch.

Du hast in dem hier geschilderten Fall mit einem Anwalt vermutlich sehr gute Karten, sogar deutlich mehr zu bekommen, also du dir bisher vorstellst. Mit einem der Fluggastrechteportale, egal ob etabliert oder eher klein, wirst du hingegen bei der Konstellation eher nicht glücklich, weil Deine Forderung im wesentlichen eben nicht nur auf die Standardentschädigung abzielt.

Was anderes als aufhören mit rumfackeln und ab zum Anwalt kann man hier nicht raten. Die Alternative ist einen relativ eindeutigen Anspruch wegschenken und das ist bei der Summe weder zeit- noch sonstwie ökonomisch.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ich möchte nicht wirklich einen Anwalt beauftragen, wo ich in Vorleistung gehen muss und erst einmal 25-30% des Streitwerts vorauszahlen muss. Hab keine Rechtsschutz und das Risiko, dass AA dann doch davon kommt, ist mir zu hoch.
Bei dem Streitwert brauchst du in der Theorie keinen Anwalt, vor allem wenn du der Meinung bist das ist eindeutig. Einen Mahnbescheid kannst du auch selber beantragen, evtl. hilft der ja schon.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Was anderes als aufhören mit rumfackeln und ab zum Anwalt kann man hier nicht raten. Die Alternative ist einen relativ eindeutigen Anspruch wegschenken und das ist bei der Summe weder zeit- noch sonstwie ökonomisch.
Tja und was wenn man dann doch nicht gewinnt? Dann sind weitere 1600€ weg.

Wenn Anwalt dann bitte zu einem echten Fachmann.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Bei einem Gegenstandswert von 1.500 € liegt die durchschnittliche Vergütung für die (gesamte) außergerichtliche Tätigkeit übrigens bei rund 200 €.

Und auch wenn es für diesen Fall irrelevant ist: eine Verkehrsrechtschutzversicherung kostet deutlich weniger pro Jahr und ich kann sie jedem nur ans Herz legen. Beispiel ist für mich immer der fremdverschuldete Verkehrsunfall mit schweren Körperschäden und Gerichtsverfahren durch zwei Instanzen. Da ist man locker im fünfstelligen Bereich, was das Kostenrisiko angeht.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.291
4.522
FRA
Wie bereits gesagt, kontaktiere einen der genannten Anwälte hier, und falls die Erfolgsaussuchten wacklig sind, wird man das klar benennen und abraten oder auch das Mandat gar nicht übernehmen. Die Frage nach der Ersteinschätzung kostet erstmal nichts, keine Angst. Gerne hier Rückmeldung geben.