Kurtaxe in Deutschland: Entgelt für den Erholungsurlaub

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Eine Kurtaxe kann für Besucher staatlich anerkannter Kur- und Erholungsorte erhoben werden, die zur Erholung in diese Orte reisen. Einheimische, beziehungsweise Personen, die in dem jeweiligen Kurort ihren ersten Wohnsitz angemeldet haben, sowie Geschäftsreisende müssen keine Kurtaxe in Deutschland entrichten.

Kurkarte ermöglicht ermäßigte Eintrittsgelder
Bei Übernachtungsgästen wird die Kurtaxe in der Regel vom Vermieter der Unterkunft oder dem Hotel eingeholt. Gäste, die nur stundenweise oder für einen Tag in den Kurort kommen, zahlen den Kurbeitrag in der Regel zusammen mit Eintrittsgeldern. Die Besucher erhalten nach der Zahlung eine Kurkarte von ihrem Gastgeber, die einen freien oder ermäßigten Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen oder Einrichtungen ermöglicht. Die Kurtaxe muss von Besuchern immer entrichtet werden, egal in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.

Wozu das Ganze?
Kurgäste erwarten von ihrem Kurort eine gepflegte Erscheinung, eine gute Infrastruktur, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und ein breites kulturelles Angebot. Doch verschlingt das für die Orte Unsummen: Grünanlagen müssen angelegt und gepflegt werden, Badestrände bewacht und Wanderwege in Stand gehalten werden. Auch der Unterhalt öffentlicher Einrichtungen wie Bibliotheken, Spielplätze oder Museum kostet viel Geld.

Höhe der Kurtaxen in Deutschland nicht einheitlich
Die Höhe der Kurtaxen in Deutschland variiert natürlich von Region zu Region, von Ort zu Ort. Auch für wen und in welchem Zeitraum sie fällig wird, ist nicht einheitlich geregelt. Im Ostseebad Rerik müssen Kinder bis zum 18. Lebensjahr keinen Betrag entrichten, Erwachsene in der Nebensaison (16. September bis 14 Mai) dafür 0,75 Euro pro Tag und in der Hauptsaison zwei Euro pro Tag. In Bad Kissingen liegt die Kurtaxe hingegen ganzjährig bei 3,40 je Tag.


Mir wäre neu, dass Geschäftsreisende keine Kurtaxe zahlen müssen.
 
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