Kann airfrance Rückerstattung verweigern, wenn Änderungen unzumutbar sind?

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Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
39
9
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Hallo zusammen,



ich habe ein Problem mit meiner Flugbuchung bei Air France und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ursprünglich hatte ich einen Flug von Düsseldorf (DUS) nach New York (JFK) am 05.2025 mit einem Zwischenstopp in Paris (CDG) gebucht. Leider hat die Fluggesellschaft die Flugzeiten geändert, sodass mir nur noch eine Umsteigezeit von 30 Minuten am Flughafen CDG bleibt. Das ist für mich an einem internationalen Flughafen völlig unzumutbar.



Air France hat mir daraufhin alternative Flüge angeboten, die zwar eine längere Umsteigezeit hatten, aber diese Routen haben mir nicht zugesagt. Ich hatte auch gebeten, den Flug auf den Vortag umzubuchen, doch dies wurde mit Verweis auf die Ticketkonditionen abgelehnt. Jetzt hat Air France mir mitgeteilt, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich sei, weil der Flug nicht annulliert wurde. Sie bieten lediglich die Erstattung der Flughafensteuern an, da mein Ticket angeblich nicht erstattbar ist.



Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Änderungen für mich eine erhebliche Verschlechterung darstellen, die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Rückerstattung ermöglicht und dass die Alternativen nicht akzeptabel sind. Trotzdem beharrt Air France darauf, dass nur die Steuern erstattet werden können.



Meine Frage: Habe ich in diesem Fall ein Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl der Flug nicht annulliert wurde, aber die Änderungen unzumutbar sind? Kann Air France eine Rückerstattung mit Verweis auf die Ticketkonditionen ablehnen, selbst wenn ich die Alternativen ablehne? Was kann ich tun, wenn sie weiterhin auf ihrer Position beharren?



Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und euren Rat!


PS:(Von selbst kam nichts ich musste anfragen wegen der Umbuchung)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.112
10.154
LEJ
Hallo zusammen,



ich habe ein Problem mit meiner Flugbuchung bei Air France und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ursprünglich hatte ich einen Flug von Düsseldorf (DUS) nach New York (JFK) am 05.2025 mit einem Zwischenstopp in Paris (CDG) gebucht. Leider hat die Fluggesellschaft die Flugzeiten geändert, sodass mir nur noch eine Umsteigezeit von 30 Minuten am Flughafen CDG bleibt. Das ist für mich an einem internationalen Flughafen völlig unzumutbar.



Air France hat mir daraufhin alternative Flüge angeboten, die zwar eine längere Umsteigezeit hatten, aber diese Routen haben mir nicht zugesagt. Ich hatte auch gebeten, den Flug auf den Vortag umzubuchen, doch dies wurde mit Verweis auf die Ticketkonditionen abgelehnt. Jetzt hat Air France mir mitgeteilt, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich sei, weil der Flug nicht annulliert wurde. Sie bieten lediglich die Erstattung der Flughafensteuern an, da mein Ticket angeblich nicht erstattbar ist.



Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Änderungen für mich eine erhebliche Verschlechterung darstellen, die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Rückerstattung ermöglicht und dass die Alternativen nicht akzeptabel sind. Trotzdem beharrt Air France darauf, dass nur die Steuern erstattet werden können.



Meine Frage: Habe ich in diesem Fall ein Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl der Flug nicht annulliert wurde, aber die Änderungen unzumutbar sind? Kann Air France eine Rückerstattung mit Verweis auf die Ticketkonditionen ablehnen, selbst wenn ich die Alternativen ablehne? Was kann ich tun, wenn sie weiterhin auf ihrer Position beharren?



Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und euren Rat!


PS:(Von selbst kam nichts ich musste anfragen wegen der Umbuchung)
1. Und wenn noch ein paar Fakten kämen,.......
2. Wenn dir AF eine Umbuchung mit einer Umsteigezeit von 30 min vorschlägt, ist es deren Problem.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Die MCT ist natürlich mindestens eine Stunde, entsprechend kannst du deshalb wohl auch umbuchen.
Wenn AF dies so vorschlägt, sollte doch die Verantwortung bei AF liegen.
Beim Routing müsstest du aber schon stichhaltige Gründe liefern, "gefällt mir nicht" ist alleine nicht ausreichend.
Hatte den gleiche Gedankengang und wie sollte das vorgeschlagene Routing aussehen, letzteres wurde noch nicht verraten.
 

Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
39
9
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich möchte meinen Fall noch etwas genauer erklären:

Air France hat mir als Alternative Flüge angeboten, die einige Stunden früher am selben Tag ankommen würden, jedoch mit einer Zeitersparnis von nur etwa 3 Stunden. Das Problem hierbei ist, dass ein Familienmitglied, das mit mir fliegt, für diese Umstellung extra Urlaub nehmen müsste, nur damit wir diese Flüge nehmen können. Das ist für uns eine erhebliche Belastung, besonders da wir bereits den teureren Flug genommen haben, um den Urlaub ohne zusätzliche Probleme wahrzunehmen. Jetzt müssen wir uns beim Chef sogar darum "betteln", um überhaupt frei zu bekommen.

Wenn wir schon Urlaub nehmen müssen, würden wir gerne einen Flug einen Tag vorher nehmen, (freier Tag)damit wir auch tatsächlich etwas vom Urlaub haben und nicht nur mit zusätzlichem Stress und etwa 40 % höheren Kosten dastehen. Leider wurde diese Anfrage abgelehnt, mit der Begründung, dass sie nicht mit den Ticketkonditionen übereinstimme.

Stattdessen bietet Air France uns weiterhin Flüge an, die für uns unzumutbar sind. Jetzt beharrt die Airline darauf, dass nur die Flughafensteuern erstattet werden können, da der Flug nicht annulliert wurde.

Meine Frage: Kann Air France tatsächlich die vollständige Rückerstattung verweigern, obwohl die Änderungen für uns so problematisch sind und die vorgeschlagenen Alternativen für uns unzumutbar sind? Gibt es eine Möglichkeit, auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, auch wenn der Flug nicht annulliert wurde?

Wie bereits erwähnt, habe ich mich selbst an die Airline gewandt, weil die ursprüngliche Umsteigezeit auf 30 Minuten verkürzt wurde, was für mich absolut unzumutbar ist. Daher versuche ich nun eine Lösung zu finden, die für uns akzeptabel ist.

Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Ratschläge!
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Hier die AF Policy für Umbuchgen bei Schedule Changes.
Bildschirmfoto 2025-01-06 um 19.11.52.png

Eigentlich müsste die dich umbuchen auf ein Datum +/-30 Tage bzgl. Originalflug und das ohne Aufpreis.

Ich habe einen ähnlichen Flugplanwechsel wo die MCT nach Flugplanänderung um 15 Minuten unterschritten wird. 45Min von T2G zu T2E ist eigentlich unmöglich. Werde die nächsten Tage berichten was passiert. Ist bei mir noch etwas komplizierter weil ich eine Revenue-Buchung im Eco-Light Tarif habe und für meine beiden Neffen eine Awardbuchung auf den gleichen Flügen.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.442
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Was pauschal zumutbar oder unzumutbar ist, regelt EU261.
Was speziell für dich (un)zumutbar ist, regeln nur individuelle Gerichtsverfahren.

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich möchte meinen Fall noch etwas genauer erklären:

Air France hat mir als Alternative Flüge angeboten, die einige Stunden früher am selben Tag ankommen würden, jedoch mit einer Zeitersparnis von nur etwa 3 Stunden. Das Problem hierbei ist, dass ein Familienmitglied, das mit mir fliegt, für diese Umstellung extra Urlaub nehmen müsste, nur damit wir diese Flüge nehmen können. Das ist für uns eine erhebliche Belastung, besonders da wir bereits den teureren Flug genommen haben, um den Urlaub ohne zusätzliche Probleme wahrzunehmen. Jetzt müssen wir uns beim Chef sogar darum "betteln", um überhaupt frei zu bekommen.

Wenn wir schon Urlaub nehmen müssen, würden wir gerne einen Flug einen Tag vorher nehmen, (freier Tag)damit wir auch tatsächlich etwas vom Urlaub haben und nicht nur mit zusätzlichem Stress und etwa 40 % höheren Kosten dastehen. Leider wurde diese Anfrage abgelehnt, mit der Begründung, dass sie nicht mit den Ticketkonditionen übereinstimme.

Stattdessen bietet Air France uns weiterhin Flüge an, die für uns unzumutbar sind. Jetzt beharrt die Airline darauf, dass nur die Flughafensteuern erstattet werden können, da der Flug nicht annulliert wurde.

Meine Frage: Kann Air France tatsächlich die vollständige Rückerstattung verweigern, obwohl die Änderungen für uns so problematisch sind und die vorgeschlagenen Alternativen für uns unzumutbar sind? Gibt es eine Möglichkeit, auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, auch wenn der Flug nicht annulliert wurde?

Wie bereits erwähnt, habe ich mich selbst an die Airline gewandt, weil die ursprüngliche Umsteigezeit auf 30 Minuten verkürzt wurde, was für mich absolut unzumutbar ist. Daher versuche ich nun eine Lösung zu finden, die für uns akzeptabel ist.

Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Ratschläge!
 

Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
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Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Ich habe die Vermutung, dass Air France bisher noch nicht proaktiv auf mich zugekommen ist, weil der Flug noch über 100 Tage entfernt ist. Da der Flug noch so weit in der Zukunft liegt, könnte es sein, dass sie die Angelegenheit noch nicht richtig bearbeitet haben und warten, bis der Abflug näher rückt.

Ich habe die Airline selbst über WhatsApp kontaktiert und auf Deutsch kommuniziert. Die Antwort kam ebenfalls auf Deutsch, was mich zu der Vermutung führt, dass der WhatsApp-Support nicht die nötige Expertise oder Motivation hat, sich gründlicher mit meinem Fall auseinanderzusetzen. Es scheint, als würden mir nur Standardantworten gegeben, ohne auf meinen speziellen Fall einzugehen. Besonders auffällig ist, dass ich selbst aktiv auf sie zugegangen bin.

Der Link zu den "Schedule Changes"-Richtlinien hat mir jedoch weiterhin Hoffnung gemacht, da dieser mir klargemacht hat, dass es laut den Regeln durchaus Optionen für eine Rückerstattung oder Umbuchung gibt, wenn der Flugplan erheblich verändert wird.

Was denkt ihr? Sollte ich lieber direkt Air France telefonisch kontaktieren, um eine präzisere und fundiertere Antwort zu erhalten? Ich frage mich, ob dies der richtige Weg ist, um mein Anliegen voranzubringen.

Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge!
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Ich würde Air France telefonisch kontaktieren. Über WhatsApp bin ich fast immer nur bei "dummen" Bots gelandet oder Mitarbeitern, die nicht viel können. Habe aber das Glück telefonisch auf die Platinum-Hotline zugreifen zu können, die deutlich bessere Berechtigungen und Ahnung hat.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Weitere Frage: Was will der TE überhaupt? Will er fliegen oder am liebsten ganz stornieren?
 
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Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
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Danke für die Klarstellung! Hier
Mein Flug von Düsseldorf (DUS) nach New York (JFK) ist für den 02. Mai 2025 geplant. Am 20. Dezember 2024 habe ich in der App bemerkt, dass meine ursprünglich 70 Minuten Umsteigezeit am Flughafen Charles de Gaulle (CDG) auf nur 30 Minuten verkürzt wurde. Dies ist eine erhebliche Änderung, die ich jedoch nicht durch eine Benachrichtigung von Air France erfahren habe. Ich habe die Änderung selbst bemerkt, ohne dass ich darüber informiert wurde.

Da eine Umsteigezeit von nur 30 Minuten für mich nicht zumutbar ist, habe ich mich an Air France gewandt, um entweder eine Umbuchung oder eine Rückerstattung zu beantragen. Air France hat mir daraufhin alternative Flüge mit einem 2 Stunden früheren Abflug angeboten, die jedoch aufgrund meiner persönlichen Umstände (z. B. benötigtem Urlaub für ein Familienmitglied) nicht akzeptabel sind.


Weitere Frage: Was will der TE überhaupt? Will er fliegen oder am liebsten ganz stornieren?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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HAM, LBC
Mein Flug von Düsseldorf (DUS) nach New York (JFK) ist für den 02. Mai 2025 geplant. Am 20. Dezember 2024 habe ich in der App bemerkt, dass meine ursprünglich 70 Minuten Umsteigezeit am Flughafen Charles de Gaulle (CDG) auf nur 30 Minuten verkürzt wurde. Dies ist eine erhebliche Änderung, die ich jedoch nicht durch eine Benachrichtigung von Air France erfahren habe. Ich habe die Änderung selbst bemerkt, ohne dass ich darüber informiert wurde.
Könntest Du bitte mal die exakten Flüge und die jeweiligen Flug- und Umstiegszeiten (alt/neu) als Info darreichen?

Grundsätzlich liegt die vom CDG vorgegebene MCT bei 60 Minuten für Umsteigeverbindungen am selben Terminal und 90 Minuten bei Terminalwechsel. Darauf würde ich AF noch einmal schriftlich per Mail hinweisen (CC/BCC nicht vergessen), gleich ein paar mögliche Alternativrouten/-zeiten nennen und um entsprechende Umbuchung bitten. Freundlich...
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
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Danke für die Klarstellung! Hier
Mein Flug von Düsseldorf (DUS) nach New York (JFK) ist für den 02. Mai 2025 geplant. Am 20. Dezember 2024 habe ich in der App bemerkt, dass meine ursprünglich 70 Minuten Umsteigezeit am Flughafen Charles de Gaulle (CDG) auf nur 30 Minuten verkürzt wurde. Dies ist eine erhebliche Änderung, die ich jedoch nicht durch eine Benachrichtigung von Air France erfahren habe. Ich habe die Änderung selbst bemerkt, ohne dass ich darüber informiert wurde.

Da eine Umsteigezeit von nur 30 Minuten für mich nicht zumutbar ist, habe ich mich an Air France gewandt, um entweder eine Umbuchung oder eine Rückerstattung zu beantragen. Air France hat mir daraufhin alternative Flüge mit einem 2 Stunden früheren Abflug angeboten, die jedoch aufgrund meiner persönlichen Umstände (z. B. benötigtem Urlaub für ein Familienmitglied) nicht akzeptabel sind.

30 Minuten Umsteigezeit sind definitiv zu wenig, keine Frage.
Aber 2 Stunden früher abfliegen und somit eine Umsteigezeit von 02:30 zu haben, ist jetzt auch nicht völlig utopisch.
 

Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
39
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Und ich würde diesen "für mich unzumutbar" Unsinn weglassen. Es gibt festgelegte MCT, was für dich persönlich "zumutbar" ist und was nicht, spielt da mMn keine Rolle.
Alles klar 30 Minuten ist zumutbar 2g nach 2e
Beitrag automatisch zusammengeführt:

30 Minuten Umsteigezeit sind definitiv zu wenig, keine Frage.
Aber 2 Stunden früher abfliegen und somit eine Umsteigezeit von 02:30 zu haben, ist jetzt auch nicht völlig utopisch.
Das Problem ist, dass wir den Flug extra so gebucht haben, weil dieser Familienmitglied keinen Urlaub nehmen musste. Jetzt habe ich einen Flug, bei dem ich ca.40 Prozent mehr bezahlt habe, aber mit den gleichen Abflugszeiten (wahrscheinlich noch schlechter)und dem ganzen restlichen Stress. Anscheinend schreibst du Sachen, ohne die Texte anderer zu lesen.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
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7.289
SNA
Das Problem ist, dass wir den Flug extra so gebucht haben, weil dieser Familienmitglied keinen Urlaub nehmen musste. Jetzt habe ich einen Flug, bei dem ich ca.40 Prozent mehr bezahlt habe, aber mit den gleichen Abflugszeiten (wahrscheinlich noch schlechter)und dem ganzen restlichen Stress. Anscheinend schreibst du Sachen, ohne die Texte anderer zu lesen.
Dann lasst euch eure Flüge vollständig erstatten und buche wieder für euch zeitlich ideal passende.
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Mein Rat wäre:

1. Abwarten, da sich die Flugzeiten ja noch zigmal ändern können.
2. Den Flug so wahrnehmen und sich über 600 € freuen gem EU261.
zu 2 - das ist natürlich ärgerlich, wenn man dafür dann eine Nacht in Paris verbringen muss und dann einen halben Tag Urlaub in New York verliert.

Das Problem dürfte wohl sein, dass aktuell der 18:45 Abflug ab DUS gebucht ist. Der kommt in CDG um 20:00 an und der letzte Flieger von CDG nach NYC geht um 20:30.

Die Alternativen sind einen Flieger früher nach Paris nehmen (um 16:30) oder eine Nacht in Paris und den ersten Flieger am nächsten Tag zu nehmen - der geht um 08:30 und kommt um 10:30 in NYC an. (hier geht auch ein halber Tag Urlaub in NYC drauf).

Ich kann verstehen, dass wenn der Kollege dann den Freitag Urlaub nehmen muss, dass man dann vielleicht schon am Donnerstag Abend fliegen möchte - aber auch dann müsste man um 16:30 losfliegen, um am selben Tag nach NY zu kommen. Oder man plant die Nacht in CDG ein und fliegt dann am 2. Mai in der Früh nach New York.

Prinzipiell sollte der OP durch den Flugplanwechsel die freie Wahl bei der Flugverbindung haben. Die Frage ist nur was macht dann wirklich Sinn ..
 
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