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Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein?Vor allem mit Blick auf Verbraucherschutz und so.
Du buchst eine Flug für den 01.04.2026 mit Abflug 10.00 Uhr
Mithin darf LH davon ausgehen, dass du am Morgen des 01.04.2026 reisen möchtest.
Aufgrund der Flugplanänderung verschiebt sich der Flug von 10 Uhr auf 11 Uhr - weiterhin wirst du dein Ziel am 01.04.2026 erreichen, wenn auch eine Stunde später.
Bei einer Vorausbuchung von einem Jahr wird diese eine Stunde (bis auf seeeeehr wenige ausnahmen) keinen wesentlichen Unterschied in deiner Reise machen. Dein Transport von A nach B bleibt also weiterhin bestehen.
Im Falle einer Umsteigeverbindung kann es sogar sein, dass sich deine Ankunftszeit um nichtmal eine Minute verschiebt, damit hätte es bis auf eine kürzer Umsteigezeit gar keine negativen Auswirkung auf dich, sondern sogar positive Effekte durch verkürzte Reisezeiten und trotzdem wird dir eine kostenlose Umbuchung angeboten.
Nun also die Frage: Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein, dass LH davon ausgeht, dass du am 01.04.2026 (oder zumindest +/- 1 Tag) reisen wirst?
Es gibt ja einen Unterschied zwischen echtem Verbraucherschutz (du darfst umbuchen, auch von Umsteigeverbindung auf Direktverbindung und und und) und maximalem Ausnutzen von Systemlücken (3 Jahre Gültigkeit für ein Ticket wegen INVOL)
Nicht falsch verstehen… ich kritisiere nicht das Vorgehen der Ticketverlängerung auf diesem Wege, ich meine nur, dass an dieser Stelle eine Argumentation mit Verbraucherschutz unangebracht wäre, da Verbrauchern hier schon bei 5 Minuten Flugplanänderungen sämtliche Verbindungen um den ursprünglichen Reisezeitpunkt ermöglicht werden.