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Jungerspund

Reguläres Mitglied
13.01.2025
43
49
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Vor allem mit Blick auf Verbraucherschutz und so.
Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein?

Du buchst eine Flug für den 01.04.2026 mit Abflug 10.00 Uhr
Mithin darf LH davon ausgehen, dass du am Morgen des 01.04.2026 reisen möchtest.
Aufgrund der Flugplanänderung verschiebt sich der Flug von 10 Uhr auf 11 Uhr - weiterhin wirst du dein Ziel am 01.04.2026 erreichen, wenn auch eine Stunde später.
Bei einer Vorausbuchung von einem Jahr wird diese eine Stunde (bis auf seeeeehr wenige ausnahmen) keinen wesentlichen Unterschied in deiner Reise machen. Dein Transport von A nach B bleibt also weiterhin bestehen.
Im Falle einer Umsteigeverbindung kann es sogar sein, dass sich deine Ankunftszeit um nichtmal eine Minute verschiebt, damit hätte es bis auf eine kürzer Umsteigezeit gar keine negativen Auswirkung auf dich, sondern sogar positive Effekte durch verkürzte Reisezeiten und trotzdem wird dir eine kostenlose Umbuchung angeboten.

Nun also die Frage: Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein, dass LH davon ausgeht, dass du am 01.04.2026 (oder zumindest +/- 1 Tag) reisen wirst?
Es gibt ja einen Unterschied zwischen echtem Verbraucherschutz (du darfst umbuchen, auch von Umsteigeverbindung auf Direktverbindung und und und) und maximalem Ausnutzen von Systemlücken (3 Jahre Gültigkeit für ein Ticket wegen INVOL)
Nicht falsch verstehen… ich kritisiere nicht das Vorgehen der Ticketverlängerung auf diesem Wege, ich meine nur, dass an dieser Stelle eine Argumentation mit Verbraucherschutz unangebracht wäre, da Verbrauchern hier schon bei 5 Minuten Flugplanänderungen sämtliche Verbindungen um den ursprünglichen Reisezeitpunkt ermöglicht werden.
 

Fliegender

Erfahrenes Mitglied
12.12.2019
288
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Der Verbraucher könnte ja bei einem flexiblen Ticket etwas mehr Spielraum wünschen.

Wer erst in einem Jahr fliegt und dann z.B. schwer krank oder verletzt wird, könnte ja ggf. umbuchen wollen und dann mehr Flexibilität als 10 Tage erwarten. Ist halt blöd, dass man sich ein Jahr vorher festlegen muss, wenn man auf bestimmten Strecken fliegen will.

Die „INVOL Ausnutzung“ wäre ja nur ein Phänomen bei Übergängen von Regelungen. Und das kann man einpreisen.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
607
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Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein?

Du buchst eine Flug für den 01.04.2026 mit Abflug 10.00 Uhr
Mithin darf LH davon ausgehen, dass du am Morgen des 01.04.2026 reisen möchtest.
Aufgrund der Flugplanänderung verschiebt sich der Flug von 10 Uhr auf 11 Uhr - weiterhin wirst du dein Ziel am 01.04.2026 erreichen, wenn auch eine Stunde später.
Bei einer Vorausbuchung von einem Jahr wird diese eine Stunde (bis auf seeeeehr wenige ausnahmen) keinen wesentlichen Unterschied in deiner Reise machen. Dein Transport von A nach B bleibt also weiterhin bestehen.
Im Falle einer Umsteigeverbindung kann es sogar sein, dass sich deine Ankunftszeit um nichtmal eine Minute verschiebt, damit hätte es bis auf eine kürzer Umsteigezeit gar keine negativen Auswirkung auf dich, sondern sogar positive Effekte durch verkürzte Reisezeiten und trotzdem wird dir eine kostenlose Umbuchung angeboten.

Nun also die Frage: Warum sollte es aus Verbraucherschutz Sicht unzulässig sein, dass LH davon ausgeht, dass du am 01.04.2026 (oder zumindest +/- 1 Tag) reisen wirst?
Es gibt ja einen Unterschied zwischen echtem Verbraucherschutz (du darfst umbuchen, auch von Umsteigeverbindung auf Direktverbindung und und und) und maximalem Ausnutzen von Systemlücken (3 Jahre Gültigkeit für ein Ticket wegen INVOL)
Nicht falsch verstehen… ich kritisiere nicht das Vorgehen der Ticketverlängerung auf diesem Wege, ich meine nur, dass an dieser Stelle eine Argumentation mit Verbraucherschutz unangebracht wäre, da Verbrauchern hier schon bei 5 Minuten Flugplanänderungen sämtliche Verbindungen um den ursprünglichen Reisezeitpunkt ermöglicht werden.
Ich rede natürlich über keine Verschiebung um Minuten. Mir geht es auch nicht um irgendwelches "maximales Ausnutzen von Systemlücken", bitte nichts unterstellen oder projizieren.

Ok, mein konkreter Fall (bereits x-mal erlebt): LH(G) steicht den gebuchten Flug ganz - rein aus ökonomischem Grund. Es gibt keine Alternative. Ein Flug ist einfach erstmal "nicht mehr vorgesehen, vielleicht wieder nächstes Jahr". Oder: Gebuchte Reiseklasse (F) ist plötzlich nicht mehr da (andere Maschine im Flugplan) -> also Downgrade (C). Noch besser: Beides unerwartet, ein paar Tage vor der Reise (die zu dem Zeitpunkt bereits von A bis Z geplant ist mit keinem kleinen Investment von Zeit & Geld).

Klar kann man in solchen Fällen immer kostenfrei stornieren (volle Erstattung) oder Alternative akzeptieren (einfacher beim Downgrade - will ich es aber, habe F doch nicht umsonst gebucht?!, schwieriger, wenn es gar keine LHG-Flüge / Non-LHG Verfügbarkeiten auf der Strecke gibt, und M&M bucht dich nicht auf Revenue-Tickets anderer Airlines).

Will ich in solchen Fällen noch zusätzlich eingeschränkt werden ("1 Jahr Ticketgültigkeit"), wenn die LH(G) schon so die Reise (Geschäftsreise, Urlaub, ...) teils ruiniert hat (z.B. gebuchte Hotels am Ziel nicht mehr stornierbar, Anschlussflüge / weitere Flüge am Ziel nicht mehr stornierbar, Urlaub in der Firma abgestimmt & beantragt, schwierig änderbar etc.). Ganz sicher nicht.

Dazu können zusätzliche Einschränkungen kommen, wie der Kollege unten meint (Krankheit, anderer Urlaub bereits geplant, Geschäftsreise vorgesehen, ... ich will doch gar nicht in der restlichen Zeit reisen, ich wollte JETZT!). 1 Jahr kann (!) in dem Fall dann eine verdammt kurze Zeit sein. Es kann einfach noch zusätzlich einschränken.

Und dann: Es ist doch rein eine "LH-interne" Regel, richtig? Dürfen sie mich in dem Beförderungsvertrag bei INVOL (!) derart noch einschränken? Nach dem Motto (absichtlich übertriegen): "Wir verkaufen hier Services, die wir dann nicht erfüllen, und sie dürfen nur noch innerhalb der restlichen Zeit umbuchugen - und das nur unter folgedenen Bedingugen: A, B, C, ... Z". I do not like that.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.711
3.910
Weil mit dem Kauf des Tickets die zum Zeitpunkt es Kaufes gültigen Regeln gelten. Anders kann und wird es nicht sein. INVOL brauchst Du dann, wenn Du mehr als 360 Tage Gültigkeit oder eine Umbuchung auf einen Termin ohne Rewardverfügbarkeit erreichen willst.

M&M kann nicht nachträglich die Tarifbedingungen ändern. In den neuen AGB steht drin - dass diese nur für Tickets, die ab dem 3.6. ausgestellt werden, angewandt werden.
Das kann M&M aber ganz einfach aushebeln: Außer bei INVOL muss ja für die Umbuchung die entsprechende Meilen BK verfügbar sein. Sobald die neuen Regeln gelten, wird es einfach keine Verfügbarkeiten für fixe Prämien mehr geben.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.031
1.159
LEJ
Das kann M&M aber ganz einfach aushebeln: Außer bei INVOL muss ja für die Umbuchung die entsprechende Meilen BK verfügbar sein. Sobald die neuen Regeln gelten, wird es einfach keine Verfügbarkeiten für fixe Prämien mehr geben.
Dazu müsste M&M ja zusätzliche Buchungsklassen neben I und O einführen... In Summe wird es sicher nach dem 03.06. sehr spannend 😁.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.031
1.159
LEJ
Nein, da gibt es schon ein paar Tricks, wie das verhindert werden kann. Das kann man schon mit Farrules verhindern.
Und wie? Wenn ich jetzt eine Flex (Plus) Ticket in z.B. I buche, gelten die die farerules von heute für dieses Ticket. Dieses kann ich - nach meinem Verständnis - für 50 € auf ein anderes Datum umbuchen, wenn zu den Daten I verfügbar ist. Wenn M&M da ab 03.06. zwischen vor und nach Stichtag unterscheiden will, müssten sie zusätzliche Buchungsklassen für die neuen Awards einführen? Ich will nicht "streiten", sondern nur verstehen - ich habe noch keinen Weg gefunden, bei einem Prämienticket andere farerules zu finden, außer dies sich aus den AGB ergeben... Die Fare Basis IYQ155M bekomme ich nirgends weiter aufgeschlüsselt.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.834
1.844
Dazu müsste M&M ja zusätzliche Buchungsklassen neben I und O einführen... In Summe wird es sicher nach dem 03.06. sehr spannend 😁.
Bei Air France/KLM gibt es für Awards ein eigenes Inventory mit sämtlichen Fare Buckets, die auch für Revenue Tickets existieren - und die Awards werden teurer je höher die günstigste verfügbare Buchungsklasse ist. Das lustige ist, Award und Revenue Inventory ist nicht synchron. Während man für Revenue Tickets nur noch J-Klasse bekommt, kann es auch noch Awards in O geben ;)

So sieht es dort aus

Die Tarifcodes lauten in Business
O1PR0FB für Promo Tarife (O)
OSF0FB für niedrigsten Awardtarif (O)
ZSF0FB for Z-Farebucket
ISF0FB for I-Farebucket
DSF0FB for D-Farebucket
CSF0FB for C-Farebucket
JSF0FB for J-Farebucket (teuerster Award)

Und hier ein paar Bespiele für die Award-Tarife (geprüft für NUE-CDG/AMS-XXX)

JFK 50.000 (O), 55.000 (Z), 107.000 (I), 192.000 (D), 270.000 (C), 700.000 (J)
YUL 50.000 (O), 59.500 (Z), 121.000 (I), 208.500 (D), 282.000 (C), 641.000 (J)
LAX 50.000 (O), 69.500 (Z), 136.500 (I), 221.000 (D), 300.000 (C), 700.000 (J)
MEX 50.000 (O), 55.000 (Z), 114.000 (I), 205.000 (D), 277.500 (C), 558.000 (J)
LIM 70.000 (O), 77.000 (Z), 99.500 (I), 164.000 (D), 257.000 (C), 630.000 (J)
SIN 70.000 (O), 77.000 (Z), 87.000 (I), 225.000 (D), 343.000 (C), 700.000 (J)
TYO 70.000 (O), 77.000 (Z), 101.500 (I), 197.500 (D), 330.500 (C), 681.500 (J)
EZE 70.000 (O), 85.500 (Z), 111.500 (I), 204.000 (D), 287.000 (C), 700.000 (J)
CAI 50.000 (O),??? (Z), 55.000 (I), 76.500 (D), 114.000 (C), 327.000 (J)
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Und wie? Wenn ich jetzt eine Flex (Plus) Ticket in z.B. I buche, gelten die die farerules von heute für dieses Ticket. Dieses kann ich - nach meinem Verständnis - für 50 € auf ein anderes Datum umbuchen, wenn zu den Daten I verfügbar ist. Wenn M&M da ab 03.06. zwischen vor und nach Stichtag unterscheiden will, müssten sie zusätzliche Buchungsklassen für die neuen Awards einführen? Ich will nicht "streiten", sondern nur verstehen - ich habe noch keinen Weg gefunden, bei einem Prämienticket andere farerules zu finden, außer dies sich aus den AGB ergeben... Die Fare Basis IYQ155M bekomme ich nirgends weiter aufgeschlüsselt.
Wenn du dein Flex-Ticket umbuchst wird der Ticketpreis am Tage der Änderung neu berechnet auf Basis der zu dem Zeitpunkt gültigen Tarife (wie bei Revenue-Tickets). Du musst dann vermutlich Meilen draufzahlen, da die Awardpreise kaum gesenkt werden - es sei denn du hast das Ticket bereits angeflogen.
 
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LE2012

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14.05.2012
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Wenn du dein Flex-Ticket umbuchst wird der Ticketpreis am Tage der Änderung neu berechnet auf Basis der zu dem Zeitpunkt gültigen Tarife (wie bei Revenue-Tickets). Du musst dann vermutlich Meilen draufzahlen, da die Awardpreise kaum gesenkt werden - es sei denn du hast das Ticket bereits angeflogen.
Und genau das bezweifele ich - wie weiter oben schon mal geschrieben, geben die jetzt gültigen AGBs nur her, dass bei Umbuchung S&G neu berechnet werden und nicht die Meilen. Die farerules des Tickets bleiben bei Umbuchung ja die ursprünglichen... Ob M&M nun einen ganzen Korb an neuen Aeard-Buchungsklassen einführt, wird man sehen.

Für mich bisher rein theoretisch interessant. Ich buchen im Moment 2 Typen von Awards nach dem 03.06. Zum einen, die, die ich genauso zu den Tagen auch fliegen möchte. Zum anderen, 50 € "Lose" auf meiner Stammstrecke, für die ich auf INVOL hoffe 😁. Freiwillige Umbuchungen macht aus meiner Sicht eher wenig Sinn zu planen, außer die ganze Umstellung endet in so einem Chaos, dass sich neue Möglichkeiten eröffnen.
 
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16.05.2011
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Und genau das bezweifele ich - wie weiter oben schon mal geschrieben, geben die jetzt gültigen AGBs nur her, dass bei Umbuchung S&G neu berechnet werden und nicht die Meilen. Die farerules des Tickets bleiben bei Umbuchung ja die ursprünglichen... Ob M&M nun einen ganzen Korb an neuen Aeard-Buchungsklassen einführt, wird man sehen.

Ich wäre mir da nicht so sicher, ob nicht tatsächlich der neue Meilenpreis berechnet wird. Eben wie bei revenue tickets. Wo noch dazu seit der Einführung des "continuoos pricing" auch bei Verfügbarkeit der gleichen BK eine Preisdifferenz rauskommen kann (sogar bei bereits angeflogenen Tickets).

Und so ähnlich wird das bei Meilentickets vermutlich auch sein - BK X/I/O haben unterschiedliche (Meilen-) Preise, und bei Umbuchung gilt der aktuelle Preis. Dazu braucht es nicht x verschiedene Award-Buchungsklassen.

Was da für vor dem 3. Juni getätigte Buchungen gilt? Wohl wirklich eine Frage, wie sich "fare rules" definieren: Also ob "fester Meilenpreis" Bestandteil der Farerules, oder sich das nicht nur auf so Sachen wie Umbuchungarkeit und/oder Stornierbarkeit, Umbuchungs-und/oder Stornogebühren, Vorausbuchungsfrist etc. bezieht. Bei Revenue-Tickets gilt eben genau letzteres, und selbst Verfügbarkeit der gleichen BK bedeutet nicht, dass ich ohne Tarifdifferenz umbuchen kann.

Ok, bei vor der Bekanntgabe der Änderung gebuchten Tickets könnte man vielleicht rechtlich das irgendwie noch durchsetzen, da der Kunde davon ausging, dass fixer Meilenpreis (wobei: wie war es da eigentlich bisher, wenn zwischenzeitlich die Meilenwerte erhöht wurden?). Nur bei jetzt noch schnell gebuchten Tickets sehe ich auch das problematischer.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Und genau das bezweifele ich - wie weiter oben schon mal geschrieben, geben die jetzt gültigen AGBs nur her, dass bei Umbuchung S&G neu berechnet werden und nicht die Meilen. Die farerules des Tickets bleiben bei Umbuchung ja die ursprünglichen... Ob M&M nun einen ganzen Korb an neuen Aeard-Buchungsklassen einführt, wird man sehen.
Das lässt sich doch einfach umgehen, indem es einfach keine X- I- oder O-Klasse mehr gibt, in die du umbuchen kannst, weil die Tarifstruktur anders ist :)
 
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LE2012

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14.05.2012
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Bei Revenue-Tickets gilt eben genau letzteres, und selbst Verfügbarkeit der gleichen BK bedeutet nicht, dass ich ohne Tarifdifferenz umbuchen kann.
Ich bin seit 2012 kein Revenue-Ticket mehr geflogen 🫣 - was steht da in den ausführlichen fare rules drin? Das Tarifdifferenz ggf. zu zahlen ist?
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
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1.) Zum Thema etwaiger Meilen-Neuberechnung bei freiwilligen Umbuchungen nach dem 03.06. dachte ich ursprünglich ebenfalls, dass dies eventuell möglich sein könnte. Allerdings hat @LE2012 definitiv einen Punkt mit der Aussage, dass es in den bisherigen M&M-Bedingungen explizit nicht vorgesehen ist. Und sei es nur, weil bisher eine Neuberechnung sowieso immer zum Ursprungswert geführt hätte..

2.) Zum Thema Fremdairlines bei SKCHG-Umbuchungen ist es mir ein Rätsel, wer sich die aktuellen Regeln ausgedacht hat. Wenn auf einem LHG-Ticket – egal ob Award oder nicht – eine Fremdairline „Blödsinn“ macht (z.B. einen Flug annulliert), dann entsteht in meinen Augen eine etwas kuriose Situation:
- Man kann (unter Beibehaltung von Start und Ziel) problemlos auf LHG-Flüge umbuchen, obwohl LH/LX/OS/etc. absolut nichts mit dem annullierten Flug der Fremdairline zu tun haben.
- Man kann jedoch NICHT (zumindest ohne Weiteres) auf beliebige Flüge der „schuldigen“ Fremdairline umbuchen, obwohl diese der eindeutige Verursacher der Unregelmäßigkeit ist.

Ich gehe übrigens davon aus, dass dies keine LHG-interne Spezialität ist, sondern woanders in ähnlicher Form gehandhabt wird, beispielsweise bei der Annullierung eines LHG-Flugs auf einem Fremd-Ticket..
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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1.) Zum Thema etwaiger Meilen-Neuberechnung bei freiwilligen Umbuchungen nach dem 03.06. dachte ich ursprünglich ebenfalls, dass dies eventuell möglich sein könnte. Allerdings hat @LE2012 definitiv einen Punkt mit der Aussage, dass es in den bisherigen M&M-Bedingungen explizit nicht vorgesehen ist. Und sei es nur, weil bisher eine Neuberechnung sowieso immer zum Ursprungswert geführt hätte..
Es kann aber durchaus die Fälle gegeben haben, wo sich zwischen Buchungszeitpunkt und Umbuchungszeitpunkt die Meilentabellen geändert haben. Keine Ahnung, was in solchen Fällen bis jetzt galt / gilt, hatte den Fall nie.

So hatte ich etwa kürzlich etwa bei A3 und M&B mit einem M&B-Award (A3 hat hier für eigene Flüge ein zusätzliches System, neben den Star Alliance-Awards) den Fall, dass ich einen während eines A3-Aktionszeitraums (20 oder 30% weniger Meilen) gebuchten Award auf ein anderes Datum umbuchen wollte (gleiche Strecke, Verfügbarkeit gegeben) - und dafür wurde mir dann tatsächlich eine Meilen-Differenz angezeigt, die eben dieser damaligen Ermäßigung entsprach. Habe das nicht abgeschlossen, da nicht sicher, ob / auf wann ich umbuchen will (sondern aus Interesse probiert). Während M&B hier ansonsten auch fixe Meilenwerte hat.

Ansonsten aber ja, Zustimmung. Das mit den Partnerairlines ist bei Awards immer so eine Sache. Hängt halt vermutlich damit zusammen, dass Umbuchung auf eigene Flüge "billiger" / "im eigenen Haus" bleibt, während sie Umbuchung in eine reguläre BK einer Partnerairline diese dafür zahlen müssen. Dass die Partnerairline dazu verpflichtet wäre, eine Ersatzbeförderung anzubieten, ist ein anderes Thema....
 
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aaronzrh

Erfahrenes Mitglied
30.04.2021
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Wahrscheinlich steht es schon irgendwo in diesem langen Thread, kann es aber nicht finden.
Deshalb kurz nachgefragt.
Wird ein Zubringerflug mit LX für Langstrecke einer nicht Lufthansa Airline mit fixem Award berechnet?

Beispiel:
ZRH-MAD LX
MAD-BOG AV
= 80k Meilen ( C / one way)?

Danke