In Zeiten, wo ein normales 4*-Mittelklasse-Hotel in den Metropolen gut und gerne mal mittlerweile 200€ kostet und oftmals nicht einmal mehr am Anreisetag storniert werden kann, müssten die Fluggastrechte eher für die Airlines nochmals deutlich verschärft werden, nachdem die Höhen der Ausgleichszahlungen nie angepasst wurden.
Die derzeit geplanten 300€ auf einem Europa-KEF sind für die Katz... wenn der Flug wegen Technical auf den Folgetag verlegt wird, man ein Nonref-Hotel für 250€ in Reykjavik gebucht hat und eigentlich am Folgetag z.B. RKV-EGS fliegen wollte. Die 300€ kompensieren hier nicht einmal den persönlichen finanziellen Schaden, der in Folge der Verlegung durch die Airline generiert wird. Hier wäre - wie von den Niederländern vorgeschlagen - eher eine Erhöhung der derzeitigen 450€ auf z.B. 500 oder 550€ notwendig, um davon das nicht erstattbare Hotel auf Island und die Umbuchungsgebühr des Inlandsfluges oder die Neubuchung des Inlandsfluges bezahlen zu können.
Und ich denke auch, dass bei einer eventuell zukünftigen Verwässerung der Entschädigungsleistungen wir erst recht wieder den "Wilden Westen" - wie früher - in den alltäglichen Airline-Ops bekommen. Bisher hat es z.B. Ryanair extrem gut hinbekommen, bei einem Technical oder einem 4h verspäteten Inbound (z.B. für den Folgeumlauf BVA-BGY-BVA), einfach den Umlauf von BVA-BGY-BVA auf BGY-BVA-BGY umzuklappen, dass zumindest der Flug BGY-BVA ontime ist und dann halt nur BVA-BGY 3-4h verspätet ist - und sich Ryanair dann damit zumindest nur auf einem der beiden Flüge des Umlaufes entschädigungspflichtig war/ist und nur ein Flug von dem massiven Delay betroffen war.
Teilweise ist Ryanair auch so flexibel und lässt bei einem CIA-ATH-CIA, wo wegen Technical oder einem anderen Grund ein Flieger fehlt, auch einfach z.B. aus OTP eine 738 nach ATH einfliegen, um den ATH-CIA ontime durchzuführen und nur CIA-ATH stark verspätet mit 5-6h Delay durchzuführen. Hier spart sich Ryanair also auch gleich 1x für einen der beiden Flüge EU261/04, während dann nur CIA-ATH entschädigungspflichtig wird...
Das Umklappen der Umläufe passiert übrigens bei Ryanair alltäglich - teilweise im Hochsommer bei voller Auslastung der Flotte sogar auch gerne mal mehrmals täglich.
Wenn jetzt die Fluggastrechte zum Nachteil der Passagiere verwässert werden, wird Ryanair einfach auf den 4h verspäteten Inbound in BVA warten und dann mit 4h Delay den Folgeumlauf BVA-BGY-BVA durchführen - und die Passagiere auf BVA-BGY und BGY-BVA bekommen jeweils keine Entschädigung.