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Ich wär euch sehr dankbar, wenn mir da einer helfen kann, der sich da auskennt:
Folgende Fallschilderung:
am 17.2.2010 (2010!!!!) flog ich PER-BKK-FRA-INN und als ich in INN ankam, war ein ausziehbarer Griff von meiner Reisetasche komplett abgebrochen. Dies habe ich dort beim Gepäck sofort reklamiert, und da ich eigentlich in INN jeden Angestellten persönlich kenne, versprach man mir sich wegen Entschädigung sofort darum zu kümmern.
Ich bekam aber natürlich trotzdem einen Damage Claim... Nach 1 Woche hab ich immer noch nix gehört gehabt, also hab ich bei meiner Kreditkarten Firma den Schadne eingereicht, welche mir auch sofort eine Entschädigung zusprach nachdem ich alle Orginalrechnungen eingereicht habe.
6 Wochen (!!!!) später hab ich komplett unverhofft von der AUA eine Überweisung als Gepäcksentschädigung bekommen. Natürlich hab ich zuerst bei der Versicherung angekreuzt, dass ich bei Dritten keinen Einspruch erhoben habe, da ich mir ja nicht gedacht hab, dass sich die Angestellten in INN wirklich darum kümmern würden.
Heute (20.5.2011!!!!), also über 1 Jahr später, schickt mir meine Schwester, die mir die ganze Post wenn ich auf Reisen bin einscannt, einen Brief von der Europäische Verischerung, dass ich das Geld von damals zurücküberweisen müsse, da ich es doppelt erhalten habe. Zuerst hab ich mich überhaupt nicht mehr dran erinnert, weil ich natürlich eher darauf gehofft hatte, dass das eh keiner mitgrigt...
Gibts da sowas wie Verjährung? Es geht da um recht teures Gepäck, also ises nicht einfach mal 50€ oder so... Natürlich bin ich primär im Unrecht, das is mir schon klar, weil ich das Geld natürlich 2x erhalten habe, aber können die einfach über 1 Jahr später kommen und das zurückverlangen? Der Brief kam nicht eingeschrieben, sondern ganz normal mit der Post...
Was wenn ich umgezogen wäre oder den Brief nie erhalten hätte, weil ich ja eh nie daheim bin... (und das wäre auch noch wahrscheinlich!)
Wäre für ein paar fachkenntliche Antworten dankbar.
Cheers
Jule
www.julianhosp.com
Folgende Fallschilderung:
am 17.2.2010 (2010!!!!) flog ich PER-BKK-FRA-INN und als ich in INN ankam, war ein ausziehbarer Griff von meiner Reisetasche komplett abgebrochen. Dies habe ich dort beim Gepäck sofort reklamiert, und da ich eigentlich in INN jeden Angestellten persönlich kenne, versprach man mir sich wegen Entschädigung sofort darum zu kümmern.
Ich bekam aber natürlich trotzdem einen Damage Claim... Nach 1 Woche hab ich immer noch nix gehört gehabt, also hab ich bei meiner Kreditkarten Firma den Schadne eingereicht, welche mir auch sofort eine Entschädigung zusprach nachdem ich alle Orginalrechnungen eingereicht habe.
6 Wochen (!!!!) später hab ich komplett unverhofft von der AUA eine Überweisung als Gepäcksentschädigung bekommen. Natürlich hab ich zuerst bei der Versicherung angekreuzt, dass ich bei Dritten keinen Einspruch erhoben habe, da ich mir ja nicht gedacht hab, dass sich die Angestellten in INN wirklich darum kümmern würden.
Heute (20.5.2011!!!!), also über 1 Jahr später, schickt mir meine Schwester, die mir die ganze Post wenn ich auf Reisen bin einscannt, einen Brief von der Europäische Verischerung, dass ich das Geld von damals zurücküberweisen müsse, da ich es doppelt erhalten habe. Zuerst hab ich mich überhaupt nicht mehr dran erinnert, weil ich natürlich eher darauf gehofft hatte, dass das eh keiner mitgrigt...
Gibts da sowas wie Verjährung? Es geht da um recht teures Gepäck, also ises nicht einfach mal 50€ oder so... Natürlich bin ich primär im Unrecht, das is mir schon klar, weil ich das Geld natürlich 2x erhalten habe, aber können die einfach über 1 Jahr später kommen und das zurückverlangen? Der Brief kam nicht eingeschrieben, sondern ganz normal mit der Post...
Was wenn ich umgezogen wäre oder den Brief nie erhalten hätte, weil ich ja eh nie daheim bin... (und das wäre auch noch wahrscheinlich!)
Wäre für ein paar fachkenntliche Antworten dankbar.
Cheers
Jule
www.julianhosp.com