Bahn International gebucht ( aber Eurostar Nutzung)? Erstattung Ansprechpartner ?

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MichaelE

Reguläres Mitglied
26.10.2024
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Ich habe bei Bahn International Tickets Köln via Brüssel nach London gebucht- 3 Teilstücke sind mit dem Eurostar durchgeführt worden, nur das letzte mit dem ICE. Wenn der Eurostar von London nach Brüssel Verspätung hat, ich dadurch den ICE in Brüssel nicht erreiche- also einen Zug eine Stunde später nutzen muss ( der aber ein Eurostar ist), und 2 Stunden im Gang stehen muss, also da, wo sonst die großen Koffer deponiert werden-bei den Toiletten ) weil kein Sitzplatz, keine Klimaanlage ( uns es war sehr warm gestern) weil zwischen den Wagons gibts es diese nicht , und zudem hatte der Eurostar auch Verspätung- insgesamt mehr als 60 Minuten- aber wer ist hier mein Ansprechpartner für eine Entschädigung ?
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
428
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Ansprechpartner für FGR ist, wer dir die Fahrkarte verkauft hat.
Wenn der (verpasste) ICE von Brüssel nach Köln pünktlich war, dann sehe ich einen Entschädigungsanspruch nur für die Teilstrecke London- Brüssel. Ich gehe davon aus, dass die Bahn hier weiterhin keinen einzelnen durchgehenden Fahrschein ( London- Köln) verkauft , sondern einzelne Segmente mit jeweils eigenem Preis.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.298
9.391
FRA / FMO
Das dürften separate Beförderungsverträge sein. Wenn du also aufgrund des Eurostars den ICE verpasst dürfte es keine Entschädigung geben. Wurde das Ticket denn so im Eurostar akzeptiert? ICE Tickets sind meines Wissens dort normalerweise nicht gültig. Aufgrund der Reservierungspflicht müsstest du doch auch einen Sitzplatz haben, oder?
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
428
629
Wurde das Ticket denn so im Eurostar akzeptiert?
Davon würde ich ausgehen.
Wenn man im umgekehrten Fall durch Verspätung des ICE den Eurostar von Brüssel nach London verpasst, wird man ja trotz separater Fahrscheine auch kostenlos auf den Nächsten umgebucht. FGR - Ansprüche bestehen aber nur für das erste Teilsegment. Mir wurde erklärt, dass Eisenbahn- Unternehmen im
„rail Team“ - Verbund die Fahrgäste bei Verspätungen gegenseitig und nächstmöglich zum Ziel bringen. Ob das stimmt oder ich im
Einzelfall nur Glück hatte, weiß ich nicht
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.571
1.654
Ich habe bei Bahn International Tickets Köln via Brüssel nach London gebucht- 3 Teilstücke sind mit dem Eurostar durchgeführt worden, nur das letzte mit dem ICE. Wenn der Eurostar von London nach Brüssel Verspätung hat, ich dadurch den ICE in Brüssel nicht erreiche- also einen Zug eine Stunde später nutzen muss ( der aber ein Eurostar ist), und 2 Stunden im Gang stehen muss, also da, wo sonst die großen Koffer deponiert werden-bei den Toiletten ) weil kein Sitzplatz, keine Klimaanlage ( uns es war sehr warm gestern) weil zwischen den Wagons gibts es diese nicht , und zudem hatte der Eurostar auch Verspätung- insgesamt mehr als 60 Minuten- aber wer ist hier mein Ansprechpartner für eine Entschädigung ?
Der, der den Fahrschein ausgegeben hat.

Ich vermute, dass du es auf der Bahn International Webseite "in einem Rutsch" gekauft hast.

Ich habe gerade keine Zeit zu recherchieren, meine aber, dass es da mittlerweile eine Art Schutz gibt wenn keine durchgehende Fahrkarte ausgestellt werden kann.

Im Zweifelsfall mal nen bisschen bei ice-treff.de und drehscheibe-online.de stöbern und/oder sich an den Fahrkartenausgebenden wenden und dann ggf. Mal bei der SöP nachfragen.

EDIT: Arrrgh. London ist keine EU mehr und mit britischem Recht kenne ich mich absolut nicht aus.🫤
 

wbb

Aktives Mitglied
22.12.2018
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Schwiegereltern hatten mit Bahn-international den Fall mit Bahngesellschaften aus drei Ländern, DE + BE + FR. Der ICE in DE hatte Verspätung, dann haben die Belgier das Ticket auf dem nächsten Zug akzeptiert, und schließlich die Franzosen in Paris auf den Folgetag gratis umgebucht. Nur das Hotel in Paris wollte keiner - außer schließlich der Reiseversicherung - bezahlen. Mir scheint das war Kulanz der Belgier und des SNCF. Hier ist fahrgastrechtlich noch einiges zu tun.
 
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infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
228
146
Schwiegereltern hatten mit Bahn-international den Fall mit Bahngesellschaften aus drei Ländern, DE + BE + FR. Der ICE in DE hatte Verspätung, dann haben die Belgier das Ticket auf dem nächsten Zug akzeptiert, und schließlich die Franzosen in Paris auf den Folgetag gratis umgebucht. Nur das Hotel in Paris wollte keiner - außer schließlich der Reiseversicherung - bezahlen. Mir scheint das war Kulanz der Belgier und des SNCF. Hier ist fahrgastrechtlich noch einiges zu tun.
es gibt da ein Abkommen, das zumindest die Weiterfahrt garantiert:

"The AJC covers cases where the current European or international legislation does not help the passengers, for example if they bought several different tickets for their journey, even from different sales channels/ticket providers. [...] The AJC allows the passenger to continue their journey by train. The AJC does not reimburse any costs for hotels, taxis, payments for the ticket or compensations, nor does it foresee that railway undertakings will offer any meals or refreshments."


Für alles weitere greift dann ggf. EU-Recht. Wie es die Briten handhaben, keine Ahnung.
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
863
235
Wien
Wie sieht es aus bei den "div" Buchungsplatformen die nicht mal eine Ladungsfähige Adresse in DACH haben und wo man scheinbar nicht mal was pfänden könnte wenn dort einen Tickets mit Privaten Dienstleister verkauft werden und (ex) Staatsbahnen?
Fiktives Beispiel: Köln - München mit der DB und München - Wien mit der Westbahn. Die DB ist verspätet und der letzte WB Zug weg aber es gibt noch DB/ ÖBB Verbindungen. Ich vermute mal die Zugbeleiter nehmen einen nicht mit. Die WB sagt das man keinen Vertrag hätte von Köln - München.