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Dass die Bahn mit ihrer versuchten Verpflichtung, beim Erwerb einer Sparpreis-Fahrkarte (die direkt als Papierfahrschein ausgegeben wird) am Schalter eine Emailadresse oder Telefonnummer anzugeben, vor Gericht scheitern wird, war klar. Interessant ist, dass dazu gar nicht die DSGVO bemüht werden musste. Auch nach dieser ist die unnötige Zwangserfassung personenbezogener Daten unzulässig.
Ich frage mich, was für Entscheidungsträger und Prozessdesigner bei der Bahn arbeiten. Offenbar scheint es sie nicht zu stören, dass sie massiv nutzlose Aufwände (und noch schlechte Presse) produzieren durch sowas. Da verdienen nur ein paar Anwälte daran.
Ich frage mich, was für Entscheidungsträger und Prozessdesigner bei der Bahn arbeiten. Offenbar scheint es sie nicht zu stören, dass sie massiv nutzlose Aufwände (und noch schlechte Presse) produzieren durch sowas. Da verdienen nur ein paar Anwälte daran.