Steigerungssatz bei deutschen Fachärzten?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.613
7.650
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Frage an alle PKV-versicherten Leser hier: was sind Eure Erfahrungen mit dem Steigerungssatz bei deutschen Fachärzten? Kommt es vor, dass über 2,3 hinausgegangen wird auf 3,5?
Habt Ihr in den letzten Jahren eine Veränderung wahrnehmen können? Wurde das von der Praxis aktiv kommuniziert oder einfach stillschweigend so abgerechnet?
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.327
1.961
Rheinland-Pfalz
Meine Erfahrung ist, dass sobald der Arzt nicht mehr selber abrechnet sondern eine Abrechnungsfirma ist das mittlerweile Normalität, dass 3.5 statt 2.3 abgerechnet wird.
Nicht alles aber immer etwas halt.
Und nein, das wird vorher nicht mitgeteilt.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.126
1.000
Seriöse Abrechnungsfirmen rechnen nur das ab, was der Arzt angibt, die können nicht einfach selbst den Faktor steigern.
Ab dem 2,3 fachen Satz muss die Steigerung begründet werden.
Auch kann mit einer “ Freien Vereinbarung“ der 3,5 fache Satz überschritten werden, dies muss aber im Vorfeld mit dem Patienten kommuniziert und von diesem auch nach ausreichender Bedenkzeit schriftlich bestätigt werden.
Und nochmal zum Nachdenken für die privatversicherten Patienten:
Die GOÄ/ GOZ stammen UNVERÄNDERT von 1988 ……
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.247
939
Meine Erfahrung ist, dass sobald der Arzt nicht mehr selber abrechnet sondern eine Abrechnungsfirma ist das mittlerweile Normalität, dass 3.5 statt 2.3 abgerechnet wird.
Nicht alles aber immer etwas halt.
Und nein, das wird vorher nicht mitgeteilt.
So kommt es mir auch vor. Vermutlich gibt die Abrechnungsfirma allerhand Hilfen, was noch abgerechnet werden kann, wenn man X gemacht hat, sowie allerlei Begründungsvorschläge, die für 3,5-fach geeignet sind. Ich habe beim Zahnarzt regelmäßig z.B. eine Handvoll "verstärkten Speichelfluss", der für 3,5-fach anscheinend reicht.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.327
1.961
Rheinland-Pfalz
Ist halt meine Erfahrung, dass wenn die RG vom Arzt direkt kommt eigentlich nie der 2.3 Satz überschritten wird und wenn sie von einer Abrechnungsfirma kommt eigentlich immer Positionen dabei sind mit 3.5. Die nötige Begründung ist dann ja auch lächerlich eigentlich.
Keine Ahnung, vielleicht wurden die Ärzte auch geschult von der Abrechnungsfirma wie es halt lukrativer geht. Die Tendenz geht ja auch Richtung Abrechnungsfirma.
Honorarvereinbarung über 3.5 mit Zustimmung hab ich nur bei der Chefarzt Berechnung gehört aber selber noch nie gehabt.
 

MUCBase

Erfahrenes Mitglied
29.04.2018
283
456
Seriöse Abrechnungsfirmen rechnen nur das ab, was der Arzt angibt, die können nicht einfach selbst den Faktor steigern.
Ab dem 2,3 fachen Satz muss die Steigerung begründet werden.
Ich hatte dazu neulich eine ganz unerfreuliche Erfahrung mit einem Zahnarzt. Musste mir aufgrund Umzug einen neuen Zahnarzt suchen und der hat dann beim Kontrolltermin zig Dinge gefunden, die unbedingt gemacht gehören. U. a. Ersatz aller größeren Füllungen mit Keramik Inlays. Hätte ich das alles gemacht - hätte ich locker 6-8k hinlegen müssen. Bekam dann für die aus seiner Sicht dringlichsten Aspekte einen 4-stelligen Kostenvoranschlag. Alles mit Faktor 3,5 natürlich (ohne Begründung) - und ohne das vorher irgendwas von einer besonderen Komplexität im Beratungsgespräch die Rede war. Habe daraufhin dort angerufen und wollte wissen wieso man mit Faktor 3,5 abrechnet und die pampige Antwort bekommen, dass das Standard ist und ich die Begründung schon auf der Abrechnung sehen werde - vorab will man mir diese nicht nennen. Da mir das alles eigenartig vorkam bin ich dann zu einem weiteren Zahnarzt und siehe da, alles in bester Ordnung ich soll in 6 Monaten wieder zur Kontrolle kommen. Bin aktuell am überlegen den Typen bei der zuständigen Zahnärztekammer zu melden - ein derartig dreistes Vorgehen habe ich von einem Arzt noch nie erlebt.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.901
4.506
Chersonesus Cimbrica
Keine Ahnung, vielleicht wurden die Ärzte auch geschult von der Abrechnungsfirma wie es halt lukrativer geht.

Dazu werden Seminare veranstaltet und Anleitungen verbreitet - z..B. hier:

AAA Abrechnung aktuell:
Mehr Honorar durch Faktorsteigerung Praxistipps, Beispiele, Formulierungshilfen

Die Freie Ärzteschaft... ruft dazu auf, den Inflationsausgleich durch den Ansatz höherer Faktoren selbst zu machen. Wie es funktioniert, den Inflationsausgleich selbst zu machen, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe...
🤑
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.197
462
MUC
Bekam dann für die aus seiner Sicht dringlichsten Aspekte einen 4-stelligen Kostenvoranschlag. Alles mit Faktor 3,5 natürlich (ohne Begründung) - und ohne das vorher irgendwas von einer besonderen Komplexität im Beratungsgespräch die Rede war.
Glückwunsch. In München dürfte es mittlerweile eher ein Problem sein, noch einen guten Zahnarzt zu finden, der Zahnersatz "nur" zum 3,5-fachen Satz abrechnen will. Mein bisheriger Zahnarzt, mit dem ich fachlich eigentlich sehr zufrieden war, wollte laut Behandlungsplan fast durchgehend den 5,5-fachen Satz (klar, so eine Praxis in der Innenstadt ist teuer...) - und der ist keine Ausnahme.

Hab's dann bei einem Zahnarzt auf dem Land, den ich noch aus Schulzeiten kenne, machen lassen, und selbst der wollte den 3,5-fachen Satz (was die PKV/Zusatzversicherung in der Regel gerade noch zahlt).
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.901
4.506
Chersonesus Cimbrica
Der Zahnarzt kann den höchsten Regelsatz (3,5 fach) im eigenen Ermessen festlegen, wenn es in der Abrechnung begründet wird. Darüber hinausgehend ist eine individuelle Vereinbarung (schriftlich und vor Behandlungsbeginn) erforderlich.

Eine Abrechnung über 3,5 fach hinaus ohne diese Vereinbarung wird wohl seltener vorkommen. Eher schon, dass die Unterschrift unter das Formular mit einem Gemurmel zu "neuen Abrechnungsregeln" ganz unschuldig am Empfang abgefragt wird. Einmal vom Patienten unterschrieben ist die Berechnung über den Regelsatz hinaus legal. Und das Vertrauensverhältnis zum Arzt ruiniert.
 
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Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
2.078
2.500
Zahnärzte....habe einen KVA über 2.5k€ bekommen. Bei der Pkv nachgefragt...es wurden offensichtlich nur Dinge aufgeführt, die zu 100% nicht erstattbar sind.Beratung, Fehlanzeige. Satzhöhe...würde mich nichts angehen...wth...
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.953
12.399
CPT / DTM
Ich hatte dazu neulich eine ganz unerfreuliche Erfahrung mit einem Zahnarzt. Musste mir aufgrund Umzug einen neuen Zahnarzt suchen und der hat dann beim Kontrolltermin zig Dinge gefunden, die unbedingt gemacht gehören. U. a. Ersatz aller größeren Füllungen mit Keramik Inlays. Hätte ich das alles gemacht - hätte ich locker 6-8k hinlegen müssen. Bekam dann für die aus seiner Sicht dringlichsten Aspekte einen 4-stelligen Kostenvoranschlag. Alles mit Faktor 3,5 natürlich (ohne Begründung) - und ohne das vorher irgendwas von einer besonderen Komplexität im Beratungsgespräch die Rede war. Habe daraufhin dort angerufen und wollte wissen wieso man mit Faktor 3,5 abrechnet und die pampige Antwort bekommen, dass das Standard ist und ich die Begründung schon auf der Abrechnung sehen werde - vorab will man mir diese nicht nennen. Da mir das alles eigenartig vorkam bin ich dann zu einem weiteren Zahnarzt und siehe da, alles in bester Ordnung ich soll in 6 Monaten wieder zur Kontrolle kommen. Bin aktuell am überlegen den Typen bei der zuständigen Zahnärztekammer zu melden - ein derartig dreistes Vorgehen habe ich von einem Arzt noch nie erlebt.

Die neue Praxis und der Porsche müssen ja irgendwie finanziert werden.....
 

Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
1.013
812
Meine Kasse (die DKV) zahlt bis 3,5 in der Regel ohne zu Murren, aber danach ist Schluss. Trotzdem habe ich letztes Jahr Strafanzeige gegen meinen Zahnarzt erstattet, weil er den Satz mit mehr Speichelfluss und stärkeren Blutungen begründet hatte. Das wären ja normalerweise legitime Gründe, aber das Problem war, dass ich nachweise konnte, dass er diese Begründungen schon geplant hatte, bevor die Behandlung überhaupt stattgefunden hat. Er wurde dann tatsächlich deswegen von der Staatsanwaltschaft vernommen und konnte sich leider irgendwie rausreden. Schade, denn ich hatte die Beweise für den versuchten Abrechnungsbetrug schwarz auf weiß. Leider sagte mir die Staatsanwaltschaft, ein Versuch alleine reiche zur Anklage nicht aus. Obwohl ich den Betrugsversuch rechtzeitig bemerkt hatte, hätte ich also die Behandlung durchführen lassen sollen, so dass es dann tatsächlich zu einem Abrechnungsbetrug gekommen wäre. Dadurch, dass ich nichts unterschrieben und statdessen den Zahnarzt gewechselt habe, ist er nun fein raus. Zumindest konnte ich ihm vielleicht einen Schreck einjagen durch die Vernehmung.

Ärzte stellen sich auf den Standpunkt, dass die Gebühren für medizinische Leistungen sehr lange nicht gestiegen sind und sie daher höhere Steigerungssätze verlangen müssen, um die Praxis wirtschaftlich zu halten. Der oben erwähnte Zahnarzt wollte zum Beispiel für Füllungen den Faktor 4,9 haben. Die Arzthelferin bestätigte mir, dass in jener Praxis Füllungen grundsätzlich mit Sätzen über 4 abgerechnet werden. Das ist tatsächlich legal, kann aber nicht im Sinne des Erfinders sein. Es führt dazu, dass Privatpatienten in so einer Praxis grundsätzlich aus eigener Tasche etwas dazu zahlen müssen, wenn sie eine Füllung bekommen.

Der neue Zahnarzt hat meine Füllungen dann übrigens mit 3,5 abgerechnet und ich bekam alles erstattet.

Es gibt übrigens auch Fachärzte, die Sätze mit mehr als 8 nehmen und dann muss der Patient den Großteil aus eigener Tasche zahlen. Das kann sich ein Arzt leisten, der als Spezialist in seinem Fach gilt und genügend wohlhabende Kunden hat.

Mir macht diese Entwicklung Sorgen. Bei Anwälten ist es ja heute auch schon so, dass besonders begehrte Anwälte außerhalb der Gebührenordnung arbeiten. Das hat dann zur Folge, dass man vor Gericht gewinnt, aber trotzdem auf dem Großteil seiner Anwaltskosten sitzen bleibt. Im Gesundheitswesen ist doch eigentlich die Idee, dass jeder unabhängig von seinem Einkommen die bestmögliche medizinische Versorgung bekommt. Wenn jeder Arzt seine Sätze beliebig hochschrauben kann, wird dieses Prinzip untergraben. Man kann das Marktwirtschaft nennen, aber in den USA sieht man, wo es hinführt.
 

MUCBase

Erfahrenes Mitglied
29.04.2018
283
456
Mir macht diese Entwicklung Sorgen. Bei Anwälten ist es ja heute auch schon so, dass besonders begehrte Anwälte außerhalb der Gebührenordnung arbeiten. Das hat dann zur Folge, dass man vor Gericht gewinnt, aber trotzdem auf dem Großteil seiner Anwaltskosten sitzen bleibt. Im Gesundheitswesen ist doch eigentlich die Idee, dass jeder unabhängig von seinem Einkommen die bestmögliche medizinische Versorgung bekommt. Wenn jeder Arzt seine Sätze beliebig hochschrauben kann, wird dieses Prinzip untergraben. Man kann das Marktwirtschaft nennen, aber in den USA sieht man, wo es hinführt.
Diese Entwicklung ist im medizinischen Bereich mit ein Grund (neben noch ein paar anderen) für mich, die mich aktuell abhält in die PKV zu wechseln. Wenn ich krank (und dann später auch noch zusätzlich alt und gebrechlich) bin, will ich mich einfach nicht mit der Gebührenordnung der Ärzte, Abrechnungsdienstleistern und der Leistungsabteilung meiner PKV auseinandersetzen müssen.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
2.078
2.500
Meine Kasse (die DKV) zahlt bis 3,5 in der Regel ohne zu Murren, aber danach ist Schluss. Trotzdem habe ich letztes Jahr Strafanzeige gegen meinen Zahnarzt erstattet, weil er den Satz mit mehr Speichelfluss und stärkeren Blutungen begründet hatte. Das wären ja normalerweise legitime Gründe, aber das Problem war, dass ich nachweise konnte, dass er diese Begründungen schon geplant hatte, bevor die Behandlung überhaupt stattgefunden hat. Er wurde dann tatsächlich deswegen von der Staatsanwaltschaft vernommen und konnte sich leider irgendwie rausreden. Schade, denn ich hatte die Beweise für den versuchten Abrechnungsbetrug schwarz auf weiß. Leider sagte mir die Staatsanwaltschaft, ein Versuch alleine reiche zur Anklage nicht aus. Obwohl ich den Betrugsversuch rechtzeitig bemerkt hatte, hätte ich also die Behandlung durchführen lassen sollen, so dass es dann tatsächlich zu einem Abrechnungsbetrug gekommen wäre. Dadurch, dass ich nichts unterschrieben und statdessen den Zahnarzt gewechselt habe, ist er nun fein raus. Zumindest konnte ich ihm vielleicht einen Schreck einjagen durch die Vernehmung.

Ärzte stellen sich auf den Standpunkt, dass die Gebühren für medizinische Leistungen sehr lange nicht gestiegen sind und sie daher höhere Steigerungssätze verlangen müssen, um die Praxis wirtschaftlich zu halten. Der oben erwähnte Zahnarzt wollte zum Beispiel für Füllungen den Faktor 4,9 haben. Die Arzthelferin bestätigte mir, dass in jener Praxis Füllungen grundsätzlich mit Sätzen über 4 abgerechnet werden. Das ist tatsächlich legal, kann aber nicht im Sinne des Erfinders sein. Es führt dazu, dass Privatpatienten in so einer Praxis grundsätzlich aus eigener Tasche etwas dazu zahlen müssen, wenn sie eine Füllung bekommen.

Der neue Zahnarzt hat meine Füllungen dann übrigens mit 3,5 abgerechnet und ich bekam alles erstattet.

Es gibt übrigens auch Fachärzte, die Sätze mit mehr als 8 nehmen und dann muss der Patient den Großteil aus eigener Tasche zahlen. Das kann sich ein Arzt leisten, der als Spezialist in seinem Fach gilt und genügend wohlhabende Kunden hat.

Mir macht diese Entwicklung Sorgen. Bei Anwälten ist es ja heute auch schon so, dass besonders begehrte Anwälte außerhalb der Gebührenordnung arbeiten. Das hat dann zur Folge, dass man vor Gericht gewinnt, aber trotzdem auf dem Großteil seiner Anwaltskosten sitzen bleibt. Im Gesundheitswesen ist doch eigentlich die Idee, dass jeder unabhängig von seinem Einkommen die bestmögliche medizinische Versorgung bekommt. Wenn jeder Arzt seine Sätze beliebig hochschrauben kann, wird dieses Prinzip untergraben. Man kann das Marktwirtschaft nennen, aber in den USA sieht man, wo es hinführt.
Mir wurde der Satz erst gar nicht genannt.

Habe mich dann mit der KV beraten. Es wären 0% abrechnungsfähig gewesen. Alles nicht erstattbare Sonderleistungen auf dem KVA.
Das ist dann schon dreist. Da spart man das Verhandeln mit der Kv.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.126
1.000
Die neue Praxis und der Porsche müssen ja irgendwie finanziert werden.....
So viele Stammtischparolen hätte ich gerade Dir nicht zugetraut.
Bin wirklich erstaunt, wie wenig BWL bei unseren Fielvliegern anzutreffen ist, meinst Du im Ernst, ein Arzt lädt sich je nach Fachrichtung 200-700 k Schulden ans Bein, ohne eine Gewinnerzielungsabsicht?
Was meinst Du , warum es überall einen Mangel an Fachärzten gibt? Ernstgemeinte Frage.
Ungeachtet dessen geht natürlich ein Verhalten, wie es @MUCBase widerfahren ist, gar nicht , im Zweifel immer eine Zweitmeinung einholen.
Und auf sein Bauchgefühl hören, wie der Arzt sich und seine Leistung vorstellt.
Warte auf Deine Antwort, bin jetzt nur schnell mit dem Porsche den neuen Urus abholen, um auf der Rückfahrt mit Kollegen HNO,Kardiologe und Zahnarzt ne schnelle Runde Golf spielen. Hoffentlich hält das Wetter.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.953
12.399
CPT / DTM
So viele Stammtischparolen hätte ich gerade Dir nicht zugetraut.
Bin wirklich erstaunt, wie wenig BWL bei unseren Fielvliegern anzutreffen ist, meinst Du im Ernst, ein Arzt lädt sich je nach Fachrichtung 200-700 k Schulden ans Bein, ohne eine Gewinnerzielungsabsicht?
Was meinst Du , warum es überall einen Mangel an Fachärzten gibt? Ernstgemeinte Frage.
Ungeachtet dessen geht natürlich ein Verhalten, wie es @MUCBase widerfahren ist, gar nicht , im Zweifel immer eine Zweitmeinung einholen.
Und auf sein Bauchgefühl hören, wie der Arzt sich und seine Leistung vorstellt.
Warte auf Deine Antwort, bin jetzt nur schnell mit dem Porsche den neuen Urus abholen, um auf der Rückfahrt mit Kollegen HNO,Kardiologe und Zahnarzt ne schnelle Runde Golf spielen. Hoffentlich hält das Wetter.

Nun, mir ist genau so etwas passiert. Daher meine sehr subjektive Erfahrung und Einstellung zum Gewinnstreben der Zahnärzte.

Im zarten Alter von 25 Jahren hat mir ein Zahnarzt (gerade neu niedergelassen) prophezeit, dass ich, wenn ich nicht SOFORT eine Parodontose Behandlung bei ihm durchführen lasse, in fünf Jahren keine eigenen Zähne mehr haben werde.

Ich habe natürlich den Zahnarzt gewechselt. Natürlich ohne Parodontose Behandlung.

Nach nunmehr 45 weiteren Jahren bin ich noch immer stolzer Besitzer aller meiner Zähne. Ohne Parodontose Behandlung.

Meine Erfahrung mit Zahnärzten: Wenn man mit gesunden Zähnen dorthin kommt, geht es zweimal gut. Beim dritten Besuch geht es mit den Verkaufsbemühungen los. Dann ist es Zeit zu wechseln.
 
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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
456
655
Zur Ausgangsfrage: Bei meinem aktuellen Zahnarzt wird mittlerweile fast alles gesteigert. Sogar die PZR.
Mit Fachärzten ist meine Erfahrung unterschiedlich. Mein Augenarzt und Orthopäde rechnen zu 2,3 ab. Dermatologen steigern immer und zwar in meinem Augen oft unangemessen.
Meine Erfahrung ist auch, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoher Rechnungen steigt, wenn Abrechnungsfirmen involviert sind. Ich denke auch, dass Teil der Dienstleistung eine entsprechende Beratung des abrechnenden Arztes ist.
Die in Aussicht gestellte neue GOÄ lässt übrigens keine Steigerungen mehr zu. Besonderer Aufwand oder Schwierigkeit sollen mit festen Zuschlägen vergütet werden, die (hoffentlich) an klar definierte Bedingungen geknüpft sind.
Das Steigerungsthema sollte sich also bald erledigt haben. Billiger wird es trotzdem nicht. Der PKV Verband rechnet durch die neue GOÄ im ambulanten Bereich mit Kostensteigerungen von ca. 13%
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.126
1.000
Och, ich glaube, die Gewinnerzielungsabsicht bezweifelt hier keiner :p
Ach und Du arbeitest für lau?
Entweder bist Du im kuscheligen Angestellten, gar Beamtenverhältnis oder hast ein ähnliches Wirtschaftswissen wie weiland Habeck.
Im Ernst, was soll denn dieses sinnlose Bashing?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nun, mir ist genau so etwas passiert. Daher meine sehr subjektive Erfahrung und Einstellung zum Gewinnstreben der Zahnärzte.

Im zarten Alter von 25 Jahren hat mir ein Zahnarzt (gerade neu niedergelassen) prophezeit, dass ich, wenn ich nicht SOFORT eine Parodontose Behandlung bei ihm durchführen lasse, in fünf Jahren keine eigenen Zähne mehr haben werde.

Ich habe natürlich den Zahnarzt gewechselt. Natürlich ohne Parodontose Behandlung.

Nach nunmehr 55 weiteren Jahren bin ich noch immer stolzer Besitzer aller meiner Zähne. Ohne Parodontose Behandlung.

Meine Erfahrung mit Zahnärzten: Wenn man mit gesunden Zähnen dorthin kommt, geht es zweimal gut. Beim dritten Besuch geht es mit den Verkaufsbemühungen los. Dann ist es Zeit zu wechseln.
Gut, das ist natürlich objektiv gesehen eine fehlerhafte Diagnose gewesen. Punkt.
Verstehe trotzdem nicht, das Dich das so getriggert hat, nun mit falschen Beahuptungen zu Porsche und Co. zu trollen.
So wie ich es sehe, ist Dir ja kein Leids geschehen, oder?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Bei Anwälten ist es ja heute auch schon so, dass besonders begehrte Anwälte außerhalb der Gebührenordnung arbeiten. Das hat dann zur Folge, dass man vor Gericht gewinnt, aber trotzdem auf dem Großteil seiner Anwaltskosten sitzen bleibt. Im Gesundheitswesen ist doch eigentlich die Idee, dass jeder unabhängig von seinem Einkommen die bestmögliche medizinische Versorgung bekommt. Wenn jeder Arzt seine Sätze beliebig hochschrauben kann, wird dieses Prinzip untergraben. Man kann das Marktwirtschaft nennen, aber in den USA sieht man, wo es hinführt.

Genau. Marktwirtschaft. Besonders gute Handwerker sind auch teuer, gute Restaurants sind auch teuer und First Class zu fliegen ist teurer als Eco. Da meckert keiner. Aber bei Ärzten und Anwälten. Jeder bekommt in Deutschland die Versorgung, die der Gesetzgeber als die bestmögliche ansieht. Ob das immer die objektiv bestmöglichste ist, ist höchst zweifelhaft. Mein Zahnarzt kostet mehr als 3,6 und ich zahle gerne dafür. Er hat modernste Technologie, es tut nichts weh, er macht Termine möglich wenn ich es will und er hat 30 Jahre Erfahrung in Implantologie. Ist halt mehr First Class und weniger Eco.
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
456
655
Ach und Du arbeitest für lau?
Darum geht es doch gar nicht. Und der 2,3 fache Satz ist nicht "für lau" .
Es geht darum, dass immer öfter gesteigert wird, und dass die Begründungen mit der Wahrheit häufig wenig zu tun haben.
Herr oder Frau Doktor führen hier ihren privaten Inflationsausgleich durch.

Hinzu kommt, dass vor allem bei Zahnärzten immer wieder Leistungen auf meinen Rechnungen stehen, die gar nicht erbracht wurden.
Es wurden die nicht vorhandenen Weisheitszähne gereinigt (Selbstverständlich gesteigert wegen besonders stark anhaftender Beläge) oder es wurden Anästhesien abgerechnet, die gar nicht durchgeführt wurden, weil der Zahn eh wurzelbehandelt war (Selbstversztändlich mehrfach und mit 3,5 fachen Satz wegen besonders lang andauernder Behandlung).
Bei Reklamation heißt es dann : "das rechnen wir immer so ab, aber natürlich bekommen Sie eine neue Rechnung".
Das sind eigentlich alles Fälle für Staatsanwaltschaft und Ärztekammer.
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
3.342
Ach und Du arbeitest für lau?
Entweder bist Du im kuscheligen Angestellten, gar Beamtenverhältnis oder hast ein ähnliches Wirtschaftswissen wie weiland Habeck.
Im Ernst, was soll denn dieses sinnlose Bashing?
Ruhig, Brauner, sag ich doch gar nicht. Du hattest auf die Gewinnerzielungsabsicht hingewiesen, ohne dass jemand das in Frage gestellt (oder kritisiert) hätte. Ich glaube, hier sind sich alle einig, dass diese Absicht nicht das Problem ist.
 
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crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.126
1.000
Zur Ausgangsfrage: Bei meinem aktuellen Zahnarzt wird mittlerweile fast alles gesteigert. Sogar die PZR.
Mit Fachärzten ist meine Erfahrung unterschiedlich. Mein Augenarzt und Orthopäde rechnen zu 2,3 ab. Dermatologen steigern immer und zwar in meinem Augen oft unangemessen.
Meine Erfahrung ist auch, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoher Rechnungen steigt, wenn Abrechnungsfirmen involviert sind. Ich denke auch, dass Teil der Dienstleistung eine entsprechende Beratung des abrechnenden Arztes ist.
Die in Aussicht gestellte neue GOÄ lässt übrigens keine Steigerungen mehr zu. Besonderer Aufwand oder Schwierigkeit sollen mit festen Zuschlägen vergütet werden, die (hoffentlich) an klar definierte Bedingungen geknüpft sind.
Das Steigerungsthema sollte sich also bald erledigt haben. Billiger wird es trotzdem nicht. Der PKV Verband rechnet durch die neue GOÄ im ambulanten Bereich mit Kostensteigerungen von ca. 13%
Nochmal zur Klarstellung: Die den Steigerungssätzen zugrunde liegenden Werte stammen sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich von 1988 (!!!).
Eigentlich sollte auch dem grössten Sozialromantiker oder Mathe-Unbegabten jetzt auffallen, WARUM über diese Steigerungssätze gesteigert wird.
Bei bestimmten Behandlungen muss z.B. über den 4 fachen Faktor gesteigert werden, um auf AOK Niveau zu kommen.
Ich nehme auch an , das einige Insassen dieses Vereins einer Tätigkeit nachgehen, die auf Stundensätzen basieren.
Und jetzt überlegt mal, wieviele Beratungen Euer Arzt per Stunde machen müsste ( Beratung Ä1 = 4,66 Eu Einfachsatz) oder Euer Zahnarzt Kontrollen ( 01 = 5,62 Eu Einfachsatz) um sich diesen Sätzen auch nur anzunähern.
Vielleicht können diese einfachen Beispiele die Gemüter, die sich ständig über den Tisch gezogen fühlen, helfen, etwas abzukühlen.
Und wer es sich nicht leisten kann, im privatärztlichen Bereich auch einmal NICHT ALLES von seiner PKV erstattet zu bekommen, der sollte vielleicht im GKV Bereich sein Heil suchen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Darum geht es doch gar nicht. Und der 2,3 fache Satz ist nicht "für lau" .
Es geht darum, dass immer öfter gesteigert wird, und dass die Begründungen mit der Wahrheit häufig wenig zu tun haben.
Herr oder Frau Doktor führen hier ihren privaten Inflationsausgleich durch.

Hinzu kommt, dass vor allem bei Zahnärzten immer wieder Leistungen auf meinen Rechnungen stehen, die gar nicht erbracht wurden.
Es wurden die nicht vorhandenen Weisheitszähne gereinigt (Selbstverständlich gesteigert wegen besonders stark anhaftender Beläge) oder es wurden Anästhesien abgerechnet, die gar nicht durchgeführt wurden, weil der Zahn eh wurzelbehandelt war (Selbstversztändlich mehrfach und mit 3,5 fachen Satz wegen besonders lang andauernder Behandlung).
Bei Reklamation heißt es dann : "das rechnen wir immer so ab, aber natürlich bekommen Sie eine neue Rechnung".
Das sind eigentlich alles Fälle für Staatsanwaltschaft und Ärztekammer.
2,3 fach reicht hinten und vorne nicht. Und das hat nichts mit"privaten Inflationsausgleich" zu tun, es zeigt nur , das Du in diesem Feld keine Ahnung hast, davon aber viel.

Wenn betrogen wird, ist das ein Fall für die Ärzte -oder Zahnärztekammer oder für die Gerichtsbarkeit, keine Frage.
Das Du schlechte Erfahrungen machen musstest, ist sehr bedauerlich, erlaubt Dir jedoch in keiner Weise, ganze Berufsstände zu verunglimpfen.
Schlechter Stil, mein Froind.
 
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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
456
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Nochmal zur Klarstellung: Die den Steigerungssätzen zugrunde liegenden Werte stammen sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich von 1988 (!!!).
Eigentlich sollte auch dem grössten Sozialromantiker oder Mathe-Unbegabten jetzt auffallen, WARUM über diese Steigerungssätze gesteigert wird.
Bei bestimmten Behandlungen muss z.B. über den 4 fachen Faktor gesteigert werden, um auf AOK Niveau zu kommen.
Ich nehme auch an , das einige Insassen dieses Vereins einer Tätigkeit nachgehen, die auf Stundensätzen basieren.
Und jetzt überlegt mal, wieviele Beratungen Euer Arzt per Stunde machen müsste ( Beratung Ä1 = 4,66 Eu Einfachsatz) oder Euer Zahnarzt Kontrollen ( 01 = 5,62 Eu Einfachsatz) um sich diesen Sätzen auch nur anzunähern.
Vielleicht können diese einfachen Beispiele die Gemüter, die sich ständig über den Tisch gezogen fühlen, helfen, etwas abzukühlen.
Und wer es sich nicht leisten kann, im privatärztlichen Bereich auch einmal NICHT ALLES von seiner PKV erstattet zu bekommen, der sollte vielleicht im GKV Bereich sein Heil suchen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


2,3 fach reicht hinten und vorne nicht. Und das hat nichts mit"privaten Inflationsausgleich" zu tun, es zeigt nur , das Du in diesem Feld keine Ahnung hast, davon aber viel.

Wenn betrogen wird, ist das ein Fall für die Ärzte -oder Zahnärztekammer oder für die Gerichtsbarkeit, keine Frage.
Das Du schlechte Erfahrungen machen musstest, ist sehr bedauerlich, erlaubt Dir jedoch in keiner Weise, ganze Berufsstände zu verunglimpfen.
Schlechter Stil, mein Froind.
Das ist mir doch vollkommen egal. Was interessieren mich die Geldprobleme meiner Ärzte. wenn die GOÄ- Sätze nicht auskömmlich sind, dann soll er sich an die Politik wenden oder seine Praxis schließen und sich anstellen lassen.
Wenn es zum Leben nicht reicht , kann er sicher auch mit Bürgergeld aufstocken,
wenn ich mein Einkommen nur mit Abrechnungsbetrug als auskömmlich empfinde, dann sollte man über Berufswechsel nachdenken. In der Großstadt gibt es zum Glück noch keinen Ärztemangel.
 
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Reaktionen: Finanzier und Schoizi