ANZEIGE
Wenn sie zur Boarding Time am Gate sind, ist das m.E. ein IDB.
Edit: Wurde die MCT unterschritten?
Edit: Wurde die MCT unterschritten?
Das wäre hier - siehe "berechtigte Annahme" und vorheriger Post - vermutlich der springende Punkt und die entscheidende Frage. Darf eine Airline bei Unterschreitung der minimalen "Connection Time" proaktiv annehmen, Pax XY schafft das nicht mehr und ihn/sie umbuchen, oder müssen Sie bis zum "Gate Closed" damit warten?Wenn sie zur Boarding Time am Gate sind, ist das m.E. ein IDB.
Edit: Wurde die MCT unterschritten?
Zwischen Ankunft und Weiterflug lagen mit Verspätung noch 100 Minuten, MCT laut google scheinen 60 Minuten zu sein.Wenn sie zur Boarding Time am Gate sind, ist das m.E. ein IDB.
Edit: Wurde die MCT unterschritten?
Schwierig. Was kommt danach - der Gate Agent hat auf Insta gesehen, dass Person XY eine Autopanne hatte und es vermutlich nicht mehr schaffen wird? Nee, das ist zu einfach.Das wäre hier - siehe "berechtigte Annahme" und vorheriger Post - vermutlich der springende Punkt und die entscheidende Frage. Darf eine Airline bei Unterschreitung der minimalen "Connection Time" proaktiv annehmen, Pax XY schafft das nicht mehr und ihn/sie umbuchen, oder müssen Sie bis zum "Gate Closed" damit warten?
Heute Zahlungseingang, kann mich über die nachträgliche Abwicklung somit nicht beklagen.Daten per ITA Webseitenformular am 16.07.2025 mittags eingereicht und ein Mail mit Claim Summary und Link zum Bearbeitungsstatus erhalten.
Heute Mail mit Wahl: 300€ ITA Voucher oder 250€ Banktransfer erhalten.
Formular mit Daten für Überweisung ausgefüllt, unterschrieben und mit Passkopie geschickt.
Bisher vorbildlich.
Stimme im Prinzip ja zu - und in dem hier besprochenen Fall scheint die MCT ja noch nicht einmal unterschritten worden zu sein.Ich würde davon ausgehen, dass eine reine Unterschreitung der MCT nicht ausreicht, und hier ein IDB inklusive Kompensation vorliegt. Es kann ja auch passieren, dass Flugzeuge beispielsweise direkt nebeneinander stehen.
Aber ein Gate Agent, die Software (oder eine Kombination aus beiden) müsste doch gerade bei größeren Airports eigentlich sehen können, ob PAX Müller in fünf Minuten zwei Gates weiter deboardet oder noch noch von einem anderen Terminal inklusive Passkontrollle und oder Siko herbeigekarrt werden müsste.
Vor Gericht hat man noch nie ein Selfie von mir sehen wollen. Die Beweislast lag ohnehin nicht bei mir.In London wird man sehr oft von LH umgebucht, wenn der eingehender UA-Flieger auch nur wenige Minuten Verspätung hat. Da gab's bei mir auch eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung. Vor Gericht wollte man aber mein Selfie vom Gate sehen.
Andere Airlines hingegen (z.B. United) löschen bis zum Boarding-Schluss keine Segmente aus der Buchung sondern reservieren (ohne Ticketausstellung) prophylaktisch Alternativverbindungen. Die Tickets werden dann erst ausgestellt, wenn die Lage klar ist. Das wäre mein Wunsch für alle Airlines.
Stimme im Prinzip ja zu - und in dem hier besprochenen Fall scheint die MCT ja noch nicht einmal unterschritten worden zu sein.
Aber ein Gate Agent, die Software (oder eine Kombination aus beiden) müsste doch gerade bei größeren Airports eigentlich sehen können, ob PAX Müller in fünf Minuten zwei Gates weiter deboardet oder noch noch von einem anderen Terminal inklusive Passkontrollle und oder Siko herbeigekarrt werden müsste.
Der Sachverhalt war doch: United Flug knapp verspätet, er schafft es rechtzeitig zum Boarding des LH-Fluges, jedoch hatte LH seinen Anschlussflug proaktiv umgebucht.Vor Gericht hat man noch nie ein Selfie von mir sehen wollen. Die Beweislast lag ohnehin nicht bei mir.
Oder habe ich etwas übersehen?
Hi, ich stelle die Frage mal öffentlich, da sie vielleicht auch generell von Interesse ist und hoffe, dass @kexbox auch seine Meinung dazu äußerst.
Gebucht:
LH447 DEN - FRA 17:59 11:30 +1
LH3734 FRA - XIU 13:02 15:38 (Bahnsegment)
LH447 hatte knapp 4 h Verspätung (door open 15:25 Uhr). Umbuchung auf LH3738 FRA - XIU 17:02 19:38 Uhr (Bahnsegment). Geplant wären es also exakt 4 h Verspätung. LH3738 hatte allerdings auch Verspätung und kam erst 19:49 Uhr an. Damit eigentlich 4 h und 11 min Verspätung am Zielort.
Claim über imprint eingereicht, Antwort nach einer Woche: Lufthansa will/wird 300 € zahlen, weil von ihnen "zu verantworteten Verspätungen zwischen drei und vier Stunden".
Besteht Anspruch auf 600 € oder ist (wieder) das Problem, dass die Bahn keine Flügel hat. Danke!
Wie in meinem Posting am Ende zu sehen, ist mir das schon klar. Allerdings wird es ja als LH-Flugnummer verkauft und in der Buchung geführt und das Endziel war nicht FRA, sondern XIU... Vielleicht kann man das mal versuchen.Seit wann kennt die VO eine Bahnverbindung?
Article 3 #4: "This Regulation shall only apply to passengers transported by motorised fixed wing aircraft."Wie in meinem Posting am Ende zu sehen, ist mir das schon klar. Allerdings wird es ja als LH-Flugnummer verkauft und in der Buchung geführt und das Endziel war nicht FRA, sondern XIU... Vielleicht kann man das mal versuchen.
Die Urteile beziehen sich auf einen Airport. Und nicht auf einen "Zugport".Ich weiß. Aber die Verordnung bzw. sich damit beschäftigende Urteile beziehen sich immer auf die resultierende Verspätung am "Endziel". Das könnte ja nun XIU sein... Wenn das allen anderen so klar ist, nehme ich das gern hin. Für mich bestand da wegen der LH-"Flugnummer" immer noch ein Restfragezeichen.
Versuche mal DEN FRA einzureichen, das dürfte ja auch schon 600 Euro geben.Wie in meinem Posting am Ende zu sehen, ist mir das schon klar. Allerdings wird es ja als LH-Flugnummer verkauft und in der Buchung geführt und das Endziel war nicht FRA, sondern XIU... Vielleicht kann man das mal versuchen.
Ehm, hatte mal auf ORD MUC 3,5 Stunden Verspätung, bekam ohne Widerworte 600 Euro von LHNein, ist unter 4 h...
Dann Glück mit dem Bearbeiter gehabt. Rein rechtlich wäre für DEN-FRA nur 300 €.
Ich hatte angenommen, dass nach dem sog. "Sturgeon"-Urteil des EuGH eine Ankunftsverspätung von >3h unabhängig von der Entfernung als Annulierung gilt. Somit hätte ich für DEN-FRA bei über 3 Stunden Ankunftsverspätung auch die 600€ erwartet.
Das sagt die Kommission dazu:Ich hatte angenommen, dass nach dem sog. "Sturgeon"-Urteil des EuGH eine Ankunftsverspätung von >3h unabhängig von der Entfernung als Annulierung gilt. Somit hätte ich für DEN-FRA bei über 3 Stunden Ankunftsverspätung auch die 600€ erwartet.