EU Fluggastrechte / Annullierung

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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
273
372
Wenn sie zur Boarding Time am Gate sind, ist das m.E. ein IDB.
Edit: Wurde die MCT unterschritten?
Das wäre hier - siehe "berechtigte Annahme" und vorheriger Post - vermutlich der springende Punkt und die entscheidende Frage. Darf eine Airline bei Unterschreitung der minimalen "Connection Time" proaktiv annehmen, Pax XY schafft das nicht mehr und ihn/sie umbuchen, oder müssen Sie bis zum "Gate Closed" damit warten?
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Das wäre hier - siehe "berechtigte Annahme" und vorheriger Post - vermutlich der springende Punkt und die entscheidende Frage. Darf eine Airline bei Unterschreitung der minimalen "Connection Time" proaktiv annehmen, Pax XY schafft das nicht mehr und ihn/sie umbuchen, oder müssen Sie bis zum "Gate Closed" damit warten?
Schwierig. Was kommt danach - der Gate Agent hat auf Insta gesehen, dass Person XY eine Autopanne hatte und es vermutlich nicht mehr schaffen wird? Nee, das ist zu einfach.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.043
554
VIE
Daten per ITA Webseitenformular am 16.07.2025 mittags eingereicht und ein Mail mit Claim Summary und Link zum Bearbeitungsstatus erhalten.

Heute Mail mit Wahl: 300€ ITA Voucher oder 250€ Banktransfer erhalten.

Formular mit Daten für Überweisung ausgefüllt, unterschrieben und mit Passkopie geschickt.

Bisher vorbildlich.
Heute Zahlungseingang, kann mich über die nachträgliche Abwicklung somit nicht beklagen.
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
42
45
In London wird man sehr oft von LH umgebucht, wenn der eingehender UA-Flieger auch nur wenige Minuten Verspätung hat. Da gab's bei mir auch eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung. Vor Gericht wollte man aber mein Selfie vom Gate sehen.


Andere Airlines hingegen (z.B. United) löschen bis zum Boarding-Schluss keine Segmente aus der Buchung sondern reservieren (ohne Ticketausstellung) prophylaktisch Alternativverbindungen. Die Tickets werden dann erst ausgestellt, wenn die Lage klar ist. Das wäre mein Wunsch für alle Airlines.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
273
372
Ich würde davon ausgehen, dass eine reine Unterschreitung der MCT nicht ausreicht, und hier ein IDB inklusive Kompensation vorliegt. Es kann ja auch passieren, dass Flugzeuge beispielsweise direkt nebeneinander stehen.
Stimme im Prinzip ja zu - und in dem hier besprochenen Fall scheint die MCT ja noch nicht einmal unterschritten worden zu sein.

Aber ein Gate Agent, die Software (oder eine Kombination aus beiden) müsste doch gerade bei größeren Airports eigentlich sehen können, ob PAX Müller in fünf Minuten zwei Gates weiter deboardet oder noch noch von einem anderen Terminal inklusive Passkontrollle und oder Siko herbeigekarrt werden müsste.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.503
457
Aber ein Gate Agent, die Software (oder eine Kombination aus beiden) müsste doch gerade bei größeren Airports eigentlich sehen können, ob PAX Müller in fünf Minuten zwei Gates weiter deboardet oder noch noch von einem anderen Terminal inklusive Passkontrollle und oder Siko herbeigekarrt werden müsste.

Schon. Und es macht ja auch Sinn, wenn der Algorithmus gut genug ist, dann proaktiv umzubuchen. Aber machen wir uns da nix vor - das macht die Airline, um andere Passagiere auf dem Flug mitnehmen zu können, also Geld einzunehmen. Alles gut, aber dann müssen sie halt auch in den x% der Fälle, in denen der Fluggast doch auftaucht, Kompensation bezahlen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.789
10.614
HAM
In London wird man sehr oft von LH umgebucht, wenn der eingehender UA-Flieger auch nur wenige Minuten Verspätung hat. Da gab's bei mir auch eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung. Vor Gericht wollte man aber mein Selfie vom Gate sehen.


Andere Airlines hingegen (z.B. United) löschen bis zum Boarding-Schluss keine Segmente aus der Buchung sondern reservieren (ohne Ticketausstellung) prophylaktisch Alternativverbindungen. Die Tickets werden dann erst ausgestellt, wenn die Lage klar ist. Das wäre mein Wunsch für alle Airlines.
Vor Gericht hat man noch nie ein Selfie von mir sehen wollen. Die Beweislast lag ohnehin nicht bei mir.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Stimme im Prinzip ja zu - und in dem hier besprochenen Fall scheint die MCT ja noch nicht einmal unterschritten worden zu sein.

Aber ein Gate Agent, die Software (oder eine Kombination aus beiden) müsste doch gerade bei größeren Airports eigentlich sehen können, ob PAX Müller in fünf Minuten zwei Gates weiter deboardet oder noch noch von einem anderen Terminal inklusive Passkontrollle und oder Siko herbeigekarrt werden müsste.

MCT ED/Condor:

STANDARD.D/D...D/I...I/D...I/I. ONLINE .20 1.00 1.00 1.15 OFFLINE .20 1.00 1.00 1.15

Also 75 Minuten. Wenn aber die vermutete Verspätung drüber liegt, verstehe ich die Umbuchung. War das eigentlich ein DE oder ein EK Ticket?
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
465
159
Vor Gericht hat man noch nie ein Selfie von mir sehen wollen. Die Beweislast lag ohnehin nicht bei mir.
Der Sachverhalt war doch: United Flug knapp verspätet, er schafft es rechtzeitig zum Boarding des LH-Fluges, jedoch hatte LH seinen Anschlussflug proaktiv umgebucht.

Sachverhalt scheint klar: er hatte eine Buchung und war rechtzeitig am Gate. Wundert mich, dass solch ein Fall überhaupt vor Gericht landet. Oder habe ich etwas übersehen?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.231
1.604
LEJ
Hi, ich stelle die Frage mal öffentlich, da sie vielleicht auch generell von Interesse ist und hoffe, dass @kexbox auch seine Meinung dazu äußerst.

Gebucht:
LH447 DEN - FRA 17:59 11:30 +1
LH3734 FRA - XIU 13:02 15:38 (Bahnsegment)

LH447 hatte knapp 4 h Verspätung (door open 15:25 Uhr). Umbuchung auf LH3738 FRA - XIU 17:02 19:38 Uhr (Bahnsegment). Geplant wären es also exakt 4 h Verspätung. LH3738 hatte allerdings auch Verspätung und kam erst 19:49 Uhr an. Damit eigentlich 4 h und 11 min Verspätung am Zielort.

Claim über imprint eingereicht, Antwort nach einer Woche: Lufthansa will/wird 300 € zahlen, weil von ihnen "zu verantworteten Verspätungen zwischen drei und vier Stunden".

Besteht Anspruch auf 600 € oder ist (wieder) das Problem, dass die Bahn keine Flügel hat ;) . Danke!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.789
10.614
HAM
Hi, ich stelle die Frage mal öffentlich, da sie vielleicht auch generell von Interesse ist und hoffe, dass @kexbox auch seine Meinung dazu äußerst.

Gebucht:
LH447 DEN - FRA 17:59 11:30 +1
LH3734 FRA - XIU 13:02 15:38 (Bahnsegment)

LH447 hatte knapp 4 h Verspätung (door open 15:25 Uhr). Umbuchung auf LH3738 FRA - XIU 17:02 19:38 Uhr (Bahnsegment). Geplant wären es also exakt 4 h Verspätung. LH3738 hatte allerdings auch Verspätung und kam erst 19:49 Uhr an. Damit eigentlich 4 h und 11 min Verspätung am Zielort.

Claim über imprint eingereicht, Antwort nach einer Woche: Lufthansa will/wird 300 € zahlen, weil von ihnen "zu verantworteten Verspätungen zwischen drei und vier Stunden".

Besteht Anspruch auf 600 € oder ist (wieder) das Problem, dass die Bahn keine Flügel hat ;) . Danke!

Seit wann kennt die VO eine Bahnverbindung?
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.158
678
MUC
Wie in meinem Posting am Ende zu sehen, ist mir das schon klar. Allerdings wird es ja als LH-Flugnummer verkauft und in der Buchung geführt und das Endziel war nicht FRA, sondern XIU... Vielleicht kann man das mal versuchen.
Article 3 #4: "This Regulation shall only apply to passengers transported by motorised fixed wing aircraft."

Keine Flügel, keine Kekse.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.231
1.604
LEJ
Ich weiß 😝. Aber die Verordnung bzw. sich damit beschäftigende Urteile beziehen sich immer auf die resultierende Verspätung am "Endziel". Das könnte ja nun XIU sein... Wenn das allen anderen so klar ist, nehme ich das gern hin. Für mich bestand da wegen der LH-"Flugnummer" immer noch ein Restfragezeichen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.789
10.614
HAM
Ich weiß 😝. Aber die Verordnung bzw. sich damit beschäftigende Urteile beziehen sich immer auf die resultierende Verspätung am "Endziel". Das könnte ja nun XIU sein... Wenn das allen anderen so klar ist, nehme ich das gern hin. Für mich bestand da wegen der LH-"Flugnummer" immer noch ein Restfragezeichen.
Die Urteile beziehen sich auf einen Airport. Und nicht auf einen "Zugport".
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.060
2.251
Wie in meinem Posting am Ende zu sehen, ist mir das schon klar. Allerdings wird es ja als LH-Flugnummer verkauft und in der Buchung geführt und das Endziel war nicht FRA, sondern XIU... Vielleicht kann man das mal versuchen.
Versuche mal DEN FRA einzureichen, das dürfte ja auch schon 600 Euro geben.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.106
31.421
MUC
Dann Glück mit dem Bearbeiter gehabt. Rein rechtlich wäre für DEN-FRA nur 300 €.

Ich hatte angenommen, dass nach dem sog. "Sturgeon"-Urteil des EuGH eine Ankunftsverspätung von >3h unabhängig von der Entfernung als Annulierung gilt. Somit hätte ich für DEN-FRA bei über 3 Stunden Ankunftsverspätung auch die 600€ erwartet.
 
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ftl789

Aktives Mitglied
26.02.2025
142
141
Ich hatte angenommen, dass nach dem sog. "Sturgeon"-Urteil des EuGH eine Ankunftsverspätung von >3h unabhängig von der Entfernung als Annulierung gilt. Somit hätte ich für DEN-FRA bei über 3 Stunden Ankunftsverspätung auch die 600€ erwartet.
IMG_1159.jpeg
Ich bin auch von den drei Stunden ausgegangen, das sagt die KI dazu
und LH wird sich auf die 50% berufen….
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.231
1.604
LEJ
Ich hatte angenommen, dass nach dem sog. "Sturgeon"-Urteil des EuGH eine Ankunftsverspätung von >3h unabhängig von der Entfernung als Annulierung gilt. Somit hätte ich für DEN-FRA bei über 3 Stunden Ankunftsverspätung auch die 600€ erwartet.
Das sagt die Kommission dazu:

Es ist darauf hinzuweisen, dass die einem Fluggast nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschuldete
Ausgleichszahlung um 50 % gekürzt werden kann, wenn die Voraussetzungen des Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung
vorliegen. Obwohl sich Artikel 7 Absatz 2 nur auf die anderweitige Beförderung von Fluggästen bezieht, hat der
Gerichtshof festgestellt, dass die Reduzierung der Ausgleichsleistung entsprechend für Fluggäste gelten sollte, die bei der
Ankunft eine große Verspätung von 3 Stunden oder mehr haben (106).
Daraus folgt, dass die Ausgleichszahlung an einen Fluggast, dessen Flug sich um 3 Stunden oder mehr verspätet und der
sein Endziel 3 Stunden oder mehr nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht, um 50 % gekürzt werden kann,
wenn die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt (107).


(106) & (107) Verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, Sturgeon u. a., ECLI:EU:C:2009:716, Rn. 63.


In dem Urteil wird ja die Gleichbehandlung von Annulierung und Verspätung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung begründet:

(Rn48 ff) Jeder Gemeinschaftsrechtsakt ist insoweit im Einklang mit dem gesamten Primärrecht
auszulegen, darunter auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der verlangt,
dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachver-
halte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv
gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03,
Slg. 2004, I-11893, Randnr. 70, und vom 10. Januar 2006, IATA und ELFAA,
C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).

Meiner laienhaften Meinung könnte dieser Grundsatz auch zur Anwendung kommen, wenn die Fluggesellschaft beschließt, den "Anschlussflug" mit der Bahn durchzuführen 😝.
 
Zuletzt bearbeitet: