EU Fluggastrechte / Annullierung

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hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
82
6
TMP
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Gesagt, getan - danke - Flug nach MUC gebucht, der Rest wird storniert und dann mal sehen, was entschädigungsmässig rauskommt.
Hallo zusammen - nun bin ich dran mit so einem Highlight: soeben informiert worden, dass mein Flug am 2.5. mit AY ab HEL nach FCO streikbedingt storniert wurde. Ich hätt eine Nacht in Rom gehabt und am Samstag einen Weiterflug FCO-MUC (andere Airline). Wenn die mich jetzt natürlich auf einen Flug HEL-FCO am Samstag umbuchen wollen, bringt mir das herzlich wenig. Letztenendes muss ich am Sa. nach MUC. Welche Möglichkeiten habe ich also?
(Ich stelle die Frage, weil ich vor Jahren schonmal Probleme mit AY hatte, Flugzeug in ZRH defekt, 10 Stunden gewartet, kannte damals meine Rechte nicht und Entschädigung gab es keine).
Ich sage danke im Voraus!
So, nach ca. 2,5 Monaten kam die Erstattung, jedoch keine Entschädigung - also habe ich den Antrag auf Entschädigung einfach vor 3 Tagen nochmal gestellt und siehe da, gestern kam ein 600€ Fluggutschein (gültig bis Juni 2026), der ist mir in diesem Fall sogar lieber als die Entschädigung. Man muss das Spiel des "Aussitzens" wohl einfach mitspielen.
 
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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
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ZRH
21% der Kosten trage gemäss Urteilsverkündung ich. Wie gesagt, das Urteil war gemäss Fachanwalt falsch und so nicht erwartet worden.
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Wieso erfolgt eine Urteilsverkündung, wenn LH 9 Monate zuvor der Forderung nachgekommen ist? Nach dem Zahlungseingang hätte Dein Anwalt dem Gericht doch mitteilen müssen, dass der Rechtsstreit bereits erledigt ist, und die Kostenfestsetzung zu Lasten der LH beantragen müssen.
 

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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
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ZRH
Kann ich nicht nachvollziehen, denn offenbar bist Du ja auf einem Großteil der Gerichtskosten sitzen geblieben. Da muss Dein Anwalt einen Fehler gemacht oder Du uns hier entscheidende Details vorenthalten haben, denn ein Anspruch der vollständigen Übernahme der Verfahrenskosten durch LH sollte hier eindeutig sein.
 

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Es ging also im Kern der Sache darum, ob die Anwaltskosten durch die LH zu übernehmen sind. Hattest Du nicht vor dem Einschalten des Anwalts die LH mit einem entsprechenden Schreiben in Verzug gesetzt?

Wenn die LH nach Deiner Aufforderung in der gesetzten Frist die Zahlung nicht leistet, sollte die Übernahme der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten doch unstrittig sein.

Der Fakt, dass Dein Anwalt hier mit der Informationspflicht argumentiert, klingt ja fast danach, dass Du zuvor die LH nicht wirksam in Verzug gesetzt hast.
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
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ZRH
Es ging also im Kern der Sache darum, ob die Anwaltskosten durch die LH zu übernehmen sind. Hattest Du nicht vor dem Einschalten des Anwalts die LH mit einem entsprechenden Schreiben in Verzug gesetzt?

Hatte ich. Erhielt weder eine Antwort seitens der DLH noch die 600€.
Wenn die LH nach Deiner Aufforderung in der gesetzten Frist die Zahlung nicht leistet, sollte die Übernahme der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten doch unstrittig sein.
Davon ist mein Anwalt ausgegangen.
Der Fakt, dass Dein Anwalt hier mit der Informationspflicht argumentiert, klingt ja fast danach, dass Du zuvor die LH nicht wirksam in Verzug gesetzt hast.
Habe vorgängig alles gemäss Hinweis und Schreibvorlage des Anwalts gemacht.

Wie gesagt, der Fall ist abgeschlossen, die 600€ +23€ Zinsen erhalten und von den verauslagten Gerichtsmarkenkosten (174€) wurden mir nach Fallabschluss und aller bezahlten Anwaltskosten noch 33€ überwiesen.

Somit stehe ich besser da, als mit der abgelehnten Erstattungsforderung vor Kontaktaufnahme mit dem Anwalt, den ich gerne wieder beauftragen würde.
 
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