EU Fluggastrechte / Annullierung

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hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
82
6
TMP
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Gesagt, getan - danke - Flug nach MUC gebucht, der Rest wird storniert und dann mal sehen, was entschädigungsmässig rauskommt.
Hallo zusammen - nun bin ich dran mit so einem Highlight: soeben informiert worden, dass mein Flug am 2.5. mit AY ab HEL nach FCO streikbedingt storniert wurde. Ich hätt eine Nacht in Rom gehabt und am Samstag einen Weiterflug FCO-MUC (andere Airline). Wenn die mich jetzt natürlich auf einen Flug HEL-FCO am Samstag umbuchen wollen, bringt mir das herzlich wenig. Letztenendes muss ich am Sa. nach MUC. Welche Möglichkeiten habe ich also?
(Ich stelle die Frage, weil ich vor Jahren schonmal Probleme mit AY hatte, Flugzeug in ZRH defekt, 10 Stunden gewartet, kannte damals meine Rechte nicht und Entschädigung gab es keine).
Ich sage danke im Voraus!
So, nach ca. 2,5 Monaten kam die Erstattung, jedoch keine Entschädigung - also habe ich den Antrag auf Entschädigung einfach vor 3 Tagen nochmal gestellt und siehe da, gestern kam ein 600€ Fluggutschein (gültig bis Juni 2026), der ist mir in diesem Fall sogar lieber als die Entschädigung. Man muss das Spiel des "Aussitzens" wohl einfach mitspielen.
 
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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
21% der Kosten trage gemäss Urteilsverkündung ich. Wie gesagt, das Urteil war gemäss Fachanwalt falsch und so nicht erwartet worden.
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Wieso erfolgt eine Urteilsverkündung, wenn LH 9 Monate zuvor der Forderung nachgekommen ist? Nach dem Zahlungseingang hätte Dein Anwalt dem Gericht doch mitteilen müssen, dass der Rechtsstreit bereits erledigt ist, und die Kostenfestsetzung zu Lasten der LH beantragen müssen.
 

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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Kann ich nicht nachvollziehen, denn offenbar bist Du ja auf einem Großteil der Gerichtskosten sitzen geblieben. Da muss Dein Anwalt einen Fehler gemacht oder Du uns hier entscheidende Details vorenthalten haben, denn ein Anspruch der vollständigen Übernahme der Verfahrenskosten durch LH sollte hier eindeutig sein.
 

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.087
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MUC
Es ging also im Kern der Sache darum, ob die Anwaltskosten durch die LH zu übernehmen sind. Hattest Du nicht vor dem Einschalten des Anwalts die LH mit einem entsprechenden Schreiben in Verzug gesetzt?

Wenn die LH nach Deiner Aufforderung in der gesetzten Frist die Zahlung nicht leistet, sollte die Übernahme der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten doch unstrittig sein.

Der Fakt, dass Dein Anwalt hier mit der Informationspflicht argumentiert, klingt ja fast danach, dass Du zuvor die LH nicht wirksam in Verzug gesetzt hast.
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
782
444
ZRH
Es ging also im Kern der Sache darum, ob die Anwaltskosten durch die LH zu übernehmen sind. Hattest Du nicht vor dem Einschalten des Anwalts die LH mit einem entsprechenden Schreiben in Verzug gesetzt?

Hatte ich. Erhielt weder eine Antwort seitens der DLH noch die 600€.
Wenn die LH nach Deiner Aufforderung in der gesetzten Frist die Zahlung nicht leistet, sollte die Übernahme der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten doch unstrittig sein.
Davon ist mein Anwalt ausgegangen.
Der Fakt, dass Dein Anwalt hier mit der Informationspflicht argumentiert, klingt ja fast danach, dass Du zuvor die LH nicht wirksam in Verzug gesetzt hast.
Habe vorgängig alles gemäss Hinweis und Schreibvorlage des Anwalts gemacht.

Wie gesagt, der Fall ist abgeschlossen, die 600€ +23€ Zinsen erhalten und von den verauslagten Gerichtsmarkenkosten (174€) wurden mir nach Fallabschluss und aller bezahlten Anwaltskosten noch 33€ überwiesen.

Somit stehe ich besser da, als mit der abgelehnten Erstattungsforderung vor Kontaktaufnahme mit dem Anwalt, den ich gerne wieder beauftragen würde.
 
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barcelonista

Reguläres Mitglied
25.04.2014
46
57
Ich klinke mich auch kurz ein hier:

Ursprünglich gebucht am 1.8. auf LH 1693 PRG-MUC mit Anschluss am gleichen Tag an LH726 MUC-PVG.

LH1693 wurde storniert (incoming Flug MUC-PRG ist gar nicht gestartet und damit kein Flugzeug in PRG für den Flug), und damit Anschluss an die 726 verpasst. Nach Rücksprache mit LH wurde ich umgebucht auf die gleiche Verbindung am 2.8.

Antrag auf EU 261 von Lufthansa innerhalb von 2Std abgelehnt - Hinweis auf Wetter und daher keine Verantwortung bei LH.

Soweit so erwartbar - und vllt ja auch tatsächlich korrekt.

Was mich nur stutzig macht:
Die LH 1692 von MUC nach PRG ist nicht rausgegangen, da der vorherige Umlauf MUC-CLJ-MUC 3Std Verspätung eingefangen hat. DIe Maschine (D-AIBP) ist pünktlich in CLJ gelandet. Aber 3Std verspätet wieder zurück nach MUC rausgegangen. Zu der Zeit waren in CLJ alle anderen Abflüge aber recht normal.

Endresultat also: Die BP ist für die geplante Prag Rotation zu spät in MUC gelandet. PRG wurde gestrichen und die BP ist dann auf ihren nächsten geplanten Umlauf nach CGN gegangen.

Klarer Fall von Pech gehabt wegen Wetter? Oder lohnt sich nachhaken?
 

CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
229
314
Ich klinke mich auch kurz ein hier:

Ursprünglich gebucht am 1.8. auf LH 1693 PRG-MUC mit Anschluss am gleichen Tag an LH726 MUC-PVG.

LH1693 wurde storniert (incoming Flug MUC-PRG ist gar nicht gestartet und damit kein Flugzeug in PRG für den Flug), und damit Anschluss an die 726 verpasst. Nach Rücksprache mit LH wurde ich umgebucht auf die gleiche Verbindung am 2.8.

Antrag auf EU 261 von Lufthansa innerhalb von 2Std abgelehnt - Hinweis auf Wetter und daher keine Verantwortung bei LH.

Soweit so erwartbar - und vllt ja auch tatsächlich korrekt.

Was mich nur stutzig macht:
Die LH 1692 von MUC nach PRG ist nicht rausgegangen, da der vorherige Umlauf MUC-CLJ-MUC 3Std Verspätung eingefangen hat. DIe Maschine (D-AIBP) ist pünktlich in CLJ gelandet. Aber 3Std verspätet wieder zurück nach MUC rausgegangen. Zu der Zeit waren in CLJ alle anderen Abflüge aber recht normal.

Endresultat also: Die BP ist für die geplante Prag Rotation zu spät in MUC gelandet. PRG wurde gestrichen und die BP ist dann auf ihren nächsten geplanten Umlauf nach CGN gegangen.

Klarer Fall von Pech gehabt wegen Wetter? Oder lohnt sich nachhaken?
Mhm, schwierige Frage. Zum einen ist die Hanse dafür bekannt, erst einmal so gut wie alles abzuschmettern (manchmal mit den absurdesten, im indischen Callcenter ausgewürfelten Begründungen). Das die ganz fix ablehnen, will insofern noch nicht viel heißen.

Aber mal angenommen, es hat wo anders (also weder in MUC noch in PRG) tatsächlich lokal begrenzte Wetterprobleme (meinetwegen in CLJ ) gegeben. Ob die Airline das dann wirklich als Grund anführen darf, würde mich rein rechtlich auch interessieren.

Mir ist natürlich klar wie Flugzeuge und Crews im Short-Haul-Bereich miteinander verzahnt und vertaktet sind, man kennt das ja auch von der Bahn (Klassiker: „verspätet eingetroffenes Personal“), nur könnte sich gerade eine größere Airline dann ja praktisch immer aus der Affäre ziehen („Leider mussten wir wegen eines schweren Gewitters über LIS, ihren Flug MUC-HAM streichen“) Denn irgendwas ist ja immer.

Ich würde dazu tendieren, nachzuhaken: Immerhin geht es hier um 600 €.
 
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CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
229
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Mhm, schwierige Frage. Zum einen ist die Hanse dafür bekannt, erst einmal so gut wie alles abzuschmettern (manchmal mit den absurdesten, im indischen Callcenter ausgewürfelten Begründungen). Das die ganz fix ablehnen, will insofern noch nicht viel heißen.

Aber mal angenommen, es hat wo anders (also weder in MUC noch in PRG) tatsächlich lokal begrenzte Wetterprobleme (meinetwegen in CLJ ) gegeben. Ob die Airline das dann wirklich als Grund anführen darf, würde mich rein rechtlich auch interessieren.

Mir ist natürlich klar wie Flugzeuge und Crews im Short-Haul-Bereich miteinander verzahnt und vertaktet sind, man kennt das ja auch von der Bahn (Klassiker: „verspätet eingetroffenes Personal“), nur könnte sich gerade eine größere Airline dann ja praktisch immer aus der Affäre ziehen („Leider mussten wir wegen eines schweren Gewitters über LIS, ihren Flug MUC-HAM streichen“) Denn irgendwas ist ja immer.

Ich würde dazu tendieren, nachzuhaken: Immerhin geht es hier um 600 €.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.217
1.586
LEJ
Selbst wenn (irgendwo) "Wetter" als außergewöhnlicher Umstand auftritt, ist noch lange nicht die Ausgleichszahlung futsch.

PS: Selbst nachhaken wird vermutlich nicht viel bringen. Wenn nachweisbar in Verzug gesetzt, siehe #16232 und zuschauen.