Bestes Land zum Leben?

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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.219
1.963
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Du vereinfachst schlichtweg. Und pauschal "Fascho" oder "Faschofreund" zu rufen trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei. Es geht auch nicht darum, ob man jemanden schätzt oder nicht. Letztlich macht Steinhöfel nur seine Arbeit und Werbung für seine Kanzlei.

Man muss diese Diskussionen grundsätzlich inhaltlich führen (bei einigen hier im Thread ist allerdings Hopfen und Malz verloren, da hilft nur die Ignore-Funktion, kann ich nur empfehlen).

Dass der Durchsuchungsbeschluss in der betreffenden Angelegenheit unverhältnismäßig war, hatten wir ja bereits. Gut, Habeck kann nichts dafür, dass die Kavallerie eine Hausdurchsuchung beantragt hat und ein Untersuchungsrichter geschlafen hat. Geschenkt. Bei einigen der hier besprochnen Themen schwingt aber dennoch etwas Selbstgefälligkeit mit bspw. bei den Wahlentscheidungen in Rheinland-Pfalz.

Man feiert sich, dass man den Rechten mal so richtig einen eingeschänkt hat, merkt aber nicht, dass man die Demokratie so langsam verspielt. Diese Haltung führt nämlich vielleicht dazu, dass das Gegenteil von dem eintritt, was man erreichen möchte.

Schauen wir mal, wohin diese Arroganz führt und was im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt passiert bzw. im Bund 2029. Um beim Thema zu bleiben, ich wäre dann übrigens weg, hoffe als Optimist aber immernoch, dass es anders kommt.

Meine Frage, ob Rechte einen Anspruch auf anwaltliche Vertretung haben, beantwortest Du Übrigens nicht.
Ich habe eigentlich keine Lust, Lese- und Verständnishilfe zu geben, will es aber doch noch einmal versuchen: Herr Steinhöfel, den ich aus vielerlei Gründen nicht mag, hat einen Prozeß gegen Correctiv gewonnen (offensichtlich, ich kennen das Verfahren nicht näher). Das wird von einem Vertreter der hartrechten Ecke in diesem Forum bejubelt. Gleicher Forist findet es dagegen empörend und als Ausdruck staatlicher Übergriffigkeit, wenn es ein Urteil gegen Herrn Paul - von mir vielleicht etwas hart als Faschofreund bezeichnet (aber wer weiß) - gibt. Das habe ich geschrieben und sonst nichts.
Und um dir auch das noch zu beantworten: selbstverständlich haben auch Rechte, genauso wie Angeklagte in allen anderen Fällen (Mord, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch) ein Recht auf anwaltliche Vertretung und den Schutz durch unsere StPO. Das ist ja gerade etwas, was ich an unserem Land so schätze: eine unabhängige Justiz und Schutz vor Willkür. Auch wenn das natürlich insbesondere von Vertretern der rechten Seite immer wieder in Frage gestellt wird. Und ich möchte mir nicht ausmalen was passiert, wenn diese an die Macht kommen sollten und ähnlich wie ein gewisser Herr in einem großen, ehemals befreundeten Land, nur noch Urteile anerkennen, die für ihn sind.
Ich hoffe, das war verständlich und ich würde mich freuen, wenn du demnächst erst einmal genau liest und dann Anwürfe machst. :)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.339
14.369
Trans Balkan Express
Ich hoffe, das war verständlich und ich würde mich freuen, wenn du demnächst erst einmal genau liest und dann Anwürfe machst. :)

Vielen Dank. Ich bin durchaus des verstehenden Lesens Deiner Beiträge mächtig. Die Beiträge des Liebhabers mexikanischer Kaltgetränke auf meiner Ignore-Liste lese ich jedoch nicht. Wie geschrieben, hat er es bereits in einem vollkommen anderen Kontext auf meine Ignore-Liste geschafft. Deshalb bleibt mir hier im Thread glücklicherweise Vieles erspart. Dies werde ich auch weiterhin so handhaben.

Fakt ist jedoch, dass Deine Wortwahl unnötig zur Eskalation und zur Vergiftung der Debatte führt. Also rüste doch einfach verbal ab und beschränke Dich auf die Argumente, die ich Dir nicht abspreche.

Deine Antwort bezieht sich im Übrigen auch nicht auf den Schnapsliebhaber, sondern auf einen anderen Mitforisten, der sein Unverständnis über die Hausdurchsuchung im "Starkkopf"-Fall geäußert hat. Dieses Bauchgrummeln ist verständlich, auch wenn die Bezeichnung definitiv strafrechtlich relevant ist, allerdings eher im unterern Bereich. Mit den hier im Forum ausgetauschten wechselseitigen Beleidigungen könnte man auch Staatsanwälte tagelang beschäftigen.

Auch die Bezeichnung Faschofreund (für wen auch immer) dürfte eine Beleidigung darstellen. Sagen wir 20 Tagessätze.

Im Übrigen gibt es aktuell kein Urteil gegen Herrn Paul. Er wurde vor geraumer Zeit zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dies war wohl ein Strafbefehl und der Einspruch wurde zurück gezogen.

Die aktuelle Debatte geht um den Ausschluss von einer Kommunalwahl. Dies ist durchaus problematisch, weil Herr Paul ja wohl verbeamtet ist und es wohl kein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Die nur eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten sind der Tatsache geschuldet, dass man im deutschen Wahlsystem vorrangig auf eine nachträgliche Wahlanfechtung setzt.

Hier gibt es Beschlüsse - keine Urteile - der Verwaltungsgerichtsbarkeit in RLP und des Verfassungsgerichtshofss RLP. Dazu hatte ich einen Blogbeitrag aus dem Verfassungsblog verlinkt.

Mögliche Folge kann durchaus sein, dass in geraumer Zeit eine Wiederholung der Wahl in Ludwigshafen erfolgt. Dies beschädigt ggf. die Demokratie, ebenso übrigens wie der Ausschluss des AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Ludwigsfelde ebenfalls am vergangenen Wochenende. Also kein Grund für Arroganz oder irgendwelche Freude. Das Ganze kann - ich hoffe es nicht - noch nach hinten losgehen.*

Der Verfassungsgerichtshof RLP verweist übrigens darauf:

"Zunächst erscheint die Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens für den Beschwerdeführer nicht von vornherein aussichtslos. Ihm steht, wie bereits das Ober-
verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Au- gust 2025 – 10 B 11032/25.OVG –, juris Rn. 16), gemäß § 58 in Verbindung mit
§ 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz – KWG – gegen die Gültigkeit der Wahl als Rechtsbehelf die Möglichkeit des Einspruchs offen. Über den Einspruch entscheidet
die Aufsichtsbehörde (§ 58 i.V.m. § 48 Satz 2 KWG). Dabei ist die Wahl gemäß § 58 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG für ungültig zu erklären – mit der Folge
der Anordnung einer Wiederholungswahl durch die Aufsichtsbehörde (vgl. § 58 i.V.m. § 52 Abs. 1 KWG) –, wenn festgestellt wird, dass bei der Wahl erhebliche
Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Da sich der Prüfungsmaßstab insge-
samt auf Verstöße gegen Wahlvorschriften erstreckt, sind auch Entscheidungen und Maßnahmen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl – also auch die
hier in Rede stehende Entscheidung über die Zurückweisung eines Wahlvorschlags gemäß § 58 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 53 Abs. 3
Sätze 1 und 2 Gemeindeordnung (GemO) – von der Prüfung umfasst. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über den Einspruch ist schließlich gemäß § 58
in Verbindung mit § 51 Satz 1 KWG der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Anhaltspunkte dafür, dass das Durchlaufen dieses Verfahrens für den Beschwerdeführer von vornherein aussichtslos ist, hat er nicht vorgetragen; solche sind auch
sonst nicht ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als zunächst die Aufsichtsbehörde und damit eine bislang noch nicht in die rechtliche Bewertung der hier einschlägigen
Fragen involvierte Stelle zur Entscheidung über den – insoweit unterstellten – Einspruch berufen sein wird. Darüber hinaus haben die Verwaltungsgerichte im Rah-
men des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine auf das Vorliegen offensichtlicher Fehler beschränkte summarische Prüfung der Sach- und
Rechtslage vorgenommen. Auch insoweit erscheint es keineswegs ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer bei einer im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angezeigten umfassenderen Prüfung sein Rechtsschutzziel – die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl – im Ergebnis er-
reichen kann."



*Und nur um das abzuschließen. Der Weg der nachträglichen Überprüfung wie bei Herrn Sesselmann in Thüringen scheint mir auch nicht der Königsweg zu sein.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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Vielen Dank. Ich bin durchaus des verstehenden Lesens Deiner Beiträge mächtig. Die Beiträge des Liebhabers mexikanischer Kaltgetränke auf meiner Ignore-Liste lese ich jedoch nicht. Wie geschrieben, hat er es bereits in einem vollkommen anderen Kontext auf meine Ignore-Liste geschafft. Deshalb bleibt mir hier im Thread glücklicherweise Vieles erspart. Dies werde ich auch weiterhin so handhaben.

Fakt ist jedoch, dass Deine Wortwahl unnötig zur Eskalation und zur Vergiftung der Debatte führt. Also rüste doch einfach verbal ab und beschränke Dich auf die Argumente, die ich Dir nicht abspreche.

Deine Antwort bezieht sich im Übrigen auch nicht auf den Schnapsliebhaber, sondern auf einen anderen Mitforisten, der sein Unverständnis über die Hausdurchsuchung im "Starkkopf"-Fall geäußert hat. Dieses Bauchgrummeln ist verständlich, auch wenn die Bezeichnung definitiv strafrechtlich relevant ist, allerdings eher im unterern Bereich. Mit den hier im Forum ausgetauschten wechselseitigen Beleidigungen könnte man auch Staatsanwälte tagelang beschäftigen.

Auch die Bezeichnung Faschofreund (für wen auch immer) dürfte eine Beleidigung darstellen. Sagen wir 20 Tagessätze.

Im Übrigen gibt es aktuell kein Urteil gegen Herrn Paul. Er wurde vor geraumer Zeit zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dies war wohl ein Strafbefehl und der Einspruch wurde zurück gezogen.

Die aktuelle Debatte geht um den Ausschluss von einer Kommunalwahl. Dies ist durchaus problematisch, weil Herr Paul ja wohl verbeamtet ist und es wohl kein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Die nur eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten sind der Tatsache geschuldet, dass man im deutschen Wahlsystem vorrangig auf eine nachträgliche Wahlanfechtung setzt.

Hier gibt es Beschlüsse - keine Urteile - der Verwaltungsgerichtsbarkeit in RLP und des Verfassungsgerichtshofss RLP. Dazu hatte ich einen Blogbeitrag aus dem Verfassungsblog verlinkt.

Mögliche Folge kann durchaus sein, dass in geraumer Zeit eine Wiederholung der Wahl in Ludwigshafen erfolgt. Dies beschädigt ggf. die Demokratie, ebenso übrigens wie der Ausschluss des AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Ludwigsfelde ebenfalls am vergangenen Wochenende. Also kein Grund für Arroganz oder irgendwelche Freude. Das Ganze kann - ich hoffe es nicht - noch nach hinten losgehen.*

Der Verfassungsgerichtshof RLP verweist übrigens darauf:

"Zunächst erscheint die Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens für den Beschwerdeführer nicht von vornherein aussichtslos. Ihm steht, wie bereits das Ober-
verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Au- gust 2025 – 10 B 11032/25.OVG –, juris Rn. 16), gemäß § 58 in Verbindung mit
§ 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz – KWG – gegen die Gültigkeit der Wahl als Rechtsbehelf die Möglichkeit des Einspruchs offen. Über den Einspruch entscheidet
die Aufsichtsbehörde (§ 58 i.V.m. § 48 Satz 2 KWG). Dabei ist die Wahl gemäß § 58 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG für ungültig zu erklären – mit der Folge
der Anordnung einer Wiederholungswahl durch die Aufsichtsbehörde (vgl. § 58 i.V.m. § 52 Abs. 1 KWG) –, wenn festgestellt wird, dass bei der Wahl erhebliche
Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Da sich der Prüfungsmaßstab insge-
samt auf Verstöße gegen Wahlvorschriften erstreckt, sind auch Entscheidungen und Maßnahmen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl – also auch die
hier in Rede stehende Entscheidung über die Zurückweisung eines Wahlvorschlags gemäß § 58 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 53 Abs. 3
Sätze 1 und 2 Gemeindeordnung (GemO) – von der Prüfung umfasst. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über den Einspruch ist schließlich gemäß § 58
in Verbindung mit § 51 Satz 1 KWG der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Anhaltspunkte dafür, dass das Durchlaufen dieses Verfahrens für den Beschwerdeführer von vornherein aussichtslos ist, hat er nicht vorgetragen; solche sind auch
sonst nicht ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als zunächst die Aufsichtsbehörde und damit eine bislang noch nicht in die rechtliche Bewertung der hier einschlägigen
Fragen involvierte Stelle zur Entscheidung über den – insoweit unterstellten – Einspruch berufen sein wird. Darüber hinaus haben die Verwaltungsgerichte im Rah-
men des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine auf das Vorliegen offensichtlicher Fehler beschränkte summarische Prüfung der Sach- und
Rechtslage vorgenommen. Auch insoweit erscheint es keineswegs ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer bei einer im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angezeigten umfassenderen Prüfung sein Rechtsschutzziel – die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl – im Ergebnis er-
reichen kann."



*Und nur um das abzuschließen. Der Weg der nachträglichen Überprüfung wie bei Herrn Sesselmann in Thüringen scheint mir auch nicht der Königsweg zu sein.
Ein einfaches: Sorry, hatte dich falsch verstanden, hätte genügt:)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.905
4.791
Ein einfaches: Sorry, hatte dich falsch verstanden, hätte genügt:)

Vielleicht einfach mal back to the topic und zurück zu den besten Ländern um zu leben. Ich weiß, ich bin daran auch nicht unschuldig, weil ich mich leicht provozieren lasse. Aber es sollte reichen. Wir hatten gestern Heritage Day, 20 Leute aller möglichen Herkunft. Hautfarbe und Religion saßen bei uns am Braai, es war warm genug für den Pool und es hat viel Spaß gemacht. Keine Diskussion über irgendwelche Blauen, keine langatmigen akademischen Ergüsse und selbst die chaotische Südafrikanische Politik war kein Thema.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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Vielleicht einfach mal back to the topic und zurück zu den besten Ländern um zu leben. Ich weiß, ich bin daran auch nicht unschuldig, weil ich mich leicht provozieren lasse. Aber es sollte reichen. Wir hatten gestern Heritage Day, 20 Leute aller möglichen Herkunft. Hautfarbe und Religion saßen bei uns am Braai, es war warm genug für den Pool und es hat viel Spaß gemacht. Keine Diskussion über irgendwelche Blauen, keine langatmigen akademischen Ergüsse und selbst die chaotische Südafrikanische Politik war kein Thema.
Good point :) . Und es ist immer vernünftig, insbesondere in größerer geselliger Runde (und vor Allem, wenn auch Alkohol im Spiel ist) politische Themen auszuklammern - insbesondere, weil es im Moment nicht viel zu freuen gibt.
Zum Topic: ich habe immer ein Problem mit solchen Ranglisten, weil es doch sehr unterschiedliche Gewichtungen gibt, was lebenswert ist. Der eine meint damit gesunde Natur, der andere Zugang zu Bildung oder Gesundheitsversorgung, der dritte gute Jobs und Sicherheit und der vierte etwas ganz anderes. Ist aus meiner Sicht auch gut so. Ich für meinen Teil lebe ausgesprochen gerne in Deutschland. Ich schätze hier, daß hier meine Wurzeln, Freunde und Familie sind, daß das Land versucht, sich auf der Weltbühne anständig zu verhalten, die Rechtssicherheit, den - meist - sachlichen politischen Diskurs und die Tatsache, daß wir noch eine ganz ordentlich funktionierende Demokratie haben. Dazu kommen viele andere Punkte und ich weiß, daß viele mir in ganz vielen Punkten widersprechen werden (siehe die vielen posts oben). Aber das ist halt mal eine sehr subjektive Angelegenheit und wenn jemand sagt, für ihn sei die innere Mongolei der beste Ort: so be it.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Good point :) . Und es ist immer vernünftig, insbesondere in größerer geselliger Runde (und vor Allem, wenn auch Alkohol im Spiel ist) politische Themen auszuklammern - insbesondere, weil es im Moment nicht viel zu freuen gibt.
Du wirst lachen. Alkohol war sehr rar. Unsere Black African Mitarbeiter und Freunde trinken alle keinen Alkohol, unsere muslimischen Nachbarn rechts nicht. Unser jüdischer Nachbar links musste Auto fahren. Unsere indisch-stämmigen Nachbarn trinken auch nichts und unsere südafrikanischen Freunde tranken ein Bier oder zwei - für alles andere ist es auch zu warm. Es waren nebenbei von den Pässen her (teils Leute mit drei Pässen) Südafrikaner, Namibians, Malawians, Israelis, UAE, Indien, Irland, UK und Deutschland vertreten. Und ich sage euch: es funktioniert. Nicht weil alle so reich sind, sondern man verträgt sich halt, genießt das Land, das Essen und die Sonne. Und hat Spaß. Darum mag ich dieses Land. Und nach der Schwubbeldebatte hier und der anderen Schwubbeldebatte im Deutschen Bundestag weiß ich noch mehr, was ich an Südafrika habe.
 
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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.219
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Genau.

Versuche allein aus den letzten paar Wochen:
"...wird immer ein Feind für uns bleiben."
"...macht für uns die Drecksarbeit."
"...kriegstüchtig werden."
So hochanständig, dass die Formulierungen schon seit Jahrzehnten in Gebrauch sind.
@Aladin und @Alfalfa: echtes Interesse: in welchem Land würdet Ihr denn gerne leben und Euch wohlfühlen?
 
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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
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Chersonesus Cimbrica
@Aladin und @Alfalfa: echtes Interesse: in welchem Land würdet Ihr denn gerne leben und Euch wohlfühlen?
Stöckchen bitte stecken lassen. ;)

Nur soviel: Ich würde mich gerne in Deutschland wohlfühlen. Und wenn es Gründe (oder Leute) gibt, wegen denen das schwerfällt, kommentiere ich es (wenn ich im Einzelfall Bock drauf habe). Damit musst Du (und der Rest der Welt) leben. Den Fachbegriff dafür kennst Du (vielleicht): Meinungsfreiheit.
 
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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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Stöckchen bitte stecken lassen. ;)

Nur soviel: Ich würde mich gerne in Deutschland wohlfühlen. Und wenn es Gründe (oder Leute) gibt, wegen denen das schwerfällt, kommentiere ich es (wenn ich im Einzelfall Bock drauf habe). Damit musst Du (und der Rest der Welt) leben. Den Fachbegriff dafür kennst Du (vielleicht): Meinungsfreiheit.
Hallo Aladin, danke für die Antwort. Dann übersetze ich das mal für mich: du willst gerne hier bleiben, weil du nur hier ununterbrochen mosern kannst, wie doof alles ist und daß man immerzu gecancelt wird. Aber es geht dir natürlich gut genug, daß du wegen der ganzen "Unzulänglichkeiten" nicht auswandern willst (oder auch nur die Phantasie hast, dir ein lebenswerteres Land zu überlegen). Verstanden und danke!
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
957
598
Stöckchen bitte stecken lassen. ;)

Nur soviel: Ich würde mich gerne in Deutschland wohlfühlen. Und wenn es Gründe (oder Leute) gibt, wegen denen das schwerfällt, kommentiere ich es (wenn ich im Einzelfall Bock drauf habe). Damit musst Du (und der Rest der Welt) leben. Den Fachbegriff dafür kennst Du (vielleicht): Meinungsfreiheit.
schöner hätte man es kaum sagen können (y)

und Grüße aus dem bald schönen SoCal, in dem gerade die Sonne aufgeht
und nicht nur in Südafrika sitzt man als Weißer quasi alleine am Pool, und hat fast nur andere Ethnien um sich herum
das gilt irgendwo auch fürs südliche Kalifornien
und auch hier läßt man Politik als Thema bei abendlichen BBQ Runden am besten weg, obwohl das mit Trump nicht immer leicht fällt
aber hier in USA hat auch niemand so ein komisch verkorkstes Verhältnis zur Meinungsfreiheit, wie in D
wenn hier Einer n Spruch zu Trump oder zur Politik raushaut, dann ist das halt so, und niemand reagiert so komisch verkniffen wie in D, wo man sofort alles und jeden in Schubladen und in politische Tribes steckt und einteilt, nur weil er mal irgendwo was gesagt hat. Man spaltet sich ja quasi selber, in Gut und Böse, nur weil man in D inzwischen jedes Wort politisiert und jedes Wort überanalysiert ... und die Spaltungsreflexe innerlich sofort beginnen

und auch wenn SoCal so etwas wie meine zweite Heimat ist
meine erste Heimat bleibt Deutschland ... davon das schönste Bundesland der Welt, und davon der schönste Teil dieses schönsten Bundeslandes der Welt

zumal dort hoffentlich bald meine Enkel aufwachsen werden und zumal ich hoffe, dass meine Enkel ab ... wann auch immer ... 2030 ff ... ein ähnlich schönes Deutschland als schönstes Land zum Leben vorfinden werden, wie ich das in den 1970ern und 1980ern vorfinden durfte
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
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Chersonesus Cimbrica
Hallo Aladin, danke für die Antwort. Dann übersetze ich das mal für mich: du willst gerne hier bleiben, weil du nur hier ununterbrochen mosern kannst, wie doof alles ist und daß man immerzu gecancelt wird. Aber es geht dir natürlich gut genug, daß du wegen der ganzen "Unzulänglichkeiten" nicht auswandern willst (oder auch nur die Phantasie hast, dir ein lebenswerteres Land zu überlegen). Verstanden und danke!
Für mich spreche ich allein. Daher musst Du mir nichts in den Mund legen, was ich weder gemeint noch gesagt habe.

Es sei nochmal hingeschrieben, auch wenn Dir und Deinen Klatschhasen das Verständnis hierfür komplett fehlt.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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Vielen Dank. Ich bin durchaus des verstehenden Lesens Deiner Beiträge mächtig. Die Beiträge des Liebhabers mexikanischer Kaltgetränke auf meiner Ignore-Liste lese ich jedoch nicht. Wie geschrieben, hat er es bereits in einem vollkommen anderen Kontext auf meine Ignore-Liste geschafft. Deshalb bleibt mir hier im Thread glücklicherweise Vieles erspart. Dies werde ich auch weiterhin so handhaben.

Fakt ist jedoch, dass Deine Wortwahl unnötig zur Eskalation und zur Vergiftung der Debatte führt. Also rüste doch einfach verbal ab und beschränke Dich auf die Argumente, die ich Dir nicht abspreche.

Deine Antwort bezieht sich im Übrigen auch nicht auf den Schnapsliebhaber, sondern auf einen anderen Mitforisten, der sein Unverständnis über die Hausdurchsuchung im "Starkkopf"-Fall geäußert hat. Dieses Bauchgrummeln ist verständlich, auch wenn die Bezeichnung definitiv strafrechtlich relevant ist, allerdings eher im unterern Bereich. Mit den hier im Forum ausgetauschten wechselseitigen Beleidigungen könnte man auch Staatsanwälte tagelang beschäftigen.

Auch die Bezeichnung Faschofreund (für wen auch immer) dürfte eine Beleidigung darstellen. Sagen wir 20 Tagessätze.

Im Übrigen gibt es aktuell kein Urteil gegen Herrn Paul. Er wurde vor geraumer Zeit zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dies war wohl ein Strafbefehl und der Einspruch wurde zurück gezogen.

Die aktuelle Debatte geht um den Ausschluss von einer Kommunalwahl. Dies ist durchaus problematisch, weil Herr Paul ja wohl verbeamtet ist und es wohl kein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Die nur eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten sind der Tatsache geschuldet, dass man im deutschen Wahlsystem vorrangig auf eine nachträgliche Wahlanfechtung setzt.

Hier gibt es Beschlüsse - keine Urteile - der Verwaltungsgerichtsbarkeit in RLP und des Verfassungsgerichtshofss RLP. Dazu hatte ich einen Blogbeitrag aus dem Verfassungsblog verlinkt.

Mögliche Folge kann durchaus sein, dass in geraumer Zeit eine Wiederholung der Wahl in Ludwigshafen erfolgt. Dies beschädigt ggf. die Demokratie, ebenso übrigens wie der Ausschluss des AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Ludwigsfelde ebenfalls am vergangenen Wochenende. Also kein Grund für Arroganz oder irgendwelche Freude. Das Ganze kann - ich hoffe es nicht - noch nach hinten losgehen.*

Der Verfassungsgerichtshof RLP verweist übrigens darauf:

"Zunächst erscheint die Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens für den Beschwerdeführer nicht von vornherein aussichtslos. Ihm steht, wie bereits das Ober-
verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Au- gust 2025 – 10 B 11032/25.OVG –, juris Rn. 16), gemäß § 58 in Verbindung mit
§ 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz – KWG – gegen die Gültigkeit der Wahl als Rechtsbehelf die Möglichkeit des Einspruchs offen. Über den Einspruch entscheidet
die Aufsichtsbehörde (§ 58 i.V.m. § 48 Satz 2 KWG). Dabei ist die Wahl gemäß § 58 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG für ungültig zu erklären – mit der Folge
der Anordnung einer Wiederholungswahl durch die Aufsichtsbehörde (vgl. § 58 i.V.m. § 52 Abs. 1 KWG) –, wenn festgestellt wird, dass bei der Wahl erhebliche
Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Da sich der Prüfungsmaßstab insge-
samt auf Verstöße gegen Wahlvorschriften erstreckt, sind auch Entscheidungen und Maßnahmen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl – also auch die
hier in Rede stehende Entscheidung über die Zurückweisung eines Wahlvorschlags gemäß § 58 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 53 Abs. 3
Sätze 1 und 2 Gemeindeordnung (GemO) – von der Prüfung umfasst. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über den Einspruch ist schließlich gemäß § 58
in Verbindung mit § 51 Satz 1 KWG der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Anhaltspunkte dafür, dass das Durchlaufen dieses Verfahrens für den Beschwerdeführer von vornherein aussichtslos ist, hat er nicht vorgetragen; solche sind auch
sonst nicht ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als zunächst die Aufsichtsbehörde und damit eine bislang noch nicht in die rechtliche Bewertung der hier einschlägigen
Fragen involvierte Stelle zur Entscheidung über den – insoweit unterstellten – Einspruch berufen sein wird. Darüber hinaus haben die Verwaltungsgerichte im Rah-
men des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine auf das Vorliegen offensichtlicher Fehler beschränkte summarische Prüfung der Sach- und
Rechtslage vorgenommen. Auch insoweit erscheint es keineswegs ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer bei einer im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angezeigten umfassenderen Prüfung sein Rechtsschutzziel – die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl – im Ergebnis er-
reichen kann."



*Und nur um das abzuschließen. Der Weg der nachträglichen Überprüfung wie bei Herrn Sesselmann in Thüringen scheint mir auch nicht der Königsweg zu sein.
es gäbe ja noch ne viel viel einfachere Lösung, als nun mit allen krummen Winkelzügen der Rechtsbeugung zu versuchen, dasjenige zu verhindern, was man eh nur noch schlimmer macht damit
Beitrag automatisch zusammengeführt:

sich hinter die 🙈 zu verstecken machen kleine Kinder, wenn sie damit die reale Welt für sich wegzaubern wollen

wenns hilft
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.854
1.182
Meinungsfreiheit bedeutet zum Glück ja nicht, das man sich eure Meinung auch anhören muss. :ROFLMAO: .Man ist so höflich…