Flug anulliert

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laserjack

Reguläres Mitglied
24.12.2022
45
21
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Hallo Leute,
habe da ein Problem, hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiter helfen.
Gebucht bei Swiss Strecke LUX - ZRH mit Swiss ZRH - BKK mit Thai TG971 am 12.10.25 annulliert , Hotel usw. von Thai bereitgestellt, Weiterflug am 13.10.25 TG971D nach BKK dort statt
2 Std., 6 Std. Aufenhalt, statt Loungegutschein ein 400 Bath Voucher(reicht für eine Portion Pommes) , Weiterflug mit Thai nach HKT.
Nach EU Recht stehen uns also je 600.- Euro zu + angefallene Kosten, auch lt. diverser Portale wie Flightright usw.
Da ich aber Rechtschutz habe und auch eine Deckungszusage, habe ich heute RA.Böse in DD angerufen und erfuhr von ihm, da der Abflug nicht in Deutschland war
könne er nichts machen, er könnte wohl einen Brief (Forderung) an Thai senden, jedoch käme wohl kein Geld und er mache das nicht, da es unseriös gegenüber mir wäre.

Also langsam stehe ich auf dem Schlauch, Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich, soweit man mir sagte zählt der Abflugort.
Hat von euch jemand eine Idee, was nun zu tun ist?
PS: Der Thai habe ich selbst ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung geschickt, natürlich bisher keine Reaktion.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.452
5.090
FRA
Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich
Ja, aber Gerichtsstand ist dann Schweiz oder Luxemburg, du müsstest deine Rechte dort durchsetzen. Du hast eine Einschätzung von einem anerkannten Experten auf diesem Gebiet bekommen, ich würde diese anerkennen, auch wenn es schwer fällt. Also bei Nicht-Reaktion an eines der Portale abtreten.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.258
12.954
CPT / DTM
Du hast doch schon ausreichend Erfahrung auf dieser Strecke, oder?

 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.350
2.847
FRA
Du hast doch schon ausreichend Erfahrung auf dieser Strecke, oder?

... und wenn Dir - @laserjack - sowas zum dritten Mal passiert, könnten wir das dann bitte endlich auch im passenden Faden erörtern?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.237
33.680
MUC
Hallo Leute,
habe da ein Problem, hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiter helfen.
Gebucht bei Swiss Strecke LUX - ZRH mit Swiss ZRH - BKK mit Thai TG971 am 12.10.25 annulliert , Hotel usw. von Thai bereitgestellt, Weiterflug am 13.10.25 TG971D nach BKK dort statt

TG971 wurde am 12.10.25 nicht annuliert sondern aufgrund der außerplanmäßigen Landung des Hinflugs TG970 (BKK-ZRH) in DEL auf den nächsten Tag verlegt.

2 Std., 6 Std. Aufenhalt, statt Loungegutschein ein 400 Bath Voucher(reicht für eine Portion Pommes) , Weiterflug mit Thai nach HKT.
Nach EU Recht stehen uns also je 600.- Euro zu + angefallene Kosten, auch lt. diverser Portale wie Flightright usw.

Jein, 600 Euro stehen dem Passagier zu, sofern für die Verspätung kein Grund verantwortlich war, der außerhalb des Einflußbereiches der Airline lag.

Da ich aber Rechtschutz habe und auch eine Deckungszusage, habe ich heute RA.Böse in DD angerufen und erfuhr von ihm, da der Abflug nicht in Deutschland war
könne er nichts machen, er könnte wohl einen Brief (Forderung) an Thai senden, jedoch käme wohl kein Geld und er mache das nicht, da es unseriös gegenüber mir wäre.

Das ist bekannt, dass Dr. Böse nur bei deutschem Gerichtsstand aktiv wird, der sich bei Deiner Verbindung leider nicht herleiten lässt.

Also langsam stehe ich auf dem Schlauch, Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich, soweit man mir sagte zählt der Abflugort.
Hat von euch jemand eine Idee, was nun zu tun ist?

Ja, Du musst einen Rechtsanwalt finden, der Deinen Anspruch in Luxemburg oder der Schweiz durchsetzen mag. Sind aber wohl beides Länder, in denen dies nicht so einfach bzw. kostengünstig möglich ist wie in Deutschland. Daher könnten trotz der in meinen Augen unverschämten Provision Anbieter wie Flightright in diesem Fall die beste Wahl sein.

PS: Der Thai habe ich selbst ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung geschickt, natürlich bisher keine Reaktion.

Gute Idee, wenngleich TG möglicherweise darauf spekuliert, dass bei dem Gerichtsstand in Luxemburg oder der Schweiz ohnehin nichts nachkommen wird.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.696
5.749
Ja, Du musst einen Rechtsanwalt finden, der Deinen Anspruch in Luxemburg oder der Schweiz durchsetzen mag. Sind aber wohl beides Länder, in denen dies nicht so einfach bzw. kostengünstig möglich ist wie in Deutschland. Daher könnten trotz der in meinen Augen unverschämten Provision Anbieter wie Flightright in diesem Fall die beste Wahl sein.
Keine Ahnung, wie das in LUX ist, aber in der Schweiz ist der Anspruch nicht sinnvoll geltend zu machen. Zum einen ist die Rechtsprechung deutlich weniger Verbraucherfreundlich (EU261 gilt zwar aber die zusätzlichen EUGH Urteile gelten nicht) und zum anderen sind die Gerichtskosten zum größten Teil nicht geltend zu machen - auch wenn man gewinnt.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.237
33.680
MUC
Keine Ahnung, wie das in LUX ist, aber in der Schweiz ist der Anspruch nicht sinnvoll geltend zu machen. Zum einen ist die Rechtsprechung deutlich weniger Verbraucherfreundlich (EU261 gilt zwar aber die zusätzlichen EUGH Urteile gelten nicht) und zum anderen sind die Gerichtskosten zum größten Teil nicht geltend zu machen - auch wenn man gewinnt.

Meines Wissens zahlt man in Luxemburg immer seine eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten gehen auf den Deckel der unterlegenen Streitpartei.

Das mag sich mit Ausblick auf 600€ Entschädigung dann trotz der fälligen Anwaltskosten noch lohnen, aber Gerichtsstand Deutschland ist eindeutig angenehmer.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.452
5.090
FRA
600 Euro stehen dem Passagier zu, sofern für die Verspätung kein Grund verantwortlich war, der außerhalb des Einflußbereiches der Airline lag.
...und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Passagier rechtzeitig an sein Ziel zu befördern, z.B. Umbuchung auf eine andere Airline.
 
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laserjack

Reguläres Mitglied
24.12.2022
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21
Danke euch allen für die vielen Antworten! Habs jetzt an Flugrecht.de abgegeben.

@Nitus "TG971 wurde am 12.10.25 nicht annuliert sondern aufgrund der außerplanmäßigen Landung des Hinflugs TG970 (BKK-ZRH) in DEL auf den nächsten Tag verlegt."

Woher hast du die Info? Ich hatte was gefunden, dass der Flug 10:13 Uhr startete.

@ Gallenstein, 2x reicht auch, beim letzten mal gabs 6 Std. Verspätung, weil in LUX eine Putzfrau, der Sicherheitskontrolle den Stecker gezogen hatte.
Und ja, die Strecke fliege ich öfter, zwar nicht über ZRH aber über alles mögliche sonst.
 

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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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07.03.2009
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Ruhrgebiet
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