Starcar Insolvenz Schaden?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Hallo

mal eine Frage die mich im Zusammenhang mit der Starcar Insolvenz betrifft.

Ich habe ein Auto bei Starcar gemietet, die haben einen Schaden bei Abgabe "gefunden", wir haben uns über die Höhe des Schadens gestritten, Starcar sagte dann: 750€ Basta! Ich sagte darauf hin, dann bitte richtige Rechnung mit richtiger Rechnungsanschrift - soweit so unklar (Starcar war der Meinung die Rechnung wäre OK)

Als nächstes höre ich zeitgleich vom Insolvenzverwalter und vom Inkasso - beide schreiben mir am 24.11. - das Inkasso schreibt 980€ zack-zack (da sind noch Gebühren draufgekommen) und der Insolvenzverwalter schreibt mir das Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an ihn geleistet werden können. In der Anlage der Insolvenzbeschluss. Ausgestellt am 24.10. um 12:40 Uhr.

Das Inkasso versucht jetzt den Druck zu erhöhen, ich würde bezahlen wenn ich wüsste das die Sache dann erledigt ist - sieht für mich aber nicht danach aus.

Was machen? Wie ist die rechtliche Situation? Kann ich gegen die Höhe des festgestellten Schadens vorgehen? Mir scheint dieser zu hoch, genau wie mir der Nutzungsausfall als zu hoch erscheint. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einer Wochenmiete von 350€ - Nutzungsausfall für einen Blechschaden der nicht repariert wurde 3 Tage a 150€. Das Fahrzeug war rund um verkratzt und hatte einige Beulen. Aber das ist eigentlich nebensächlich - in der Hauptsache geht es darum den richtigen Ansprechpartner zu haben.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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621
Du solltest dir vom Inkasso Büro schriftlich bestätigen lassen das Starcar die Forderung rechtswirksam VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens an sie abgetreten hat.
Glaube ich kaum, daher Zahlung an den Insolvenzverwalter. Der meldet sich noch bei dir wegen der Forderung, das kann Wochen dauern bei einer solch großen Firma bis die durch die Buchhaltung durch sind. Das die Inkasso Firma es bei versucht ist nach zu vollziehen - nur so bekommen sie ihre gebühren & Kosten, die sind ja sonst auch Teil der Gläubigermasse.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Du solltest dir vom Inkasso Büro schriftlich bestätigen lassen das Starcar die Forderung rechtswirksam VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens an sie abgetreten hat.
Es bleibt die Frage, ob das überhaupt möglich ist. Häufig werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens sogar Zahlungen und Verpflichtungen, die schon einige Zeit zurückliegen neu bewertet oder rückabgewickelt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.559
131
Erstmal dem Inkasso einen Widerspruch schicken und genau das vom IV mitschicken:


Wann war der Schaden, wann und in welchem Format kam die Forderung von Starcar denn? evtl. BGB §548 anwendbar?
Ah der war mir neu, jetzt muss nur noch geklärt werden wie die Verjährung unterbrochen werden kann.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.502
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51
MUC
www.oliver2002.com
Starcar hat zwar insolvenz angemeldet, ist aber weiterhin im Geschäft. Ich würde den Streit über den vermeintlichen Schaden weiter führen und dem Inkasso Unternehmen sagen das die Forderung noch nicht mit Starcar final geklärt ist.