gibt es in dem verlinkten Artikel keine tendenziöse Darstellung und Einordnung, sondern er bringt nur in sachlich-nüchternem Duktus die Fakten.
Warum? Mit welchem Motiv? Doch wohl um zu insinuieren und zu skandalisieren, dass hier ein übergriffiger und autoritärer Staat Gesinnungsschnüffelei betreibt und als Gedankenpolizei das Denunziantentum fördert.
Denn hier liegt die Musik gerade in dem, was weggelassen wird (-> beredtes Schweigen), nämlich dass es sich hier nicht um eine neue Handlungsanweisung o.ä. handelt, keinen "Crackdown" einer wildgewordenen Justiz, sondern lediglich um eine Zusammenfassung der bestehenden Rechtslage auf Basis der obergerichtlichen Rechtsprechung.
Statt vieler OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 2025, 31 A 1775/23.O:
"Der Senat schließt sich der überzeugenden Einschätzung des Verwaltungsgerichts an, dass bereits die lange Mitgliedschaft des Beklagten in der (rein privaten) WhatsApp-Chatgruppe 'Z.', in der die o. g Inhalte [etwa 100 Bilder mit volksverhetzendem, ausländerfeindlichem, rassistischem, menschenverachtendem oder den Nationalsozialismus verherrlichendem bzw. verharmlosendem Gedankengut] geteilt wurden, eine Dienstpflichtverletzung darstellt, weil der Beklagte es - auch nach einer zuzubilligenden Überlegungsfrist - unterlassen hat, etwa durch Protest, durch Zurückweisung und Löschung einzelner Nachrichten, durch den Verzicht auf die Weiterleitung einzelner Nachrichten, durch Austritt aus der Gruppe oder auf andere Weise darauf zu reagieren, dass andere Mitglieder der Gruppe Dateien mit straf- und/oder disziplinarrechtlich relevanten Inhalten in die Chatgruppe gepostet haben."
Damit wird in verschwörungstheoretischer Weise unser Rechtsstaat delegitimiert, verächtlich gemacht und mit Unrechtsstaaten gleichgesetzt, wodurch diese relativiert werden.
Und, nunja, das ist nun einmal ein klassisch rechtsextremes Handlungsmuster, soviel also zu Deinem ersten Punkt,
ist die JF nicht rechtsextremistisch
der damit auch widerlegt ist.