Welche Strategien habt Ihr gegen den DHL-Irrsinn?

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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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2.153
So pauschal würde ich das nicht beantworten. Die Frage ist - wo und wann ist es verschwunden?
Wenn man eine Abstellgenehmigung erteilt und das Paket dann vor der Wohnung/dem Haus gestohlen wird - ja (weil man den Paketdienst damit von seiner Haftung entbindet).
Wenn es vor bzw. im im Zuge der Zustellung verschwindet, ist es noch im Wirkungsbereich des Versenders/Paketdienstes, die sehr wohl dafür haften.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
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So pauschal würde ich das nicht beantworten. Die Frage ist - wo und wann ist es verschwunden?
Wenn man eine Abstellgenehmigung erteilt und das Paket dann vor der Wohnung/dem Haus gestohlen wird - ja (weil man den Paketdienst damit von seiner Haftung entbindet).
Wenn es vor bzw. im im Zuge der Zustellung verschwindet, ist es noch im Wirkungsbereich des Versenders/Paketdienstes, die sehr wohl dafür haften.
man muss allerdings aufpassen; einmal falsch geclickt und die Abstellgenehmigung ist als dauerhaft hinterlegt
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.799
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man muss allerdings aufpassen; einmal falsch geclickt und die Abstellgenehmigung ist als dauerhaft hinterlegt
Geht das anders, wie dauerhaft zu hinterlegen? Das ist mit ein Grund, wieso ich keine Abstellgenemigung erteile. Das die diversen Paketdienste lassen die Päcken trotzdem meistens vor der Türe, egal ob sie jamenden antreffen oder nicht. Meistens wird dann in der App sogar eine angeblich persönliche Übergabe hinterlegt.
 
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Reaktionen: SeltenFliegerHH
10.02.2012
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Geht das anders, wie dauerhaft zu hinterlegen?
ja, einfach 'Wunsch-Ablageort' ausfuellen, und danach nicht 'dauerhaft einrichten' anclicken - im kleingeschrieben Text steht, dass der Wunschort eingerichtet ist (fuer diese eine Sendung)!

Die Haftung haengt auch damit zusammen, ob es eine B2C oder C2C-Sendung ist: Bei C2C ist der Versender aus, wenn er die Sendung zur Post gebracht hat. Bei B2C ist der Versender zustaendig, bis der Empfaenger die Sendung erhaelt - auch beim Nachbarn oder Papiertonne bleibt der Absender in der Haftung!

Und bei Hermes sind Paeckchen auch gering versichert, iirc 25 oder 50 EUR oder so! Wer mit den osnstigen Hermes-Gebaren leben kann/will...

Hier wurde heute ein 'DHL-Kleinpaket' (zuerst als 'Warenpost' angekuendigt) in den Briefkasten gequetscht, nun ist der Katalog zerknittert, und nicht mehr nutzbar, um Kunden etwas zu zeigen... Vmtl. vom Briefzusteller, weil 'bearbeitet im BZ...' lt. Tracking und ewig lange Laufzeit (5 Tage)! Vielleicht sogar derselbe Zusteller, der fast alle gerade aus einem Bus Ausgestiegenen im Affenzahn ueber den Haufen fuhr, als er mit seinem Dreirad wie ein Geisteskranker ueber den Buergersteig ballerte (nicht direkt wo er zustellte!), statt den Radweg direkt daneben zu nehmen - ok, der war ein paar Meter weiter mal wieder von DHL zugeparkt) :/

Schade, ich war vorher abgelenkt, sonst kann ich gaaanz breit sein :)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Wie ist das, wenn ein DHL-Päckchen verschwindet, hat man einfach Pech, oder? Kein Schadensersatz und nichts, richtig?

Ich formuliere die Frage um: Wenn das Päckchen dann nach 15 Tagen Verschollenheit wieder beim Absender aufschlägt, weil gelagert und nicht abgeholt - bekommt der Absender dann das Porto zurück, wenn der Empfänger nicht über Zustellversuch und Abholort informiert wurde?

Ist wahrscheinlich nicht die Lebenszeit wert, sich über 5 Euro zu streiten, aber wir sind schon ziemlich sauer. Ist zwar das erste Mal, dass DHL so einen Mist baut, aber es ist eben einmal mehr Mist als Hermes.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
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Mal eine Rechtsfrage:

Ich habe bei einem Onlinehändler rund 60 Exemplare eines Artikels bestellt. Die Lieferung wurde auf 5 Pakete aufgeteilt, die von Hermes in einen Paketshop geliefert werden sollten. 4 Pakete wurden dorthin geliefert - bei Paket Nr. 5 wurde die Zustellung jedoch abgebrochen und das Paket sofort an den Händler retourniert.

Hermes hat das eigene Verschulden schriftlich zugegeben („Es liegt ein Bearbeitungsfehler vor. Das hätte nicht passieren dürfen.“). Eine sehr zeitnahe Intervention meinerseits zwecks Neuzustellung war erfolglos – man könne die Rücksendung an den Händler nicht aufhalten.

Der Onlinehändler war nicht bereit, besagtes Paket erneut liefern zu lassen – kam also aus meiner Sicht dem Kaufvertrag nicht nach. Ich solle bitte neu bestellen. Erstattet wurden mir lediglich die Kosten der nicht gelieferten Artikel, jedoch nicht die (anteiligen) Versandkosten.

Ich habe also neu bestellt, wobei mir folgende Mehrkosten entstanden sind:
1. Versandkosten für die erneute Bestellung
2. Mehrkosten pro Artikel, da der Onlinehändler zwischenzeitlich den Artikelpreis um 30 % erhöht hatte

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die mir entstanden Mehrkosten beim Onlinehändler einfordern und auf die Einhaltung des ursprünglichen Kaufvertrages verweisen kann?