SV: Rückflüg über JED trotz Reisewarnung?

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hagi52156

Erfahrenes Mitglied
18.03.2012
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Hallo, ich sollte nächste Woche mit SV über JED nach FRA zurückfliegen. Ich würde allerdings wegen der aktuellen Lage mich lieber selber auf eine andere Flugesellschaft umbuchen, die den Mittleren Osten komplett vermeidet. Außerdem sollte ich als Bundesbürger ja wohl sowieso nicht über JED fliegen, wenn ich nach der aktuellen Reisewarnung des AA gehe. Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit mit Berufung auf die Reisewarnung eine Teilerstattung (für den Rückflug) von Saudia zu bekommen? Normale Konditionen wäre eine Rekalkulation des Tarifes und 130USD Stornierungsgebühr. Da würde wohl dann am Ende nicht mehr viel übrig bleiben.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Hallo, ich sollte nächste Woche mit SV über JED nach FRA zurückfliegen. Ich würde allerdings wegen der aktuellen Lage mich lieber selber auf eine andere Flugesellschaft umbuchen, die den Mittleren Osten komplett vermeidet. Außerdem sollte ich als Bundesbürger ja wohl sowieso nicht über JED fliegen, wenn ich nach der aktuellen Reisewarnung des AA gehe. Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit mit Berufung auf die Reisewarnung eine Teilerstattung (für den Rückflug) von Saudia zu bekommen? Normale Konditionen wäre eine Rekalkulation des Tarifes und 130USD Stornierungsgebühr. Da würde wohl dann am Ende nicht mehr viel übrig bleiben.

Bei SV fragen, am Ende must Du Deinen Anspruch auf Stornierung wegen der Reisewarnung gegenüber der Airline durchsetzen. Ob Dir das bei den geringen Beträgen die Zeit und das Risiko wert ist kannst Du nur selber entscheiden. Ich persönlich würde den Flug stornieren, sehen ob ich was zurückbekomme und selbständig einen neunen Flug buchen. Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen. In Anlehnung an meine Oma “wer billig bucht, der bucht zweimal...”

PS: Und eine Resiewarnung ist kein Reiseverbot, sie ist genau das eine “Warnung”..
 

hagi52156

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18.03.2012
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Ich hätte durchaus auch teuer buchen können und könnte mich dann trotzdem heute in der gleichen Lage befinden. Würde z.B. heute nicht unbedingt über DXB fliegen wollen, auf dem erst eine Drohne eingeschlagen ist.
Was meine Anfrage betrifft, gehe ich leider auch davon aus, dass ich auf den guten Willen der Flugesellschaft angewiesen bin. Trotzdem verwunderlich, dass es hier keinen Mechanmismus gibt, der in diesem Fall die Position des Reisenden gegenüber der Airline stärkt. Wenn ich gegen die Reisewarnung des AA die Verbindung fliegen, würde ich meinen gesamten Versicherungsschutz verlieren und wäre dann im schlimmsten Fall vor Ort auf eine Evakuierung angewiesen.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
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im Paralleluniversum
Zunächst mal hast Du recht. Dein Problem ist nicht Folge einer Billigbuchung.

Zum Glück haben wir nicht so oft Kriege, schon gar nicht solche, die so erheblichen EInfluss auf das tägliche Leben vieler Unbeteiligter Einfluss haben. Aber insgesamt wäre der vorgeschlagene Weg in meinen Augen der richtige: Kontakt aufnehmen und höflich (!) frage, welche Möglichkeiten es gibt, Dir hier entgegenzukommen.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Trotzdem verwunderlich, dass es hier keinen Mechanmismus gibt, der in diesem Fall die Position des Reisenden gegenüber der Airline stärkt.

Sorry, das heißt Krieg. Die Fluggesellschaft kann nichts dafür, Du kannst nichts dafür, insofern trägt erst einmal jeder sein eigenes Risiko. Und was hat eine deutsche Reisewarnung für eine Airline im Nahen Osten zu bedeuten?
 

jaykayham

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14.08.2012
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Hallo, ich sollte nächste Woche mit SV über JED nach FRA zurückfliegen. Ich würde allerdings wegen der aktuellen Lage mich lieber selber auf eine andere Flugesellschaft umbuchen, die den Mittleren Osten komplett vermeidet. Außerdem sollte ich als Bundesbürger ja wohl sowieso nicht über JED fliegen, wenn ich nach der aktuellen Reisewarnung des AA gehe. Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit mit Berufung auf die Reisewarnung eine Teilerstattung (für den Rückflug) von Saudia zu bekommen?
Hast Du eine Pauschalreise gebucht, könntest Du Erfolg haben. Bei Nur-Flug Buchung bist Du i.d.R. auf Goodwill der Airline angwiesen. Da selbst deutsche Aiirlines ( EW) nach Saudi Arabien fliegen, der Luftraum nicht gesperrt ist, noch Einschränkungen gibt (z.B. Nachtflugverbot) wiird es schwierig...
 

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31.08.2013
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LEJ
Bei JED würde ich das Risiko zur Zeit eingehen, dennoch bleibt das Risiko.

Von Saudia eine Erstattung zu erhalten, dürfte ein schwieriges Unterfangen werden.

Es gibt mE nur zwei Lösungsansätze. Stornieren und Neubuchung oder es darauf ankommen lassen.
Im Ergebnis ist alles irgendwie hätte hätte Fahrradkette.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Ich hätte durchaus auch teuer buchen können und könnte mich dann trotzdem heute in der gleichen Lage befinden. Würde z.B. heute nicht unbedingt über DXB fliegen wollen, auf dem erst eine Drohne eingeschlagen ist.

Nein, aber abhängig vom Endziel hätte man einen Direktflug nehmen koennen. Seien wir ehrlich, der einzige Grund SV zu buchen ist dass es billig ist.

Was meine Anfrage betrifft, gehe ich leider auch davon aus, dass ich auf den guten Willen der Flugesellschaft angewiesen bin. Trotzdem verwunderlich, dass es hier keinen Mechanmismus gibt, der in diesem Fall die Position des Reisenden gegenüber der Airline stärkt.

Doch den gibt es. Dieser Mechanismus nennt sich Gerichtsverfahren, die Frage ist halt nur ob man auch Abwägung von Risiko und Chancen das Verfahren waehlen will.

Wenn ich gegen die Reisewarnung des AA die Verbindung fliegen, würde ich meinen gesamten Versicherungsschutz verlieren und wäre dann im schlimmsten Fall vor Ort auf eine Evakuierung angewiesen.

Auch das ist eine persönliche Risikoabwägung.
 
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marcus67

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17.01.2015
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Doch den gibt es. Dieser Mechanismus nennt sich Gerichtsverfahren, die Frage ist halt nur ob man auch Abwegig von Risiko und Chancen das Verfahren waehlen will.

Auf welcher Grundlage bei einer ausländischen Fluggesellschaft? Vor welchem Gericht? In Saudi Arabien?

Selbst bei einer EU Airline würde es schwierig werden. Eine Rechtsgrundlage gibt es lediglich bei Pauschalreisen deutscher Veranstalter.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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Auf welcher Grundlage bei einer ausländischen Fluggesellschaft? Vor welchem Gericht? In Saudi Arabien?

Selbst bei einer EU Airline würde es schwierig werden. Eine Rechtsgrundlage gibt es lediglich bei Pauschalreisen deutscher Veranstalter.

Ich habe ja nicht geschrieben, dass es erfolgreich sei, sondern das das der Weg ist um eventuelle Ansprüche durchzusetzen. Wie weiter oben geschrieben wuerde ich einfach stornieren und mich ueber jeden Euro treuen den es zurückgibt.
 
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Ich habe ja nicht geschrieben, dass es erfolgreich sei, sondern das das der Weg ist um eventuelle Ansprüche durchzusetzen. Wie weiter oben geschrieben wuerde ich einfach stornieren und mich ueber jeden Euro treuen den es zurückgibt.
War auch weniger auf Dich bezogen.
 
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chrini1

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26.03.2013
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HAM
Wenn ich gegen die Reisewarnung des AA die Verbindung fliegen, würde ich meinen gesamten Versicherungsschutz verlieren und wäre dann im schlimmsten Fall vor Ort auf eine Evakuierung angewiesen.
Du solltest noch einmal GENAU lesen. Diese pauschale Aussage ist so falsch - insbesondere beim Transit.
 
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TrickMcDave

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16.07.2015
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Doch den gibt es. Dieser Mechanismus nennt sich Gerichtsverfahren, die Frage ist halt nur ob man auch Abwägung von Risiko und Chancen das Verfahren waehlen will.
Platitüde oder hast Du tatsächlich Erfahrungen, wie man gerichtlich gegen saudische Staatsbetriebe vorgeht (resp. vorgehen kann)?

Niedliches Westerndenken...
 
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marcus67

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17.01.2015
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Platitüde oder hast Du tatsächlich Erfahrungen, wie man gerichtlich gegen saudische Staatsbetriebe vorgeht (resp. vorgehen kann)?

Niedliches Westerndenken...
Das ist uns (incl. @DFW_SEN) vollkommen klar. Das wäre halt der juristische Weg, der hier natürlich völlig aussichtslos ist.

Selbst bei einer EU Airline wäre ich skeptisch, ob sich durch eine Umsteigeverbindung in einem Land mit Reisewarnung Ansprüche herleiten lassen.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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Platitüde oder hast Du tatsächlich Erfahrungen, wie man gerichtlich gegen saudische Staatsbetriebe vorgeht (resp. vorgehen kann)?

Niedliches Westerndenken...

Nein die habe ich nicht. Aus der Abwägung von Chancen und Risiken (siehe oben) käme ich niemals auf die absurde Idee das zu versuchen, insbesondre nicht wenn nur ein paar hundert Euro im Raum stehen.
 

Wolke7

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30.08.2010
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JED ist bislang weitgehend unbeteiligt vom Krieg. Es herrscht Business as usual. Lediglich alle Fluege in die Konfliktregion, Kuwait, Bahrain, Qatar, und die meisten Fluege in die UAE sind gestrichen. Es gibt keine zusaetzlichen Pax-Kontrollen; Pilger kommen in Scharen.
War selbst vor wenigen Tagen auf so einem Pilgerflug CGK-JED mit GA der offenbar einzige nicht muslimische Pax, und bin weitergeflogen mit MS nach CAI.
Mein Entschluss waere zu fliegen wie gebucht.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Dann ist man sich ja einig, dass der Einwurf mit gerichtlicher Durchsetzung (von Anfang an) für die Gallerie war.
Nein, das ist die einzige und richtige Möglichkeit einen vermeintlichen Anspruch durchzusetzen. Nicht mehr oder weniger. Taeglich werden hunderte von Verfahren angestrebt, die am Ende aus dem einen oder anderen Grund erfolglos bleiben. Ich habe auch noch einen Titel gegenüber einem ehemaligen Mieter, die ihre Miete nicht gezahlt hat. Das Papier kann ich mir auch an die Wand ackern, da ich nicht davon ausgehe dass ich jemals einen Cent davon sehe. In dem Fall ging es mir aber ums Prinzip und ich habe die Kosten gerne getragen, obwohl ich wusste dass ich gutes Geld Schlechtem hinterherwerfe......
 
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hagi52156

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18.03.2012
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Vielen Dank für alle Antworten. Ich hatte schon befürchtet, dass es außer einem Gerichtsverfahren wohl keine andere Möglichkeit gibt. Mal sehen, wie die Lage nächste Woche aussieht. Herzlichen Dank noch mal.