Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.
Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.
Anklage wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines erhoben
www.generalbundesanwalt.de
Es gab ja keinen direkten Nexus zum bewaffneten Konflikt. Außerdem finde ich die Einschätzung des polnischen Richters, dass eine Rechtfertigung für die Nordstrem-Spengung vorlag, rechtlich sehr gewagt aber charmant.
Interessant hier (S. 276)
Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.
Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.