nicht zu vergessen wäre hier zum Thema: der Zweitpass ist NUR für die beschriebenen Ausnahmefällen zulässig (viel unterwegs, 1 Pass beim Konsult, der andere zum Reisen - "Einreise nach Israel und Jordanien" reicht IMHO nicht!) und muss - wenn diese Bedingungen ablaufen (also kein Reisen mehr) theoretisch zurück gegeben werden!
In der Praxis kann die Behörde das natürlich nicht kontrollieren, aber man will vermeiden, daß die halbe Bevölkerung mit 2 Pässen rumspringt (warum eigentlich? Wird doch mittlerweile gut bezahlt für diese Dienstleistung, oder?)