Spenden in Österreich
Das ist einer der Gründe, warum noch keine Einzelheiten gepostet wurden, wir würden Spenden gerne auf dem vereinseigenen Konto haben und der Spender sollte die Möglichkeit haben, diese Spende auch abzusetzen. Auch wenn ich bei Dir (Österreich) keine Ahnung habe, was da die Voraussetzungen sind, in D ist es die anerkannte Gemeinnützigkeit. Diese ist beim zuständigen Finanzamt beantragt, kann jedoch nicht beeinflußt, sprich beschleunigt werden. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr wurden erwähnt.
Für Österreich gilt (Stand Oktober 2011)
Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig.
Begünstigt sind Spenden an bestimmte Organisationen, die Forschungsaufgaben durchführen oder auf wissenschaftlicher oder
künstlerischer Basis Lehraufgaben für Erwachsene übernehmen ( z.B. Universitäten).
Absetzbar sind auch Spenden an Organisationen , die ausdrücklich im Gestz genannt sind, wie die Österr. Nationalbibliothek
oder Museen.
Neu abzugsfähig sind auch Zuwendungen an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände (gilt für alle Zuwendungen
ab 1.1.2012)
Liste der begünstigten Spendenempfänger
Bereits bisher waren Spenden an Organisationen begünstigt, die sich um humanitäre Zwecke (mildtätige Zwecke, Entwicklungs-
und Katastrophenhilfe) einsetzen.
Dies wird (ab 1.1.2012) ausgedehnt auf Organisationenauf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums
für Finanzen aufscheint und das Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist.
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Nachweis der Spendenzahlung
Die Spendenorganisation muss eine Bestätigung über die Zahlung der Spende ausstellen.
Die Sozialversicherungsnummer muss der Organisation nicht mitgeteilt werden.