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Kommt auf die Verpackung und den Hersteller an.
Das das Hack nicht vom selben Tag ist ist ja bei eingeschweisster Ware (Schutzathmosphäre) eh klar. Verbrauchsdatum liegt dann ja bei mehereren Tagen.
Was aber nach der Hackfleischverordnung nicht erlaubt ist.
http://www.buzer.de/gesetz/607/a7754.htm