vorsicht falle : online buchungen für 3te mit eigener kreditkarte bezahlt = no boarding

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zabadac

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
487
15
bei HAM
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seit sept. 2011 hat TG eine extrem "kundenfreundliche" regelung noch mal verschärft.

wer online bucht und mit kreditkarte zahlt muß die karte am CI vorlegen, angeblich weil es zu viel mißbrauch gab. so weit so gut.

der haken ist nur wenn man für 3te zahlt und die dann alleine fliegen sollen: no way. bisher konnte man das umgehen auch wenn es theoretisch schon länger galt. seit sept. ist TG eisern und verweigert die mitnahme.

wollte gerade für meine mitarbeiterin KKC-BKK buchen, geht nicht. zahlung in thailand per ATM machbar, aber sehr kompliziert und man muß vor ort buchen. darf ihr also nun ne visacard spendieren oder künftig zum doppelten preis bei fluegede o.ä. buchen.

das nennt man moderne technik....
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.448
88
Die Problematik besteht zum Beispiel auch bei vielen asiatischen Billigfliegern. Da ging bei mir auf Nachfrage immer der Workaround, dass die Reisenden eine Kopie meiner Kreditkarte und meines Reisepasses beim CHeckin vorgezeigt haben. Das ist zumindest eine praktikable Loesung, wenn es sich bei den Reisenden um Angehoerige handelt, natuerlich nicht wirklich wenn es sich um Angestellte handelt.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Habe schon mehre Interkontinentalflüge für andere gebucht. Gibt's diese Probleme nur bei TG? Ich gebe den bekannten aber auch vorsichtshalber immer eine Kopie der kreditkarte mit. Bei Angestellten ist das natürlich schwierig.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.982
2.248
Habe schon mehre Interkontinentalflüge für andere gebucht. Gibt's diese Probleme nur bei TG? Ich gebe den bekannten aber auch vorsichtshalber immer eine Kopie der kreditkarte mit. Bei Angestellten ist das natürlich schwierig.

BA hat auch mal kontrolliert ... ob die das heute noch prüfen weiss ich nicht.
 

Glazer

Reguläres Mitglied
08.12.2009
95
0
FRA
Bei Singapore Airlines habe ich das Problem in der Vergangenheit dadurch gelöst, dass ich nach Onlinebuchung, aber vor Flugantritt der 3. Person meine Kreditkarte im Stadtbüro (Frankfurt) vorgelegt habe. Damit war alles erledigt.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
seit sept. 2011 hat TG eine extrem "kundenfreundliche" regelung noch mal verschärft.

wer online bucht und mit kreditkarte zahlt muß die karte am CI vorlegen, angeblich weil es zu viel mißbrauch gab. so weit so gut.

der haken ist nur wenn man für 3te zahlt und die dann alleine fliegen sollen: no way. bisher konnte man das umgehen auch wenn es theoretisch schon länger galt. seit sept. ist TG eisern und verweigert die mitnahme.

wollte gerade für meine mitarbeiterin KKC-BKK buchen, geht nicht. zahlung in thailand per ATM machbar, aber sehr kompliziert und man muß vor ort buchen. darf ihr also nun ne visacard spendieren oder künftig zum doppelten preis bei fluegede o.ä. buchen.

das nennt man moderne technik....

Verstehe nicht was das für ein problem ist für die Mitarbeiterin eine VISa card zu spendieren? Wenn sie ohnehin öfter dinstlich unterwegs ist sind solche Geschäftskarten doch üblich? Oder vermisse ich was?

gruß

Flyglobal
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.982
2.248
Z.B Haftungsfragen bei Zahlungsausfall.

bis auf eine ausnahme, wo ich eine kreditkarte hatte, die persönlich auf mich ausgestellt wurde, aber auf die firma lief und auch von der firma beglichen wurde, ist es doch üblich firmenkreditkarten so auszugeben, dass der inhaber (also der mitarbeiter) für den einsatz verantwortlich ist und die positionen/rechnungsbeträge vom mitarbeiterkonto eingezogen werden. der mitarbeiter darf sich dann über "spesenabrechnung" die entstandenen kosten zurückholen. dafür haben business-kreditkarten meist einen längeren zahlungszeitraum.

an welcher stelle käme da der arbeitgeber in eine haftungsfrage? für den zahlungsaufall hat doch der mitarbeiter gerade zu stehen, oder sehe ich das falsch?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
bis auf eine ausnahme, wo ich eine kreditkarte hatte, die persönlich auf mich ausgestellt wurde, aber auf die firma lief und auch von der firma beglichen wurde, ist es doch üblich firmenkreditkarten so auszugeben, dass der inhaber (also der mitarbeiter) für den einsatz verantwortlich ist und die positionen/rechnungsbeträge vom mitarbeiterkonto eingezogen werden. der mitarbeiter darf sich dann über "spesenabrechnung" die entstandenen kosten zurückholen. dafür haben business-kreditkarten meist einen längeren zahlungszeitraum.

an welcher stelle käme da der arbeitgeber in eine haftungsfrage? für den zahlungsaufall hat doch der mitarbeiter gerade zu stehen, oder sehe ich das falsch?

Oftmals muss der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch haften, falls der Karteninhaber zahlungsunfähig wird. Die Übernahme der Jahresgebühr muss ebenfalls als Geldwertervorteil versteuert werden.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Oftmals muss der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch haften, falls der Karteninhaber zahlungsunfähig wird. Die Übernahme der Jahresgebühr muss ebenfalls als Geldwertervorteil versteuert werden.

Ich kenne die Rahmenverträge für Firmenkreditkarten persönlich nicht, aber das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung ist doch bei einem normalen Business in der Regel überschaubar und sollte sich im Rahmen der Kosten einer Dienstreise bewegen die nach Rückkehr ohnehin zeitnah per Spesenabrechnung ausgeglichen wird.
Nur wenn der Mitarbeiter in böser Absicht die Karte mißbraucht um sich z.B abzusetzen, oder diese für nicht firmenbezogene Ausgaben deutlich überzieht könnte im Einzelfall ein höherer Schaden enstehen. Aber auch die Firmenkreditkarten sind limitiert, meist nach level und Amex deren Firmenkreditkarten wir z.B. haben haben eine sehr gute Mißbrauchserkennung.

Das sollte aber eher selten vorkommen. Solche Kanditaten hatten wir bei unserem Großunternehmen weder gerüchteweise, schon gar nicht in erwähnenswerten Managementhinweisen.
Obskure Mitarbeiter werden ohnehin nicht auf Dienstreise geschickt.

Gruß

Flyglobal
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Ich kenne die Rahmenverträge für Firmenkreditkarten persönlich nicht, aber das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung ist doch bei einem normalen Business in der Regel überschaubar und sollte sich im Rahmen der Kosten einer Dienstreise bewegen die nach Rückkehr ohnehin zeitnah per Spesenabrechnung ausgeglichen wird.
Nur wenn der Mitarbeiter in böser Absicht die Karte mißbraucht um sich z.B abzusetzen, oder diese für nicht firmenbezogene Ausgaben deutlich überzieht könnte im Einzelfall ein höherer Schaden enstehen. Aber auch die Firmenkreditkarten sind limitiert, meist nach level und Amex deren Firmenkreditkarten wir z.B. haben haben eine sehr gute Mißbrauchserkennung.

Das sollte aber eher selten vorkommen. Solche Kanditaten hatten wir bei unserem Großunternehmen weder gerüchteweise, schon gar nicht in erwähnenswerten Managementhinweisen.
Obskure Mitarbeiter werden ohnehin nicht auf Dienstreise geschickt.

Gruß

Flyglobal

Hört sich ja dann recht einfach an.
Frag doch mal in Eurer Personalabteilung nach, bei wievielen Mitarbeitern eine Gehaltspfändung läuft ?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.556
6.128
Paralleluniversum
Leicht OT. Aber wenn wir schon darüber reden:
Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Firmenkreditkarte, die direkt vom Firmenkonto abgerechnet wird.
Ich muss im Reisekostensystem für jede Dienstreise oder auch eine Amazon-Bestellung etc. eine Spesenabrechnung erstellen.
Auslegen/Erstatten von meinem eigenen Geld gibt's nur dann, wenn die FirmenKK mal wieder nicht akzeptiert wird (andere Geschichte....).
 

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
977
1
nähe Pattaya, Thailand, BKK
seit sept. 2011 hat TG eine extrem "kundenfreundliche" regelung noch mal verschärft.

wer online bucht und mit kreditkarte zahlt muß die karte am CI vorlegen, angeblich weil es zu viel mißbrauch gab. so weit so gut.

der haken ist nur wenn man für 3te zahlt und die dann alleine fliegen sollen: no way. bisher konnte man das umgehen auch wenn es theoretisch schon länger galt. seit sept. ist TG eisern und verweigert die mitnahme.


wollte gerade für meine mitarbeiterin KKC-BKK buchen, geht nicht. zahlung in thailand per ATM machbar, aber sehr kompliziert und man muß vor ort buchen. darf ihr also nun ne visacard spendieren oder künftig zum doppelten preis bei fluegede o.ä. buchen.

das nennt man moderne technik....

Du kannst bei einem x-beliebigen TG-Büro vorbeigehen, gleich in welchem Land, und dort schriftlich bestätigen, dass die entsprechende Person berechtigt ist zu lasten Deiner KK zu fliegen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Hört sich ja dann recht einfach an.
Frag doch mal in Eurer Personalabteilung nach, bei wievielen Mitarbeitern eine Gehaltspfändung läuft ?

Natürlich weiß ich das nicht, aber bei vielen miterbeitern können es durcheis einige sein. Aus neugier? hast du eine art quote?

Mein Punkt war aber anders:Ich bin in meinem Umfeld weder im Rahmen von Führungstätigkeit und als Genehmigender von Spesenabrechnungen noch nie mit Einschränkungen, Problemen konfrontiert worden, die Mitarbeitern mit Dienstreiseauftrag nicht den Einsatz ihrer Kreditkarte ermöglicht hatte, bzw Mitarbeitern denen wir die Kreditkarte neu beantragen, weil wir sie erstmals auf Dienstreise schicken diese verweigert wurde. Für einen solchen fall müßte dann nämlich direkt mit der Firmenkarte und nicht mir der auf den personlichen Namen lautende und abgerechnete 'corporate card' ein Ticket bezahlt werden.

Diese Aussage ist nicht repräsentativ, aber wenn solche Dinge mal vorkommen, dann werden sie auch zur erhöhung der Sensitivität im Führungsteam kommuniziert.

Vielleicht gibt es auch eine 'selbstreinigende' Risikobegrenzung indem man wohl intuitiv die Jungs und Mädels mit weniger Alltagsproblemen durch die Weltgeschichte schickt.

'Automotive Engineering' ist aber auch nicht unbedingt eine Risikobranche, wo man an jeder Ecke Mißbrauch und persönliche Maximierung als gelebte business Praxis vermuten muß. (es gibt natürlich regionale Unterschiede wo andere Sensitivitäten gefragt sind - und andere regeln angewendet werden - aber ich spreche hier aus dem deutschsprachingen raum heraus). Ausnahmen würden durchaus auffallen und sollten Einzelfälle sein.

Gruß

Flyglobal
 
Bei SQ muss man entweder am Schalter vorbeigehen und die Zahlung bestätigen oder man hat eine Kreditkarte mit "approved z.B. VISA approved" oder man füllt ein authorisation form aus......

Ansonsten riskiert man, dass der Passagier nicht mitkommt, obwohl die Airline vielleicht das Geld schon 6 Monate hat und eine Einsprache nach 6 Monaten bei der Kreditkarte gar nicht mehr möglich ist....
 

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.948
3
INN
Silk Air ist das selbe - und es werden obendrauf keine Prepaid-Kreditkarten akzeptiert. Einzige Möglichkeit ist wie bei SQ die Authorization Form.


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zabadac

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
487
15
bei HAM
Bei Singapore Airlines habe ich das Problem in der Vergangenheit dadurch gelöst, dass ich nach Onlinebuchung, aber vor Flugantritt der 3. Person meine Kreditkarte im Stadtbüro (Frankfurt) vorgelegt habe. Damit war alles erledigt.

genau das hat mir TG in ffm vorgeschlagen, sind aber 2 x 500 km aus hbg, teure aktion. wer in der nähe wohnt kann das aber einfach machen..