Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.857
13.206
FRA/QKL
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Der Lifetime-Status war im Termin kein Thema.

Er klagt wohl nebenbei noch wegen Flugverspätungen, da stehen wohl auch noch ein paar 100 EUR an. Wenn ich das, die Verhandlung war durch Zuhörerinteraktion etwas chaotisch, richtig mitbekommen habe, gab es wohl mal eine Alternativforderung, entweder ein x*100.000 Meilen für die Entwertung und x*100 EUR für die Verspätung oder eine pauschale Meilensumme, und da schwankten die Zahlen auch, das war da recht chaotisch. Irgendwie hatte aber wohl der Knabe von Lufthansa, überhaupt nicht kapiert, dass da wohl zwei Alternativen angeboten wurden, sondern das wohl im Schriftsatz überlesen und addiert. Der war eh sehr speziell und erschien für die Vertretung eher ungeeignet...
Soll das ein Witz sein? Durch Zuhöreraktionen etwas chaotisch? LOL.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.857
13.206
FRA/QKL
Nein, aber das ist einfach lächerlich. Bei einem Gewaltverbrechen kann ich Emotionen im Gerichtssaal verstehen und nachvollziehen. Aber doch nicht bei einer solchen vergleichsweise Lappalie. Da sollten sich vernünftige Menschen mit ihren Argumenten austauschen und am Ende gibt es entweder einen für beide Seiten akzeptablen Vergleich oder ein Urteil durch das Gericht. Wenn hier tatsächlich Emotionen aus dem Zuschauerbereich hochkamen zeigt das nur die Lächerlichkeit des Ganzen.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Nein, aber das ist einfach lächerlich. Bei einem Gewaltverbrechen kann ich Emotionen im Gerichtssaal verstehen und nachvollziehen. Aber doch nicht bei einer solchen vergleichsweise Lappalie. Da sollten sich vernünftige Menschen mit ihren Argumenten austauschen und am Ende gibt es entweder einen für beide Seiten akzeptablen Vergleich oder ein Urteil durch das Gericht. Wenn hier tatsächlich Emotionen aus dem Zuschauerbereich hochkamen zeigt das nur die Lächerlichkeit des Ganzen.

Genau das war auch meine erste Reaktion gestern, nach den sehr subjektiven Kommentaren von Honig.

Die LH Vertretung ( von welcher Lawfirm reden wir eigentlich ?? ) spult die Sache ganz ruhig und in einigen Schriftsaetzen zuvor ab und die Gegenseite mitsamt Poebel im Saal kommentiert launisch und emotional...

Wir reden ja hier von einem Landgericht in Deutschland und so einen Fall bekommt ja sicherlich auch kein Jungrichter, der gerade befoerdert wurde, von daher wunderte ich mich auch schon, dass dieser Richter die LH Vertretung verbal abgewatsch haben soll.., wir sind ja nicht bei SAT 1 am Nachmittag.

Zumal mich auch die offensichtlich nebenbei noch verhandelten EU 261 Ansprueche des Klaegers ein wenig verwundern...

Noch eine Frage an die Juristen..., kann eine Seite bei einer Niederlage noch nach Duesseldorf zum OLG gehen und von welchem Zeithorizont reden wir dann in etwa ?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Kann durchaus passieren, seit es bei den LG den originären Einzelrichter (statt Dreierkollegium) gibt. Muss aber wahrlich nicht schlechter sein als der alte Hase, der sich vorrangig mit der Erfüllung seiner Frühpensionierungsanforderungen befasst.

kann eine Seite bei einer Niederlage noch nach Duesseldorf zum OLG gehen und von welchem Zeithorizont reden wir dann in etwa ?
Soweit ich das in Erinnerung habe, liegt die Sache in Köln, nächste Instanz wäre dann das dortige OLG. Nach dem erstinstanzlichen Urteil würde ich von einem Zeithorizont von 8-10, bei Senatsüberlastung vielleicht auch 12 Monaten bis zur OLG-Entscheidung ausgehen.
 
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H

HONig

Guest
Meine Quellen sprechen von drei Richtern, deckt sich mit der Pressemeldung: "Vorsitzender".

Emotionen: LH hat wohl recht dreist und frech argumentiert, daß da im Zuhörerraum mal ein Stöhnen kommt, ist nachvollziehbar. Und es hat der AB-LTU-Redpoints-Anwalt wohl mal aus dem Zuhörerraum Wort ergriffen, was LH nicht erfreute.

Der Richter war wohl durchaus lebens- und verhandlungserfahren.
 
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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Und es hat der AB-LTU-Redpoints-Anwalt wohl mal aus dem Zuhörerraum Wort ergriffen, was LH nicht erfreute.
Willst Du damit sagen, dass AB einen eigenen Anwalt als Prozessbeobachter geschickt hat, der dann als Zuschauer ins Verfahren eingegriffen haben soll?
Das kann ich mir so gar nicht vorstellen, aber dabei war ich auch nicht.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.857
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FRA/QKL
Wir reden ja hier von einem Landgericht in Deutschland und so einen Fall bekommt ja sicherlich auch kein Jungrichter, der gerade befoerdert wurde, von daher wunderte ich mich auch schon, dass dieser Richter die LH Vertretung verbal abgewatsch haben soll.., wir sind ja nicht bei SAT 1 am Nachmittag.
Jeder Richter arbeitet möglichst auf einen Vergleich hin. Deshalb wird beiden Seiten durch das Gericht von Anfang klar gemacht von dem eventuell vorhanden hohen Ross zu steigen. Das ist kein verbales abwatschen, wie hier dargestellt sondern ganz normales Prozessgeplänkel.

Ich war zwar auch nicht dabei, aber die Abläufe sind doch bei solchen Fällen immer die gleichen.
 
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west-crushing

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03.08.2010
8.011
3.207
CGN
Vermutlich waren zwei Schöffen zugegen, in einem solchen Fall üblicherweise Laienrichter. Aber es könnten auch Berufsrichter gewesen sein. Egal wie, es gibt üblicherweise einen vorsitzenden Richter und zwei Beisitzer.

Nö, da gibts keine Schöffen ;)

Ich würde mal vermuten, dass es ein Kollegialgericht ist und von dem Richter gesprochen wird, weil ja der Vorsitzende die Verhandlung leitet und die anderen beiden eher wenig sagen?!
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ich würde mal vermuten, dass es ein Kollegialgericht ist
Würde ich ja angesichts der Schilderungen auch vermuten, wenn nicht die Grundnorm zunächst dagegen spräche.

Aber mal etwas anderes: Weiss jemand, welcher Klageantrag formuliert war? Ich meine mich zu erinnern, dass es bei dem AB/LTU-Verfahren eine Feststellungsklage (!) war.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Noch eine Frage an die Juristen..., kann eine Seite bei einer Niederlage noch nach Duesseldorf zum OLG gehen und von welchem Zeithorizont reden wir dann in etwa ?

Soweit ich das in Erinnerung habe, liegt die Sache in Köln, nächste Instanz wäre dann das dortige OLG. Nach dem erstinstanzlichen Urteil würde ich von einem Zeithorizont von 8-10, bei Senatsüberlastung vielleicht auch 12 Monaten bis zur OLG-Entscheidung ausgehen.

Wobei es natürlich einen deutlichen Unterschied machen kann, ob das OLG nur über die aufgeworfenen Rechtsfragen zu befinden hat oder auch die entscheidungserheblichen Tatsachen neu oder ergänzend feststellen muss. Das wiederum hängt von der erstinstanzlichen Entscheidung ab. Wenn das LG z.B. aus Rechtsgründen keinen Anspruch des Klägers sieht, dann braucht es sich um den Wert der Meilen, um den Umfang der Entwertung und um das persönliche Ausgabeverhalten des Klägers keinen Kopf zu machen.

Hat denn einer der Anwesenden den genauen Klagantrag herausgehört? Der wird ja wohl nicht auf Verleihung des Lifetime-SEN lauten?
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.909
16.014
Wir reden ja hier von einem Landgericht in Deutschland und so einen Fall bekommt ja sicherlich auch kein Jungrichter

Wie TXLover schreibt kann es schon ein Jungrichter sein. Zumal die Aufteilung auf die Kammern nach dem Geschaeftsverteilungsplan des Gerichts geht, also keine Intervention a la "oh, so ein oeffentlichkeitswirksames Verfahren, das geben wir mal besser einem erfahrenen Kollegen" moeglich ist. Das waere ein Entzug des gesetzlichen Richters - geht gar nicht, das hat Verfassungsrang.

Zumal mich auch die offensichtlich nebenbei noch verhandelten EU 261 Ansprueche des Klaegers ein wenig verwundern...

Wieso? Anspruchshaeufung, 260 ZPO. Das ist normales prozessoekonomisches Verhalten.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.857
13.206
FRA/QKL
Nö, da gibts keine Schöffen ;)
Aha, und warum nicht?

Ich war 2x beim LG Mainz und 1x beim LG in Frankenthal in Fälle involviert und in allen 3 Fällen gab es einen vorsitzenden Richter und 2 Schöffen, welche auf Antrag des vorsitzenden Richters direkt nach der Eröffnung mit Zustimmung des Prozessbeteiligten wieder entlassen wurden. Ist das in Köln anders?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.014
Nein, aber ehrenamtliche Richter gibt es in Zivilsachen nicht - weder in Koeln, noch in Frankenthal.


Edit: Ausser an der Kammer fuer Handelssachen - wahrscheinlich sind sie Dir da untergekommen.
 
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TXLover

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13.08.2010
1.488
1
{gelöscht}

Den zweifachen Erfahrungsbericht von SOG würde ich irgendwo beim Einzelrichterbeschluss verorten.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.207
CGN
Würde ich ja angesichts der Schilderungen auch vermuten, wenn nicht die Grundnorm zunächst dagegen spräche.

Frag mich nicht nach ZPO das geht schief, ich hätte mal lieber nix sagen sollen :D Die Grundnorm kannte ich, ich dachte Abs. 3 Nr. 1 ist ja wirklich keine ganz alltägliche Sache.

(P.S. Mein Repetitor sagt ZPO ist so wichtig auch wieder nicht :D )
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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0
Wieso? Anspruchshaeufung, 260 ZPO. Das ist normales prozessoekonomisches Verhalten.

Ist denn das Landgericht Koeln auch fuer EU 261 Klagen zustaendig bzw. kann ich sammeln bis ich einen gewissen Wert erreicht habe oder habe ich hier nicht zwei voellig unterschiedliche Ansprueche ( auch vom Wert ? )

Macht es Sinn, ist es vielleicht gewollt, die Eu 261 Geschichten mit den Meilen zu kombinieren, um so die Grundhaltung der Hansa gegenueber allen Formen von Kompensation zu verdeutlichen?

Da ich in meinem Leben nur wenige Jurascheine habe machen musste, fehlt mir hier der Einblick, thematisch halte ich die Themen jedoch fuer sehr weit auseinander und zwar in jeglicher Hinsicht...
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Jeder Richter arbeitet möglichst auf einen Vergleich hin. Deshalb wird beiden Seiten durch das Gericht von Anfang klar gemacht von dem eventuell vorhanden hohen Ross zu steigen.

Auch wieder ein sehr interessanter Punkt...

Zuerst hatte man ja den Eindruck, dass die Klagenden einfach nur ihr Recht einklagen wollten, mehr und mehr kamen dann die wahren Interessen zu Tage ( der Lifetime Senator...)

Wer will nun einen Vergleich ?

Wenn der Klaeger einen Verlust von 30% fuer sich errechnet hat ( interessante Theorie ) und 500k fordert, muessen wir dann davon ausgehen, dass er etwa 1.600.000 Meilen auf seinem Account hatte ?

Warum sollte er allerdings Verluste geltend machen, wenn er diese gar nicht realisiert hat?

Wenn die Hansa die Sache verliert und man ihr nahe liegt, eine solche Aenderung laengerfristig zu kommunizieren, aendert sich doch nicht wirklich etwas...die Meilen verlieren dann halt 2-3 Monate spaeter ihren Wert und eine solche Aktion wird langfristig kommuniziert...

Eventuell muss dann die Hansa die zusaetzlichen Kosten fuer gebuchte Awards in 2011 erstatten...und erhoeht dann auf 110k...

Das Recht die Awards zu verteuern wird ihr ja keiner absprechen wollen...
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.909
16.014
Ist denn das Landgericht Koeln auch fuer EU 261 Klagen zustaendig bzw. kann ich sammeln bis ich einen gewissen Wert erreicht habe oder habe ich hier nicht zwei voellig unterschiedliche Ansprueche ( auch vom Wert ? )

Das ist ein ganz normaler Zahlungsanspruch, oertlich zustaendig ist Koeln, und fuer die Frage AG/LG kann man in der Tat "sammeln bis ich einen gewissen Wert erreicht habe" - die formulierung gefaellt mir sehr, die ist schoen griffig und no-nonsense. Der Gesetzgeber sagt in 5 ZPO "Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage."
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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300x250
Jeder Richter arbeitet möglichst auf einen Vergleich hin. Deshalb wird beiden Seiten durch das Gericht von Anfang klar gemacht von dem eventuell vorhanden hohen Ross zu steigen. Das ist kein verbales abwatschen, wie hier dargestellt sondern ganz normales Prozessgeplänkel.

Das ist kein Geplänkel, sondern eine Vorgabe des Gesetzes (§ 278 Abs. 1 ZPO), die ihren Sinn darin findet, dass die vergleichsweise Bereinigung eines Rechtsstreits mehr Rechtsfrieden schafft als die harte Teilung der Parteien in Gewinner und Verlierer. Dass mancher Richter in diesem vornehmen Ansinnen auch ein Instrument zur Freizeitvergrößerung entdeckt, steht freilich auf einem anderen Blatt.