Sind "ethnische Tarife" eigentlich mit dem AGG vereinbar?
Antwort: Ja, vereinbar, da Anwendungsbereich des AGG ausschließlich im Arbeitsrecht.
hat da ein mod einen neuen Thread abgespalten? #verwirrt
Da die EU auch Sondertarife z.B. für Inselbewohner zulässt, gehe ich mal von ja aus.Sind "ethnische Tarife" eigentlich mit dem AGG vereinbar?
Da die EU auch Sondertarife z.B. für Inselbewohner zulässt, gehe ich mal von ja aus.
Deshalb auch "z.B." - dann anders gesagt: Die EU toleriert gewisse Bevorzugungen (die ja eigentlich zum Ausgleich von Nachteilen dienen) offenkundig - ethnische Tarife gibt es schon seit Jahrzehnten und mir wäre nicht bekannt, dass sich jemand relevantes daran stört.Da ist doch ein kleiner Unterschied, denn es wird nicht nach Hautfarbe unterschieden sondern nach Wohnort.
Auch als Nichtjurist hilft manchmal ein Blick auf das, was man verlinkt hat. Allzu weit muss man nicht lesen § 2: Anwendungsbereich.
Antwort: Ja, vereinbar, da Anwendungsbereich des AGG ausschließlich im Arbeitsrecht.