Entschädigung für Verpflegung bei Flugverspätungen

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haegi78

Reguläres Mitglied
16.12.2011
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Schaffhausen CH
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Bei Flugverspätung wird Gemäss EU Verordnung eine Entschädigung fällig die sich je nach Verspätung und
Distanz zwischen 250 und 600 Euro bewegt. Zusätzlich muss die Airline aufkommen für Verpflegung und
Getränke in "angemessenem Mass" und für 2 Telefonate.

Was heisst in angemessenem Masse? Für eine 12 Stündige Verspätung habe ich von der Airline gerade
mal 6€ gutgeschrieben bekommen. Dafür kann ich am Flughafen vielleicht gerade mal ein bis 2 Getränke
kriegen, aber sicher nichts zu essen, und das für 12 Stunden! Weiss jemand wo ich dazu Zahlen finde?

Besten Dank.
 

DrThax

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10.02.2010
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EDLE 07
Wieviel hast Du denn tatsächlich für Getränke und Mahlzeiten in diesem Zeitraum ausgegeben?
Die Belege dafür würde ich einreichen und geltend machen.
 
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haegi78

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16.12.2011
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Schaffhausen CH
Wieviel hast Du denn tatsächlich für Getränke und Mahlzeiten in diesem Zeitraum ausgegeben?
Die Belege dafür würde ich einreichen und geltend machen.

Das weiss ich nicht mehr genau. Bin davon ausgegangen, dass ich die 600€ kriege und habe demnach keine Belege gesammelt. Jetzt hat mir aber die Spanische Luftaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass es sich um "höhere Gewalt" gehandelt hat, und ich keinen Anspruch auch die 600€ habe, dass mich die Airline aber "angemessen" für Verpflegung entschädigen muss.
 

DrThax

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10.02.2010
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EDLE 07
Das weiss ich nicht mehr genau. Bin davon ausgegangen, dass ich die 600€ kriege und habe demnach keine Belege gesammelt. Jetzt hat mir aber die Spanische Luftaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass es sich um "höhere Gewalt" gehandelt hat, und ich keinen Anspruch auch die 600€ habe, dass mich die Airline aber "angemessen" für Verpflegung entschädigen muss.
Dann würde ich sagen: Abteilung "Lehrgeld".
Du kannst natürlich versuchen Deine Ansprüche geltend zu machen.
Dass Du aber keinerlei Belege dafür hast, dass Ansprüche entstanden sind (und in welcher Höhe) wird die Sache nicht einfacher machen...
 

TXLover

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13.08.2010
1.488
1
Die Liste scheint laut Eigenaussage des Webseitenbetreibers auf dt. Steuerrechtsvorgaben zu beruhen, mir sind die Spesensätze bekannt aus Aufträgen der öffentlichen Hand. Worauf ich aber hinauswill: mit der Liste dürfte in Spanien, wo der opener festsass, nicht zu punkten sein. ;)
 

haegi78

Reguläres Mitglied
16.12.2011
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Schaffhausen CH
Gibt es da wirklich keine Richtwerte? Ich denke, dass das in Europa pro Tag tausendfach vorkommt, und die Airlines da regelmässig zur Kasse gebeten werden. Oder lassen sich die Kunden sowas einfach gefallen und nehmen das hin?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, konkrete Richtwerte gibt es nicht. Pauschal entsprechende Beträge geltend zu machen, ist grundsätzlich keine sehr gute Idee, da du in der Regel den konkreten Schaden wirst nachweisen müssen. Was angemessen ist, ist immer Frage des Einzelfalls. Wenn die 12 Stunden beispielsweise über die Phasen Frühstücks- über Mittags- bis Abendbrotzeit gehen, darfst du getrost auf dem Flughafen drei tageszeitentsprechende Mahlzeiten zu dir nehmen und ggf. zusätzlich zwischen den Mahlzeiten Getränke kaufen. Dabei hast du es naturgemäß schwerer, die Kosten für alkoholische Getränke erstattet zu erhalten, weil sich viele Richter damit schwer tun. Das ist aber nicht sachgerecht, da eben von angemessener und nicht von notwendiger Verpflegung die Rede ist.

Jedenfalls sind die Kosten dafür NICHT mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen. Und nebenbei bemerkt: "Höhere Gewalt" gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Nur außergewöhnliche Umstände. Klingt ähnlich und ist auch ähnlich, aber nicht identisch. Würde also gründlich prüfen, ob sich die Airline tatsächlich entlasten kann.
 

haegi78

Reguläres Mitglied
16.12.2011
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Jedenfalls sind die Kosten dafür NICHT mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen. Und nebenbei bemerkt: "Höhere Gewalt" gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Nur außergewöhnliche Umstände. Klingt ähnlich und ist auch ähnlich, aber nicht identisch. Würde also gründlich prüfen, ob sich die Airline tatsächlich entlasten kann.
Ja, habe die Airline offiziell angezeigt. Die Spanische Lutffahrtsbehörde, hat daraufhin entschieden, dass ich die Ausgleichszahlung nicht zugut habe, aber eine "angemessene Entschädigung für Verpflegung". Werde das Ganze als Lehrgeld ablegen.......