Eröffnung des Berliner Flughafens wird verschoben

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
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Sie können sehr wohl was dafür: Schadenersatz vom schuldigen Betreiber eintreiben und eben zur Deckung von "Kulanzkosten" an Passagiere zu verwenden. Wenn ein Vertragspartner aus eigenem Verschulden seine Pflicht nicht erfüllen kann, wo ist bitte die höhere Gewalt??

Der Vertrag sollte den Airlines auch einen verbindlichen Termin für Eröffnung garantieren - alles andere wäre Schwachsinn.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
1
MUC
Sie können sehr wohl was dafür: Schadenersatz vom schuldigen Betreiber eintreiben und eben zur Deckung von "Kulanzkosten" an Passagiere zu verwenden. Wenn ein Vertragspartner aus eigenem Verschulden seine Pflicht nicht erfüllen kann, wo ist bitte die höhere Gewalt? Es ist ja nicht so, dass gestern ein Tornado über BER geweht und die Rauchabzugsanlage zerstört hat.

Oder steht im Vertrag zwischen dem Airline und der Flughafengesellschaft nicht, dass der Flughafen überhaupt vorhanden sein muss?
So wie du dir das vorstellst, funktioniert das nicht - du wirfst auch völlig verschiedene Dinge durcheinander, so wird das nix.
Natürlich hat die Airline, sofern vertraglich geregelt, Ansprüche gegenüber dem Betreiber. Das ändert aber nichts daran, dass die Airline nichts dafür kann, dass Flüge nicht wie geplant klappen und daher die Ansprüche der Kunden gegenüber der Airline eingeschränkt sind und man aus Kulanz auch nichts bieten muss. Die höhere Gewalt bleibt so oder so im Zusammenhang Airline <-> Flughafeneröffnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Möwchen

Reguläres Mitglied
28.02.2011
25
0
Hmm, wenn ich ganz ehrlich bin, gehen mir gerade die ganzen neuen Mitarbeiter des Flughafens durch den Kopf...

Ich bin zwar selber betroffen, mein Flug am 03.06. steht auch in Frage, aber die haben bestimmt gerade ganz andere Sorgen.
All die neuen Verkäufer, Servicemitarbeiter, Sicherheitsmitarbeiter, etc..
Kriegen die dann ihren Arbeitsvertrag verlängert bis zum *Sanktnimmerleinstag* der endgültigen Eröffnung, oder stehen die dann wieder auf der Straße, wegen *noch* nicht vorhandenem Arbeitsplatz?
 

Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Also einen Flug an ein Ziel zu buchen an das man gar nicht wirklich will, ist bekloppt.

Ich würde wetten, dass es bei 90% der gebuchten Personen so gewesen ist.

90% aller die am 03.06. nach Berlin wollten, wollten da nie wirklich hin Sind die alle bekloppt?

Naja, ein Ziel gab es schon, und zwar BER. Dieses Ziel hat sich jetzt leider in Luft aufgelöst :sick:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Noch eine Anmerkung zum Thema "Entschädigung": der hier auflaufende Fall fällt ganz klar unter "höhere Gewalt" auf den die Airlines nun mal wirklich keinen Einfluß hatten. Daher wird es wohl nur bedingt Kulanzangebote gegen, eine rechtliche Verpflichtung besteht da nicht. Der abgeschossene Beförderungsvertrag wird ja erfüllt.

:-(

Das Ärgerliche an solchen Statements ist, dass ein Betroffener das im Vorbeigehen ließt und dann auf berechtigte Ansprüche verzichtet.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, aber betroffene Fluggäste haben eben sehr wohl Ansprüche, weil die EU-VO 261/2004 diesbezüglich kein "Verschulden" oder "vertreten müssen" kennt. Entsprechend auch keine "höhere Gewalt" etc. Sie kommen in den Genuss des gesamten Spektrums von Ansprüchen, die die Verordnung so bietet. Ausgenommen Ausgleichszahlungen, die es in so einem Fall in der Tat nicht gibt.

Und sorry wegen des :-(

:)
 

teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
0
MUC
Naja, bin mal gespannt wie das weitergeht. Kommt jetzt auch drauf an, was jetzt für Mehrkosten auf die einzelnen Fluggesellschaften zukommt. Sollte das für die wirklich teuer werden, so sehe ich für die Betreibergesellschaft schwarz, d.h. sie wird Bankrott gehen und das Land Berlin wird für haften dürfen.

Na klar, muss das schon länger bekannt sein. Das fällt nichtmal so einfach erst einen Monat vorher auf. Die haben halt auf biegen und brechen versucht, dass durch die Abnahme zu bekommen. Wurde wohl zu hoch gepokert und jetzt müssen sie die Rechnung tragen.

Da werden definitiv Köpfe rollen, nicht aufgrund von Wowi, sondern Platzeck. Der ist ja während der Pressekonferenz fast explodiert.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.435
2.354
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Und was bezweckst du jetzt damit? Die Airlines können immer noch nichts dafür, dass es der Betreiber nicht hinbekommt alles wie benötigt bereit zu stellen. Deshalb fordert LH ja abschließend nochmal die Planungsgrundlage ein.
Ich bin nun kein Jurist und kenne schon gar nicht die deutsche Rechtsprechung, kann mich aber doch erinnern dass höhere Gewalt sinngemäß "einen völlig unerwarteten Eintritt eines Ereignisses" darstellt und das ist im gegebenen Fall schlicht nicht gegeben. Hierzu kann aber sicher eines der juristisch versierteren Forumsmitglieder Stellung nehmen.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
1
MUC
:-(

Das Ärgerliche an solchen Statements ist, dass ein Betroffener das im Vorbeigehen ließt und dann auf berechtigte Ansprüche verzichtet.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, aber betroffene Fluggäste haben eben sehr wohl Ansprüche, weil die EU-VO 261/2004 diesbezüglich kein "Verschulden" oder "vertreten müssen" kennt. Entsprechend auch keine "höhere Gewalt" etc. Sie kommen in den Genuss des gesamten Spektrums von Ansprüchen, die die Verordnung so bietet. Ausgenommen Ausgleichszahlungen, die es in so einem Fall in der Tat nicht gibt.

Und sorry wegen des :-(

:)
Das haben wir alles schon vor ein paar Seiten erläutert.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
1
MUC
und das ist im gegebenen Fall schlicht nicht gegeben
Wie kommst du darauf? Noch vor zwei Wochen hieß es seitens der Verantwortlichen, dass alles läuft und auf dem Weg ist. Und wie jetzt sehr offensichtlich hatten die Airlines auch keine anderslautenden "Geheiminformationen".
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
90% aller die am 03.06. nach Berlin wollten, wollten da nie wirklich hin:eek: Sind die alle bekloppt?

Es ging um Frankfurt, denn nur den Flug konnte man ja im A380 buchen. Und da wird es den meisten a) um den A380 oder b) um den Erstflug gegangen sein... und einigen wenigen (die schon viel früher gebucht hatten als das noch nicht klar war) sicher auch darum um nach Frankfurt zu kommen.
 

Jojojojoemail

Erfahrenes Mitglied
22.09.2010
470
0
www.bhutan-online.de
:-(

Das Ärgerliche an solchen Statements ist, dass ein Betroffener das im Vorbeigehen ließt und dann auf berechtigte Ansprüche verzichtet.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, aber betroffene Fluggäste haben eben sehr wohl Ansprüche, weil die EU-VO 261/2004 diesbezüglich kein "Verschulden" oder "vertreten müssen" kennt. Entsprechend auch keine "höhere Gewalt" etc. Sie kommen in den Genuss des gesamten Spektrums von Ansprüchen, die die Verordnung so bietet. Ausgenommen Ausgleichszahlungen, die es in so einem Fall in der Tat nicht gibt.

Und sorry wegen des :-(

:)

So teilt das auch die Verbraucherzentrale in der Bild online mit.

Keine Ausgleichszahlungen aber alle anderen Ansprüche:

Neuer Flughafen Berlin: Start verschoben – welche Rechte haben Passagiere jetzt? - Flüge - Bild.de
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA
Das ändert aber nichts daran, dass die Airline nichts dafür kann, dass Flüge nicht wie geplant klappen und daher die Ansprüche der Kunden gegenüber der Airline eingeschränkt sind und man aus Kulanz auch nichts bieten muss.
Das verstehe ich nicht. Wo ist der Unterschied etwa zu einer Pauschalreise, die wegen eines Verschuldens eines Subunternehmens nicht klappt? Der Reiseveranstalter wäre schadenersatzpflichtig, auch wenn er "nichts dafür kann". Dasselbe müsste auch für einen reinen Flug gelten, der wegen eines Verschuldens eines Vertragspartners nicht klappt.

Von mir aus ist das einzige, wofür Airlines nicht können, der Wegfall von BER als Sehenswürdigkeit.

Aber steht im Beförderungsvertrag nicht etwa der Zielflughafen? Wenn es den Zielflughafen nicht gibt, kann man dorthin grundsätzlich auch keine Leute befördern (nicht einmal mit einem Bus von TXL). Ergo sollte jeder, der nach BER gebucht hat, mindestens den vollen Reisepreis zurückbekommen, ich sehe hier keine "Kulanz" sondern eine Pflicht.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.435
2.354
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wie kommst du darauf? Noch vor zwei Wochen hieß es seitens der Verantwortlichen, dass alles läuft und auf dem Weg ist. Und wie jetzt sehr offensichtlich hatten die Airlines auch keine anderslautenden "Geheiminformationen".
Es gab vor zwei Wochen - so wie auch jetzt - noch keine Betriebsgenehmigung; einen Monat vor Inbetriebnahme hätten da bei einem Projekt dieser Größe die Alarmglocken schrillen müssen.

Weil hier immer wieder LH erwähnt wird, die sollte die verzögerte Inbetriebnahme weniger kratzen als AB. Denn AB hatte von Anfang an BER als Drehkreuz geplant, man hat also nun genau zwei Möglichkeiten: man führt die bereits gebuchten Tickets durch (kostet Geld wenns über TXL und SXF irgendwie funktionieren soll; nur über TXL wird das Essig sein) oder man streicht Flüge. Auch hier gibts wieder die Möglichkeiten zwischen Mehrkosten (adäquate Umbuchungen) oder vergrämten Passagieren ("normalen" AB-Service).

LH hingegen, die paar Extraverbindungen werden denen nix machen. Umbuchen, nach DUS, FRA und MUC mehr A321 einsetzen, geht schon irgendwie. Die Leute im Forum hier freuen sich dann auch noch über Extrameilen bei Umbuchungen ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Welche Rechte habe ich den wenn ich heute für den 21.6. ex BER buche?
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
1
MUC
Weil hier immer wieder LH erwähnt wird, die sollte die verzögerte Inbetriebnahme weniger kratzen als AB. Denn AB hatte von Anfang an BER als Drehkreuz geplant, man hat also nun genau zwei Möglichkeiten: man führt die bereits gebuchten Tickets durch (kostet Geld wenns über TXL und SXF irgendwie funktionieren soll; nur über TXL wird das Essig sein) oder man streicht Flüge. Auch hier gibts wieder die Möglichkeiten zwischen Mehrkosten (adäquate Umbuchungen) oder vergrämten Passagieren ("normalen" AB-Service).

AB bekundet auch schon öffentlich die großen Probleme, die ihnen das organisatorisch wie finanziell bringen könnte.

LH hingegen, die paar Extraverbindungen werden denen nix machen.
Die paar? Es sind etwa 25+ an Routen. Aber da es mehr Point-to-Point als Hub ist, tut eine Verlagerung auf andere Zeiten u.U. nicht so weh.

Du wirfst immer noch alle möglichen Sachen durcheinander, die du nicht vergleichen kannst - da kommt man langsam nicht mehr hinterher mit aufräumen weshalb ich mir das jetzt spare. Wir haben schon vor ein paar Seiten erläutert, dass die EU-Verordnung das streng genommen wie eine Annullierung behandelt und du daher umgebucht werden oder eine Rückerstattung erwarten kannst (wobei das für mich keinen Sinn macht, nach Berlin kommst du ja bzw. auch weg, die Frage ist ob dir die neuen Zeiten passen). Du behauptest jedoch immer, dass die abgesagte Flughafeneröffnung für die Airline keine höhere Gewalt ist - und das ist falsch und daher keinerlei Argumentationsbasis. Höhere Gewalt schließt ja nicht alle Ansprüche aus - vielleicht ist dir das nicht ganz klar. Das hat sich hier alles ziemlich überworfen.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.810
2.663
PIX, BER, ZRH
Noch eine Anmerkung zum Thema "Entschädigung": der hier auflaufende Fall fällt ganz klar unter "höhere Gewalt" auf den die Airlines nun mal wirklich keinen Einfluß hatten. Daher wird es wohl nur bedingt Kulanzangebote gegen, eine rechtliche Verpflichtung besteht da nicht. Der abgeschossene Beförderungsvertrag wird ja erfüllt.

Ich sag es nochmals: Das hat definitiv nichts mit Kulanz zu tun, Umbuchung oder Storno hat kostenlos zu erfolgen. Entschädigung gibt es nicht. Wieso müssen immer irgendwelche Deppen mit dieser Kulanz-Scheisse kommen. Auf kostenlose Umbuchung oder Storno hast Du Anspruch.