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Sie können sehr wohl was dafür: Schadenersatz vom schuldigen Betreiber eintreiben und eben zur Deckung von "Kulanzkosten" an Passagiere zu verwenden. Wenn ein Vertragspartner aus eigenem Verschulden seine Pflicht nicht erfüllen kann, wo ist bitte die höhere Gewalt??
Der Vertrag sollte den Airlines auch einen verbindlichen Termin für Eröffnung garantieren - alles andere wäre Schwachsinn.