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Eigentlich schon wieder komisch, was ich an der Siko am Montag in HAM erleben durfte.
Ich, zum gefühlt 78. Mal mit Air Sampler (Messgerät zur Luftprobenahme) und Handgebläse (eine Art Föhn zum Staubaufwirbeln) im Handgepäck unterwegs nach Düsseldorf.
Natürlich fallen die Geräte auf, ich werde gebeten, die Tasche zu öffnen - soweit vertraut und auch erwartet.
Irgendwas muss allerdings diesmal besonders gefährlich und bedrohlich ausgesehen haben, denn der Sicherheitsbeauftragte konnte mit meinen Angaben nichts anfangen und liess zur Unterstützung eine Dame mit drei Sternen auf den Schulterklappen - ich vermute eine Beamtin des BGS - herbeieilen.
Diese schaute sich meinen Tascheninhalt sehr skeptisch an und meinte, ich habe ja Geräte mit Motoren dabei, in die sie nicht hineinsehen könne, sowas muss grundsätzlich aufgegeben werden. Meinem Einwand, dass das bisher 77 Mal gut gegangen sei (Et hätt noch immer jot jejange..) und das Gerät immerhin 4000 EUR koste, wirkte Sie mit der Feststellung entgegen, dass ich es durchaus aufgeben könne, die Fluggesellschaft verpflichtet sich mit der Annahme auf sorgfältige Behandlung und hafte bei Beschädigungen...(soso)
und ich könne durchaus nachlesen (wo, habe ich mir nicht merken können), dass meine mitgeführten Geräte von der Handgepäckbeförderung ausgeschlossen seien.
Ausnahmsweise sei ein Sprengstoff-Wischtest aber in diesem Falle doch noch okay, aber ich solle das nie nie wieder tun.
Gesagt getan...war alles o.B.
Den Sicherheitsman frug ich noch, warum denn Rasierapparate und vor allem Haartrockner denn einfach 'so' im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, da sind doch auch Motoren drin. "Ja schon, aber was Sie hier haben ist ja ein ganz anderes Kaliber!" war die überzeugende Entgegnung.
Abends in DUS rechnete ich mit dem Schlimmsten, aber nach Öffnen der Tasche wurde kommentarlos ein Wischtest durchgeführt und fertig; ich musste nichtmal die Geräte aus der Tasche heben.
Ich traute mich dann noch zu fragen "sagen Sie, gibt es eine Bestimmung, die ab einer bestimmten Größe die Mitnahme von motorbetriebenen Geräten im Handgepäck verbietet? - ich hatte heute Morgen in Hamburg ein paar Probleme..."
Er sagte nur "natürlich nicht, das ist Schwachsinn - Guten Flug!"
Immer diese unangenehmen Überraschungen am frühen Morgen...
Ich, zum gefühlt 78. Mal mit Air Sampler (Messgerät zur Luftprobenahme) und Handgebläse (eine Art Föhn zum Staubaufwirbeln) im Handgepäck unterwegs nach Düsseldorf.
Natürlich fallen die Geräte auf, ich werde gebeten, die Tasche zu öffnen - soweit vertraut und auch erwartet.
Irgendwas muss allerdings diesmal besonders gefährlich und bedrohlich ausgesehen haben, denn der Sicherheitsbeauftragte konnte mit meinen Angaben nichts anfangen und liess zur Unterstützung eine Dame mit drei Sternen auf den Schulterklappen - ich vermute eine Beamtin des BGS - herbeieilen.
Diese schaute sich meinen Tascheninhalt sehr skeptisch an und meinte, ich habe ja Geräte mit Motoren dabei, in die sie nicht hineinsehen könne, sowas muss grundsätzlich aufgegeben werden. Meinem Einwand, dass das bisher 77 Mal gut gegangen sei (Et hätt noch immer jot jejange..) und das Gerät immerhin 4000 EUR koste, wirkte Sie mit der Feststellung entgegen, dass ich es durchaus aufgeben könne, die Fluggesellschaft verpflichtet sich mit der Annahme auf sorgfältige Behandlung und hafte bei Beschädigungen...(soso)
und ich könne durchaus nachlesen (wo, habe ich mir nicht merken können), dass meine mitgeführten Geräte von der Handgepäckbeförderung ausgeschlossen seien.
Ausnahmsweise sei ein Sprengstoff-Wischtest aber in diesem Falle doch noch okay, aber ich solle das nie nie wieder tun.
Gesagt getan...war alles o.B.
Den Sicherheitsman frug ich noch, warum denn Rasierapparate und vor allem Haartrockner denn einfach 'so' im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, da sind doch auch Motoren drin. "Ja schon, aber was Sie hier haben ist ja ein ganz anderes Kaliber!" war die überzeugende Entgegnung.
Abends in DUS rechnete ich mit dem Schlimmsten, aber nach Öffnen der Tasche wurde kommentarlos ein Wischtest durchgeführt und fertig; ich musste nichtmal die Geräte aus der Tasche heben.
Ich traute mich dann noch zu fragen "sagen Sie, gibt es eine Bestimmung, die ab einer bestimmten Größe die Mitnahme von motorbetriebenen Geräten im Handgepäck verbietet? - ich hatte heute Morgen in Hamburg ein paar Probleme..."
Er sagte nur "natürlich nicht, das ist Schwachsinn - Guten Flug!"
Immer diese unangenehmen Überraschungen am frühen Morgen...