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Ist eigentlich eine zeitliche Frist vorgesehen bis wann man sich, nach einer Anullierung eines Fluges, an die zuständige Fluggesellschaft (im Sinne von Ansprüchen) gemeldet haben muss? Monate, Jahre?
urmel
Das riecht stark nach Revision...
Für mich klingt es wie eine Strafe für fernbleiben=Richterbeleidigung.
Dass das fair wäre, finde ich nicht. Wenn sie einen höheren Betrag per Gutschein bieten würden, als sie nach der Verordnung in echten Euro zu leisten haben, ok - versuchen können sie es, zum beidseitigen Vorteil.
Aber einen vom Betrag gleichen - aber sowohl in Verwendungszweck als auch in Dauer der Gültigkeit stark befristeten - Gutschein bezeichne ich nicht als fair, da einseitig, und nur der Gesellschaft nutzend.
Update: Auf das Schreiben des Anwalts hin kam nun die Ankündigung einer Zahlung (aus kundendienstlichen Gründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Ich bin gespannt, ob dieser Ankündigung nun auch Taten folgen..
Eigentlich sehe ich die Sachlage recht eindeutig, oder bin ich da auf dem Holzweg?
Verstehe ich nicht so ganz, in einem anderen Beitrag gibt es doch Urteile in denen selbst die Erkrankung eines Crewmitglieds selbst keine außergewöhnlichen Umstände darstellt, sondern es kommt nicht drauf an warum die Crew über die Zeit wäre sondern warum es die Airline nicht geschafft hat eine Ersatzcrew zu stellen wenn absehbar gewesen ist, dass die ursprüngliche Crew ihre Ruhezeiten nicht einhalten kann.
HAM ist doch prima. Ist ein vergleichsweise kompetentes Gericht in fluggastrechtlichen Fragen.
Gut zu wissen. Sehe da auch noch so ne airberlin Sache auf.mich zukommen, in der ich zwischen HAM und TXL wählen könnte.