Wenn ich die TKG-Novelle richtig verstanden habe, hätten mindestens die ersten 2 Minuten nicht berechnet werden dürfen.
eigentlich hätte gar nichts davon berechnet werden dürfen. Es sei denn, am Anfang wurdest Du (ich hab noch nie bei der SEN-Hotline angerufen) nach Deinem Anliegen gefragt und Du hast die "3" für "Persönlichen Berater" oder sonstwas gedrückt - das gilt als qualifizierte Erstannahme und damit endet die Pflicht zur Kostenfreiheit.
Technisch möglich wäre allenfalls eine "Wartemusik statt einem Klingelzeichen" (das ist das, was eine Zeitlang bei Handys als Soundlogo in Mode war). Bei den derzeitigen 0180-Nummerngassen beginnt die Berechnung immer ab der ersten Sekunde, darum kann man die kostenfreie Wartemusik wie gesagt nur vorher als Ersatz für das Klingelzeichen verwenden. Da in Deutschland aber die Höchstdauer für "Klingeln" auf 120 Sekunden begrenzt ist (danach wird das Gespräch ausgelöst, d.h. getrennt), kann man also auf einer 01801, 01803, 01805-Nummer nur maximal 120 Sekunden Warteschleife gratis realisieren. Und wenn man wirklich "Drücken Sie die 3" oder "geben Sie Ihre Senator-Nummer ein" etc. braucht, geht nicht mal das (denn um die Zifferneingabe durch den Benutzer abzufragen, muss man das Gespräch annehmen).
Die Phase 2 der TK-Novelle verlangt dann auch, dass "Folge-Warteschleifen" (also eben auch nach dem Drücken der "3", oder beim Weiterverbinden an eine Fachabteilung) kostenlose sein müssen. Das ist mit 01801/01803/01805-Nummern dann technisch gar nicht mehr lösbar, darum gibt's dafür dann ja auch neue Vorwahlen.
Ich glaube so etwas nennt man Betrug.
nö. Betrug könnte man vielleicht dann ableiten, wenn Lufthansa behaupten würde, die Wartezeit wäre gratis. So ist es "nur" ein Verstoß gegen das TKG. Wenn Du eine Airline hast (oder sonstwie im Wettbewerb stehst) oder eine Verbraucherzentrale bist, kannst Du's abmahmen. Ansonsten kannst Du m.E. höchstens die Kosten zurückverlangen...