Gleichzeitig sind es nur 7 Monate oder 14 fürs halbe Geld.Wahrscheinlich sammle ich dafür reichlich "Schläge", aber ich finde nicht, dass die Elternzeit als staatlich finanzierter Urlaub zu verstehen ist.
Ich halte es für sehr fragwürdig, dass beide Elternteile gleichzeitig für einen so langen Zeitraum Elterngeld beziehen können.
Für den im OP beschriebenen Trip hat das Geld also vermutlich für beide gereicht.Gleichzeitig sind es nur 7 Monate oder 14 fürs halbe Geld.
Das ist so nicht richtig, die Elternzeit soll den Eltern ermöglichen sich persönlich ohne allzu große finanzielle Einschränkungen um das Kind zu kümmern. Die Partnermonate wurden ja speziell dafür kreiert, dass beide diese Chance haben, ansonsten ist es natürlich sinnvoll den Eltern maximale Flexibilität bi der Gestaltung zu geben, weil jeder Jeck ist anders!das meinte ich auch nicht. Die Summe bleibt unter dem Strich gleich, egal ob gleichzeitig oder nacheinander.
Mir ging es nur um die Tatsache, dass es überhaupt gleichzeitig geht und man damit aus Steuergeldern finanziert in den Urlaub fahren kann.
Für mein Verständnis sollte das Elterngeld eine Art Lohn- bzw. Gehaltsausgleich sein für den Elternteil, der für die Erziehung eine Pause im Job einlegt, während der andere Elternteil weiter seiner Arbeit nachgeht. Vorausgesetzt es ist überhaupt Arbeit vorhanden.
Geht ja auch nicht gleichzeitig - es bekommt immer nur ein Elternteil das Elterngeld. Wenn der andere Elternteil in der Zeit auch daheim sein oder in den Urlaub fahren will muss er/sie Urlaub nehmen sofern er/sie arbeitet.
Das ist mir bekannt.
Für mich sind aber 7 Monate schon ein langer Zeitraum. Vor allem wenn man einen Großteil davon in der Sonne liegt.
Was ist daran lang, vor allem wenn bekannt ist, dass Kinder im ersten Lebensjahr nicht umbedingt in eine Fremdbetreuung sollten? Was sind 7 Monate gegen ein ganzes Leben?
Frag mal einen Arbeitgeber eines kleinen / mittelständischen Unternehmens.
Der wird Dir da noch ein paar andere Sichtweisen offenbaren können...
Dann frag mal einen in AT mit 30 Monaten Erziehungsgeld. Und 7 Monate lassen sich mit guten Willen beider Seiten gut überbrücken (solange wir nicht von einem 5 Mann Unternehmen reden und vorher Arbeitszeiten mit Verstoss gegen das AZG).
Da mag man unterschiedlicher Auffassung sein.
Kann man sein, aber wie gesagt diese Zeit lässt sich überbrücken. Goodwill beider Seiten vorausgesetzt. Das gute am Elterngeld ist, dass die Gefahr der Auszeit jetzt für beide Geschlechter existiert.
Na ja...
Je kleiner der Betrieb, desto weniger spielt "Goodwil" des AG eine Rolle. Nimm mal einen kleinen Malerbetrieb. Hat meinetwegen 5 Mitarbeiter (eben doch). Da entspricht der Ausfall eines Gesellen einem Arbeitsausfall (und damit auch Einkommensverlust) für das Unternehmen von 20%...
Das kann im Einzelfall einfach nur extrem teuer werden...
Bei einem Betrieb in Konzerngröße sieht das sicherlich ganz anders aus.
Erstens muss der Betrieb ja für die Elternzeit nicht zahlen, zweitens implizierst Du 100% Auslastung, drittens ist Handwerk natürlich ein extremes Beispiel (ein Bürojob dagegen ist z.B. auch per Homeoffice zu erledigen (Goodwill)) und viertens gibt es Aushilfen und fünftens gerade im Handwerk immer noch die wandernden Gesellen.
Wie gesagt immer eine Frage der Kreativität und des Goodwills.
Sorry, ich bin da anderer Meinung.
Du siehst das aus Deiner rosaroten Brillte (aber na gut... Deine Balgen sind ja auch stressfrei und würden nie einen Laut im Flieger von sich geben). ich sehe das eben aus meiner Brille - und die ist offensichtlich eine ganz andere als Deine.
Belassen wir es dabei, ok?
Abgesehen von der Bezugsdauer - man muss sich das Elterngeld auch leisten können. Der Höchstsatz beträgt 1800 € netto.
Dabei können wir es belassen.
Ich sagte ja es gibt Ausnahmen, wo es eben nicht geht. Aber vieles geht eben wenn man will.Nö, ich will das letzte Wort haben...![]()
Ich versuche es nochmal: Es hat nicht immer mit Goodwil zu tun. Wirklich nicht. Aber das wirst Du wohl erst verstehen, wenn Du das mal am eigenen Leib erfahren hast.
Genausowenig wirst Du die nicht gesellschaftsfähigen Gedanken derer verstehen,