EW: Eurowings Annullierung - Umbuchen der Strecke wie??

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Du musst der einseitigen Vertragskündigung widersprechen und Ihnen Gelegenheit geben, zu reagieren. Das werden sie nicht tun, aber es geht darum, sie in Verzug zu setzen. Sind sie in Verzug, kannst Du alle Auslagen, auch vorgerichtlich, zurückfordern.

Was ich an dieser Stelle nicht im Detail sagen kann, ist ob hier deutsches oder Schweizer Recht zur Anwendung kommt.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Du musst der einseitigen Vertragskündigung widersprechen und Ihnen Gelegenheit geben, zu reagieren. Das werden sie nicht tun, aber es geht darum, sie in Verzug zu setzen. Sind sie in Verzug, kannst Du alle Auslagen, auch vorgerichtlich, zurückfordern.

Was ich an dieser Stelle nicht im Detail sagen kann, ist ob hier deutsches oder Schweizer Recht zur Anwendung kommt.

Es besteht ein Anspruch auf anderwertige Beförderung oder Erstattung nach Gusto des Passagiers und nicht der Airline. Bereits die Buchung des Ersatzrückflugs auf LX wäre Aufgabe von EW gewesen und nicht die des Passagiers. Zur Anwendung kommt EU-Recht, namentlich EG 261/2004. Nicht vergessen, die EUR 250.00 Ausgleichszahlung mitzunehmen.

Die Frage ist, ob mit Verweis auf Artikel 8 EG 261/2004 EW schriftlich und mit Fristsetzung zur anderwertigen Beförderung des Hinfluges und Übernahme der Kosten des Rückfluge aufgefordert werden sollte. Eigentlich hat EW ja schon mit der Erstattung des Ticketpreises signalisiert, dass sie das nicht wollen. Da auch schon das LX-Rückflug-Ticket durch den Passagier neu gebucht wurde, wird es etwas tricky und die Ansprüche werden sich wohl kaum ohne anwaltlichen Beistand durchsetzen lassen. Also dann EW vielleicht doch nochmals den Sachverhalt schildern und ihnen Gelegenheit zur zeitnahen Schadensbegrenzug geben. Ansonsten anderwertige Beförderung des Hinfluges selber buchen und das Komplettpacket dann durchklagen.
 

leosch96

Neues Mitglied
27.04.2022
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Es besteht ein Anspruch auf anderwertige Beförderung oder Erstattung nach Gusto des Passagiers und nicht der Airline. Bereits die Buchung des Ersatzrückflugs auf LX wäre Aufgabe von EW gewesen und nicht die des Passagiers. Zur Anwendung kommt EU-Recht, namentlich EG 261/2004. Nicht vergessen, die EUR 250.00 Ausgleichszahlung mitzunehmen.

Die Frage ist, ob mit Verweis auf Artikel 8 EG 261/2004 EW schriftlich und mit Fristsetzung zur anderwertigen Beförderung des Hinfluges und Übernahme der Kosten des Rückfluge aufgefordert werden sollte. Eigentlich hat EW ja schon mit der Erstattung des Ticketpreises signalisiert, dass sie das nicht wollen. Da auch schon das LX-Rückflug-Ticket durch den Passagier neu gebucht wurde, wird es etwas tricky und die Ansprüche werden sich wohl kaum ohne anwaltlichen Beistand durchsetzen lassen. Also dann EW vielleicht doch nochmals den Sachverhalt schildern und ihnen Gelegenheit zur zeitnahen Schadensbegrenzug geben. Ansonsten anderwertige Beförderung des Hinfluges selber buchen und das Komplettpacket dann durchklagen.
Bevor ich die Ersatzbeförderung gebucht habe, habe ich Eurowings per Mail schriftlich dazu aufgefordert und eine Frist gesetzt. Diese ist fruchtlos verstrichen. :) Erst als ich dann die Kosten der Ersatzverbindung geltend gemacht habe indem ich Eurowings die Rechnung von SWISS zukommen liess, stornierte EW ohne meine Einwilligung meine Buchung und erstattete den Betrag der EW Buchung auf meine Kreditkarte. Ob ich den Hinflug nun trotzdem mit EW antreten kann, wird seitens EW gerade abgeklärt. Frist läuft bis 4 Tage vor Abflug, danach buche ich ebenfalls einen Ersatzhinflug. Zudem habe ich mittlerweile die Vollmacht für Kexbox ausgefüllt, der schon in den Startlöchern steht. ;) So eine Sauerei von Airline ist eine Schande!
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Bevor ich die Ersatzbeförderung gebucht habe, habe ich Eurowings per Mail schriftlich dazu aufgefordert und eine Frost gesetzt. Diese ist fruchtlos verstrichen. :) Erst als ich dann die Kosten der Ersatzverbindung geltend gemacht habe indem ich Eurowings die Rechnung von SWISS zukommen liess, stornierte EW ohne meine Einwilligung meine Buchung und erstattete den Betrag der EW Buchung auf meine Kreditkarte. Ob ich den Hinflug nun trotzdem mit EW antreten kann, wird seitens EW gerade abgeklärt. Frist läuft bis 4 Tage vor Abflug, danach buche ich ebenfalls einen Ersatzhinflug. Zudem habe ich mittlerweile die Vollmacht für Kexbox ausgefüllt, der schon in den Startlöchern steht. ;) So eine Sauerei von Airline ist eine Schande!

Then sit back, relax and enjoy your LX flight(s). Du hast alles richtig gemacht, um den Rest wird sich @kexbox kümmern.
 
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Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
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Hallo zusammen

leider benötige auch ich Eure Hilfe.
Ich bin Pendler (privat) von Graz nach Stuttgart. 2021 ausnahmslos mit Austrian geflogen, welche einen bei einer Flugplanänderung auf jeglichen Wunschflug umgebucht haben.

Seit einigen Monaten wird die Strecke nun direkt von Eurowings direkt bedient. Gebucht hab ich die aktuellen Flüge bei Eurowings. (früher hab ich diese bei Austrian gebucht, da diese dort inkl. Gepäck zum gleichen Preis wie bei Eurowings mit personal item Angeboten wurden - leider hat Austrian die Preise mittlerweile angepasst)
Nun wird die Strecke ab 21. Mai wieder ausgesetzt und aktuell hab ich von Eurowings darüber noch keinerlei Information bekommen. Aufmerksam wurde ich darauf, da man ja div. News von Webseiten liest. Wenn ich in der App die Buchung ansehe, wird Annulliert angezeigt, man kann umbuchen, jedoch wird jedoch keine Alternative angeboten.

Meine Frage ist nun: wie geh ich am besten vor, damit ich hier rechtlich sauber unterwegs bin und letztendlich nicht auf dem Mehrkosten sitzen bleibe. Für Ersatzbeförderungen will die restliche LH Group z.B. am Pfingstwochenende mindestens 350€ vs. der 150€ für die ich bei EW gebucht hab.

PS: es betrifft ca. 15 Buchungen, da ich bis Ende August durchgebucht hatte :(

Danke
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Für Ersatzbeförderungen will die restliche LH Group z.B. am Pfingstwochenende mindestens 350€ vs. der 150€ für die ich bei EW gebucht hab.

Du hast das Wahlrecht auf eine für Dich passende anderwertige Beförderung ohne Mehrkosten oder Erstattung des Ticketpreises. EW ist hier in der Pflicht. Diese dazu schriftlich mit Frist (ein bis zwei Wochen scheinen angemessen) auffordern, eine Ersatzbeförderung anzubieten und keinesfalls Erstattung akzeptieren, ausser du must an den Daten nicht wirklich fliegen. Wenn nichts passiert, dann eher zeitnah zum Flugdatum selbst eine anderwertige Beförderung buchen und die Kohle bei EW einklagen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.666
MUC
NEIN! Wie oft noch? NEIN!!
Warum geben immer die vermeintlich gut gemeinte Tipps, die keine Ahnung haben?

Weil wir hier ein Online-Forum und keine Rechtsanwaltskanzlei sind. :yes:

Ansonsten wäre Dein Beitrag deutlich hilfreicher gewesen, wenn Du erklärt hättest, was Du an den Aussagen von @TAPulator falsch findest, statt ihm keine Ahnung zu unterstellen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich (ebenso wie ich) an der Formulierung "für Dich passende anderweitige Beförderung" stößt. Mein Verständnis ist auch, dass es "die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Bedingungen" sein muss. Aber auch dies ist ja letztenendes Auslegungssache.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Mein Verständnis ist auch, dass es "die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Bedingungen" sein muss. Aber auch dies ist ja letztenendes Auslegungssache.

Oder "unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes". Die Verbindung darf auch vorher sein, wenn zum Beispiel ein dringender Termin zu erreichen ist. Ein verpasster Geschäftstermin oder das Kreuzfahrtschiff wären beispielsweise nicht zumutbar oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen. EG 261/2004 besteht nicht nur aus den einzelnen Artikeln, sondern auch aus gut zitierbaren Zielen:

EG 621/2004 meinte:
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können...

(13) Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können...

EG 261/2004 will im Falle anullierter Flüge dennoch zufreidene Passagiere, EW und Juser @Strolf wollen das scheinbar nicht oder verstehen es einfach nicht. Während bei EW eine geringe Restchance besteht, es auf die monetär harte Tour vor Gericht zu lernen, scheint Juser @Strolf eher ein aussichtsloser Fall zu sein.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
EG 261/2004 will im Falle anullierter Flüge dennoch zufreidene Passagiere, EW und Juser @Strolf wollen das scheinbar nicht oder verstehen es einfach nicht. Während bei EW eine geringe Restchance besteht, es auf die monetär harte Tour vor Gericht zu lernen, scheint Juser @Strolf eher ein aussichtsloser Fall zu sein.

Schade, dass du gleich persönlich werden musst!

Zum Thema 261/2004 ist alles gesagt - in diversen Threads und z.B. auch auf der als eine Art Referenz geltenden „bösen“ Webseite. Wer es nicht unnötig kompliziert haben will hält sich an die dortige Intrpretation!
Du solltest als Mediziner den Unterschied zwischen und/oder kennen, ansonsten sähe es für deine Patienten schlecht aus. (Ich darf jetzt auch persönlich werden nach deiner Einladung) und genau diesem Logikfehler unterliegst du hier.

Was bringt es dir den TO in die Irre zu führen, anstatt ihn einfach auf den Referenzthread zu leiten?
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Schade, dass du gleich persönlich werden musst!

Zur Erinnerung, bereits hier wurde es persönlich:

Ansonsten wäre Dein Beitrag deutlich hilfreicher gewesen, wenn Du erklärt hättest, was Du an den Aussagen von @TAPulator falsch findest, statt ihm keine Ahnung zu unterstellen.

Du solltest als Mediziner den Unterschied zwischen und/oder kennen, ansonsten sähe es für deine Patienten schlecht aus. (Ich darf jetzt auch persönlich werden nach deiner Einladung) und genau diesem Logikfehler unterliegst du hier.

Ich sehe keinen Logikfehler, klär mich doch bitte auf!
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.060
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ist es nicht in der praxis so:

bei Fremdmetall muss es die nächstmögliche Verbindung sein, bei eigenem Metall kann die Ersatzverbindung auch (beliebig) weit nach hinten verschoben werden…. wie weit, ist bisher rechtlich noch nicht geklärt

und jz kommen wir alle mal ein bisschen runter
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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ist es nicht in der praxis so:

bei Fremdmetall muss es die nächstmögliche Verbindung sein, bei eigenem Metall kann die Ersatzverbindung auch (beliebig) weit nach hinten verschoben werden…. wie weit, ist bisher rechtlich noch nicht geklärt

Grob könnte man das so sagen, wobei innerhalb der LHG scheinbar nur für EW die anderen Carrier "Fremdmetall" darstellen, zwischen LH, LX, OS und SN scheinen Umbuchungen eher weniger kompliziert.

Nach wie vor würde ich aber auch die Formulierung "nächstmögliche Verbindung" nicht zu eng fassen. Diese "nächstmögliche Verbindung" stammt aus der Zeit, als die EU-Verordnung entstanden ist. Damals war es eher die Regel, dass Flüge kurzfristig anulliert wurden oder überbucht waren und man wollte sicherstellen, dass Passagiere dann mit dem möglichst nächsten Flug am Zielort ankommen. Was wir heute erleben, ist dass Flüge Wochen oder Tage vorher annuliert werden. Im Sinne der Ziele der Verordnung wäre dann statt "nächstmögliche Verbindung" der Begriff der "nächstbesten Verbindung" glücklicher gewählt. Wie ja bereits oben beschrieben wären ein verpasster Geschäftstermin oder das Kreuzfahrtschiff mit der zeitlich nächsten oder präziser späteren anderweitigen Beförderung aus meiner Sicht nicht zumutbar, da ja damit das eigentliche Ziel der Reise hinfällig wäre. Von daher wäre im Sinne "einer anderweitigen Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen" in solchen Fällen natürlich auch zugunsten einer zeitlich früheren Verbindung zu argumentieren.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.060
1.572
ich habe jz nämlich auch den Fall, dass W6 mir meinen Wochenendtrip VIE-EVN-VIE komplett zerschossen hat..

anstatt ankunft freitag 11:20 und abflug montag 12:00 wurde ich automatisiert „umgebucht“ auf Samstag Ankunft 23:45 und Rückgflug Sonntag, also 45min später um 00:20…

problematisch ist bei dem Hinflug, dass selbst die nächstmögliche, schnellste Verspätung ab VIE immer noch 10h später als geplant ankommt.. mit Routing über WAW und VNO.. hier könnte man an sich gut argumentieren, dass man den Direktflug VIE-EVN am Vortag mit austrian um 22:30 bucht..

ein gewisses Restrisiko bleibt halt aber immer
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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anstatt ankunft freitag 11:20 und abflug montag 12:00 wurde ich automatisiert „umgebucht“ auf Samstag Ankunft 23:45 und Rückgflug Sonntag, also 45min später um 00:20…

Die automatische Umbuchung folgt halt gewissen Algorithmen, für das menschliche Auge scheint bei dem direct return in EVN der eigentliche Zweck der Reise obsolet. Da ist schon spannend, was Du mit W6 aushandeln kannst.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
890
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Nun wird die Strecke ab 21. Mai wieder ausgesetzt und aktuell hab ich von Eurowings darüber noch keinerlei Information bekommen. Aufmerksam wurde ich darauf, da man ja div. News von Webseiten liest. Wenn ich in der App die Buchung ansehe, wird Annulliert angezeigt, man kann umbuchen, jedoch wird jedoch keine Alternative angeboten.
Kann mir vorstellen, dass EW behaupten wird, dass die Flugstreichung mehr als 14 Tage vor Abflug war und somit kein Anspruch auf EU261 besteht...
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
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Kann mir vorstellen, dass EW behaupten wird, dass die Flugstreichung mehr als 14 Tage vor Abflug war...

Ja, kann sein.

...und somit kein Anspruch auf EU261 besteht...

Falsch. EG 261/2004 gilt ohnehin. Falls Du jedoch den Anspruch auf Ausgleichszahlung meinst, besteht dieser, wenn die Airline es nicht schafft, den Fluggast früher als 14 Tage vorher über die Anullierung zu informieren. Und hier ist die Airline in der Nachweispflicht, wann sie informiert hat.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es geht doch nicht um Entschädigung, sondern um Alternativbeförderung. Dass das hier immer noch nicht allen klar ist im Forum der Unterschied….

Was spricht dagegen, die Ausgleichszahlung on Top zur anderweitigen Beförderung mitzunehmen, wenn man über die Anullierung weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt informiert wird?
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
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Hallo zusammen

leider benötige auch ich Eure Hilfe.
Ich bin Pendler (privat) von Graz nach Stuttgart. 2021 ausnahmslos mit Austrian geflogen, welche einen bei einer Flugplanänderung auf jeglichen Wunschflug umgebucht haben.

Seit einigen Monaten wird die Strecke nun direkt von Eurowings direkt bedient. Gebucht hab ich die aktuellen Flüge bei Eurowings. (früher hab ich diese bei Austrian gebucht, da diese dort inkl. Gepäck zum gleichen Preis wie bei Eurowings mit personal item Angeboten wurden - leider hat Austrian die Preise mittlerweile angepasst)
Nun wird die Strecke ab 21. Mai wieder ausgesetzt und aktuell hab ich von Eurowings darüber noch keinerlei Information bekommen. Aufmerksam wurde ich darauf, da man ja div. News von Webseiten liest. Wenn ich in der App die Buchung ansehe, wird Annulliert angezeigt, man kann umbuchen, jedoch wird jedoch keine Alternative angeboten.

Meine Frage ist nun: wie geh ich am besten vor, damit ich hier rechtlich sauber unterwegs bin und letztendlich nicht auf dem Mehrkosten sitzen bleibe. Für Ersatzbeförderungen will die restliche LH Group z.B. am Pfingstwochenende mindestens 350€ vs. der 150€ für die ich bei EW gebucht hab.

PS: es betrifft ca. 15 Buchungen, da ich bis Ende August durchgebucht hatte :(

Danke
Danke zusammen

Ich hab gestern mit Dr. Böse telefoniert, dessen Musterschreiben verwendet und EW mal zu meinen Flügen eine Frist zur alternativen Beförderung gesetzt.
PS: ich hab zuvor bei der Hotline bzgl. Ersatzbeförderung angerufen, die weißen nur auf die Online Kontaktmöglichkeiten hin. Man möge es dort einreichen.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
890
656
Danke zusammen

Ich hab gestern mit Dr. Böse telefoniert, dessen Musterschreiben verwendet und EW mal zu meinen Flügen eine Frist zur alternativen Beförderung gesetzt.
PS: ich hab zuvor bei der Hotline bzgl. Ersatzbeförderung angerufen, die weißen nur auf die Online Kontaktmöglichkeiten hin. Man möge es dort einreichen.
Hallo, gibt es schon eine Rueckantwort seitens EW?! Wie ist der aktuelle Stand?!
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
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Die antworten eh nicht…
korrekt. Keinerlei Antwort.

Ich hab den Fall sogar meinen Ansprechpartner bei LH einen HON Circle Relation Manager weitergeleitet.
Auch danach kam keinerlei Rückmeldung.

Der erste Ersatzflug ist bereits gebucht und die Rechnung bei EW eingereicht.
Für den zweiten hatte ich den HON Circle Relation Manager die Chance gegeben auf EW zuzugehen. Hat er zwei Mal gemacht (habe gerne soeben die betreffenden Buchungen an meine Kontakte bei der EW weitergeleitet und um entsprechende Kontaktaufnahme mit Ihnen gebeten), leider auch ohne Erfolg.

Daher werde ich heute die nächste Ersatzbuchung vornehmen und das ganze den im Forum bekannten Dr. B übergeben
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
890
656
Der erste Ersatzflug ist bereits gebucht und die Rechnung bei EW eingereicht. ...

Daher werde ich heute die nächste Ersatzbuchung vornehmen und das ganze den im Forum bekannten Dr. B übergeben
Wie ist die Geschichte ausgegangen? Hat EW die Rechnung bezahlt?!
 

leosch96

Neues Mitglied
27.04.2022
6
0
Wie ist die Geschichte ausgegangen? Hat EW die Rechnung bezahlt?!
Danke der Nachfrage. :)

Eurowings hat dann tatsächlich kurz vor Fristablauf sowohl den Alternativflug mit SWISS, als auch den neugebuchten Eurowingsflug bezahlt. Ich bin glücklicherweise nicht auf den Kosten sitzengeblieben. Per Mail wurde mir such mitgeteilt, dass in meinem Fall wohl viel schieflief. Daraus habe ich zwei Sachen gelernt: Zum einen werde ich nie wieder Eurowings buchen, auch nicht in der BIZ und zum anderen scheut sich Eurowings doch vor rechtlichen Konsequenzen. Der Forenanwalt scheint bei denen wohl einen gewissen Ruf zu haben. ;) Ich muss zugeben, dass ich gerne gesehen hätte, wie Herr Böse hier vorgegangen wäre. :)