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Da steht sogar direkt in der VO drin:
Art. 2 h) definiert "Endziel" als "Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges".
Hm ich weiß ja nicht aber wenn ich bei Lufthansa einchecke steht auf dem Flugschein ja nur DUS-MUC-BLQ....
Bei "direkten Anschlussflügen" würde dann schon eher passen....Die gute Frage ist ob Lufthansa, dann am Flughafen so handhabt. Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust auf eine zweite gerichtliche Auseinandersetzung in einem Jahr mit denen.