1:55 genug Puffer zum Umsteigen in Bologna

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Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
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Da steht sogar direkt in der VO drin:

Art. 2 h) definiert "Endziel" als "Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges".

Hm ich weiß ja nicht aber wenn ich bei Lufthansa einchecke steht auf dem Flugschein ja nur DUS-MUC-BLQ....

Bei "direkten Anschlussflügen" würde dann schon eher passen....Die gute Frage ist ob Lufthansa, dann am Flughafen so handhabt. Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust auf eine zweite gerichtliche Auseinandersetzung in einem Jahr mit denen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Auffassung, dass im Rahmen von 261/04 auch mehrere Ticketbuchungen als einheitlicher Transportvorgang gelten, hat sich in der Rechtsprechung auch erst allmaehlich durchgesetzt (das rechtsprecherische Fleisch an den duerren Knochen der VO waechst langsam) und ist bei den Airlines noch gar nicht angekommen.

Da steht sogar direkt in der VO drin:

Art. 2 h) definiert "Endziel" als "Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges".

Mich haette LH neulich beim Generalstreik mit einer Buchung DUS-LIS bei Weiterflug nach FNC mit U2 umgebucht auf FRA-VIE-FNC mit OS. Bloederweise war VIE-FNC voll bzw. fiel meines Wissens spaeter auch dem Streik zum Opfer, der offenbar nicht auf das Festland beschraenkt war.

Das würde ich gern mal im Original lesen: "Endziel iSd VO ist auch der Zielort eines direkten Anschlussfluges, der weder bei dem ausführenden Luftfahrtunternehmen noch bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht wurde, das den Flugschein ausgestellt hat." Auf welche Entscheidungen stützt Du Deine Aussage?