[15.4.2010] Luftraumsperrungen wegen Vulkanausbruch in Island (Eyjafjallajökull)

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nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
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Ein Gerichtssprecher erklärte zu dem Urteil: "Bei einem Flugausfall wegen Vulkanasche kann der Fluggast die Rückerstattung des Flugpreises oder eine kostenlose anderweitige Beförderung, beispielsweise durch Umbuchung auf einen späteren Flug, verlangen."

Daneben seien Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten zu erbringen: "Ansprüche auf zusätzliche Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung scheiden jedoch in aller Regel aus."

Finde ich alles zusammen doch sehr vernuenftig. Mich wuerde jetzt nur noch interessieren, wer von Euch da uebermaessig maximieren wollte.
 

marc_m

Aktives Mitglied
03.03.2010
102
0
zwar schon mal gepostet die woche (emirates bereich), aber hier vielleicht besser aufgehoben mit meiner frage unten :

rekord reaktion : erstattung vulkanasche (von 2010)

ich habe diesen montag! von emirates eine reaktion auf meine erstattungsanfrage bzgl. der aschewolke im letzten! april erhalten.

die anfrage bzgl. einer teilerstattung ist in den letzten 12 monaten mehrmals vom reisebüro und von mir selbst gestellt worden

gebucht war :

1 ZRH DXB EK 088 U 15APR OK 1535 US1MPCH1 30K FLOWN
2 DXB CGK EK 356 U 16APR OK 0415 US1MPCH1 30K FLOWN
3 CGK DXB EK 357 U 18APR OK 1755 US1MPCH1 30K FLOWN
4 DXB ZRH EK 087 U 19APR OK 0840 US1MPCH1

wegen der aschewolke von emirates umgebucht auf :

4 DXB ZRH EK 085 Y 01MAY OK 1605 US1MPCH1 30K SUSPD


weil keine lust/zeit auf auf 2 wochen dubai (hotel wurde nicht angeboten oder bezahlt), am 20.4. mit ukraine international (fast leerer flieger) über IEV nach ZRH, auf eigene rechnung.

habe auf nicht viel gehofft - aber 100 euro teilerstattung oder so hätte ich angemessen gefunden :

"...da auch der Rückflug teilweise genutzt wurde (bis Dubai),
können wir keine Teilerstattung vornehmen, da es keinen Restwert gibt.
Wäre der Rückflug überhaupt nicht genutzt worden, wäre eine
Rückerstattung in Höhe von 30% des Flugpreises möglich gewesen."




wieso gibt es für DXB-ZRH keinen restwert ?
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Finde ich alles zusammen doch sehr vernuenftig. Mich wuerde jetzt nur noch interessieren, wer von Euch da uebermaessig maximieren wollte.

ich hätte schon gerne die zwei extra Hotelnächte in New York erstattet bekommen. Günstig waren die Übernachtungen nicht, und die Hälfte des Tages hat man nach Lösungen gesucht wie man heimkommt (Hotline Reisebüro, Hotline LH, UA, Hotelsuche (wollte ja immer nur eine Nacht buchen und man hat nur entsprechenden Stornierungsfristen). Ich hab von LH nichts bekommen.
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
ich hätte schon gerne die zwei extra Hotelnächte in New York erstattet bekommen. Günstig waren die Übernachtungen nicht, und die Hälfte des Tages hat man nach Lösungen gesucht wie man heimkommt (Hotline Reisebüro, Hotline LH, UA, Hotelsuche (wollte ja immer nur eine Nacht buchen und man hat nur entsprechenden Stornierungsfristen). Ich hab von LH nichts bekommen.

Im verlinkten Fall gab es keine Hotelkosten, da der Flug vor Reiseantritt abgesagt wurde. Deswegen ging es auch nicht um Erstattung dieser Kosten, sondern darum:
Wegen des stornierten Flugs forderte der Reisende eine Ausgleichsleistung der Airline und bezog sich dabei auf die EU-Fluggastrechteverordnung: Für sich und zwei Mitreisende verlangte er jeweils 250 Euro.

In deinem Fall wuerde ich -und das ist Ernst gemeint- eine Klage fuer sehr erfolgsversprechend halten. Ich habe 3 Naechte in SFO und LAS von LH erstattet bekommen.