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Ich erlaube mir, diesen stillgelegten Thread zu kapern. In welcher verbindlichen Verordnung / Richtlinie ist die Mitnahme von Flüssigkeiten eigentlich geregelt? Ich finde nur Sekundärquellen, selbst die Bundespolizei schreibt ständig nur von Flüssigkeiten im Handgepäck. Eine Airport Jacket (wird unter unterschiedlichen Namen vertrieben) ist kein Handgepäck, und falls dieses Kleidungsstück nicht anerkannt ist bleibt immer noch die Westentasche.
Nein, ich will keinen Schabernack treiben, aber die Formulierung hat mich etwas verwundert.
Nein, ich will keinen Schabernack treiben, aber die Formulierung hat mich etwas verwundert.