nun, Nichteinhaltung der Ruhezeiten - geht gar nicht; das ließe sich aber auch ohne Streik lösen. Aber "asnspruchsvolle Dienstpläne" - bei anspruchvollen Tätigkeiten und (oft) entsprechenden Vergütungen nach TV, das ist für mich kein Streikgrund. Und die "schlechte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben" wie auch "anspruchsvolle Dienstpläne" als Streikgrund - das sind doch Anachronismen. Man beansprucht beste Vergütungen, will als AN jedoch die entsprechende Gegenleistung nicht erbringen. Wenn ich in der Kabine oder im Cocküpit arbeite, dann wei0 ich vorher, daß ich keinen (sorry) Beamtenjob from nine to five habe; muss man sich halt einen anderen Job suchen. Es sind wohl noch nicht alle in der heutigen Zeit angekommen.
Daß dies letztendlich auch auf dem RÜcken der Kunden ausetragen wird, interessiert wohl nur am Rande bis gar nicht. So wie man gerne übersieht, daß der Kunden schlußendlich alles bezahlt...wenn er dies auch künftig noch tut.