21 Stunden Verspätung mit MH

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scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
733
350
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Wenn Du WIRKLICH das Geld willst: Mahnverfahren. Klage. Mahnverfahren sollte in so einem klaren Fall bereits ausreichend sein. Das Angebot eines "Freiflugs" zeigt ja mehr als deutlich, dass MH den Anspruch offenbar ebenfalls begründet sieht. Finde es jedenfalls angenehm, dass sie Dir überhaupt antworten. Vom Kranich hättest Du sicherlich noch Nichts gehört.

Wobei es tatsächlich interessant sein könnte, den "Freiflug" zu nehmen. Kläre eben die relevanten Fragen und eventuelle Einschränkungen (Steuern extra? Award inventory, s.o.? Personengebunden?).
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
Das mag ja sein, aber für einen Vielflieger ist der Gutschein -mit entsprechenden Konditionen- eben deutlich mehr Wert als 600€.

Auch wenn ich mich wiederhole. Nur wenn man in den nächsten zwei Jahren in Eco nach KUL möchte.
Wenn mir eine der Flugesellschaften einen Businessclass Flug spendiert hätte ich wohl auch ja gesagt. Aber so ....
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Auch wenn ich mich wiederhole. Nur wenn man in den nächsten zwei Jahren in Eco nach KUL möchte.
Wenn mir eine der Flugesellschaften einen Businessclass Flug spendiert hätte ich wohl auch ja gesagt. Aber so ....

Man kann ja entsprechende Konditionen aushandeln, das geht auf jeden Fall schneller als klagen.
 

Hoernchenmeister

Neues Mitglied
26.12.2012
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Hey!
Na das sind mal eine Menge Anregungen! Der Text von Chaosmax ist so zimlich das was ich gesucht habe. Das mit dem Freiflug und den Konditionen muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen! Wenn es was Neues gibt, poste ich es natürlich!

Viele Grüße!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ein, zwei Anmerkungen:

Was Chaosmax geschrieben hat, ist zutreffend. Dein Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Verzögerung nun rechtlich Verspätung oder Annullierung ist. Die Antwort der Airline ist durchaus typisch. Bedauerlich war das schon nach der EuGH-Entscheidung 2009. Nachdem nun die Große Kammer des EuGH diese Rechtsprechung bestätigt hat, ist sie geradezu ärgerlich, weil alle Fluggesellschaften natürlich wissen, dass die Ausgleichszahlung bei Verspätungen zu leisten ist, OBWOHL der Wortlaut der Verordnung sie nicht vorsieht.

Da auch keine außergewöhnlichen Umstände greifen, wirst du die Ausgleichszahlung erhalten, wenn du darauf bestehst. Gar keine Frage.

Zur Taktik: Mahnverfahren ist bei Airlines nahezu immer sinnlos und daher zu vermeiden.

Eine Klage in DE (mutmaßlich vor dem Amtsgericht Frankfurt) ist unproblematisch möglich, kann aber in der Vorfinanzierung etwas teurer werden, falls eine Übersetzung der Klageschrift erforderlich wird. Lass´ bei Bedarf deinen Anwalt prüfen, ob eine deutsche oder zumindest deutschsprachige Niederlassung besteht. In dem Fall Zustellung über diese versuchen. Bisweilen gelingt auch eine Zustellung über den deutschen Hausanwalt der Fluggesellschaften.

Aus meiner Sicht würde es vor diesem Hintergrund durchaus Sinn machen, sich gütlich zu einigen, wenn eine Fluggutschrift für dich in Betracht kommt. Dafür könnte auch sprechen, dass eine Zwangsvollstreckung bei einem Nicht-EU-Unternehmen nicht so leicht ist, wenngleich fast alle Airlines spätestens nach einem rechtskräftigen Urteil "freiwillig" zahlen. Viel Erfolg!