Ein, zwei Anmerkungen:
Was Chaosmax geschrieben hat, ist zutreffend. Dein Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Verzögerung nun rechtlich Verspätung oder Annullierung ist. Die Antwort der Airline ist durchaus typisch. Bedauerlich war das schon nach der EuGH-Entscheidung 2009. Nachdem nun die Große Kammer des EuGH diese Rechtsprechung bestätigt hat, ist sie geradezu ärgerlich, weil alle Fluggesellschaften natürlich wissen, dass die Ausgleichszahlung bei Verspätungen zu leisten ist, OBWOHL der Wortlaut der Verordnung sie nicht vorsieht.
Da auch keine außergewöhnlichen Umstände greifen, wirst du die Ausgleichszahlung erhalten, wenn du darauf bestehst. Gar keine Frage.
Zur Taktik: Mahnverfahren ist bei Airlines nahezu immer sinnlos und daher zu vermeiden.
Eine Klage in DE (mutmaßlich vor dem Amtsgericht Frankfurt) ist unproblematisch möglich, kann aber in der Vorfinanzierung etwas teurer werden, falls eine Übersetzung der Klageschrift erforderlich wird. Lass´ bei Bedarf deinen Anwalt prüfen, ob eine deutsche oder zumindest deutschsprachige Niederlassung besteht. In dem Fall Zustellung über diese versuchen. Bisweilen gelingt auch eine Zustellung über den deutschen Hausanwalt der Fluggesellschaften.
Aus meiner Sicht würde es vor diesem Hintergrund durchaus Sinn machen, sich gütlich zu einigen, wenn eine Fluggutschrift für dich in Betracht kommt. Dafür könnte auch sprechen, dass eine Zwangsvollstreckung bei einem Nicht-EU-Unternehmen nicht so leicht ist, wenngleich fast alle Airlines spätestens nach einem rechtskräftigen Urteil "freiwillig" zahlen. Viel Erfolg!