261/2004-Klage gegen Air France (auch) wg. Facebook erfolgreich

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
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Hallo zusammen,


eine interessante 261/2004-Entscheidung, bei der AF "uns" gegenüber versucht hat, sich mit Händen und Füßen gegen die (böse?) deutsche Justiz zu wehren. Der Flug ging von einem anderen EU-Staat über Paris nach Südamerika.

Weil unklar war, wo das Ticket erworben wurde (Frankreich? Anderer EU-Staat?), hat der Kläger nach der Verspätung einfach das social-media Team kontaktiert, wer denn das Ticket verkauft habe. Die Antwort auf Facebook war eindeutig: AF in Frankfurt. Diese Antwort aus Facebook führte nun dazu, dass das AG Frankfurt sehr wohl zuständig war:

airfrance.jpg

Die beantragte Zulassung der Berufung erfolgte nicht.


Tja, sind social-media Teams also doch nicht nur hip und trendy, sondern auch ein Risiko für Unternehmen.

AG Frankfurt Main Urteil vom 05.08.2014 Az.: 30 C 1788/14-45


Grüße
Kexbox
 
Zuletzt bearbeitet:

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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Wien
Bei Bekanntgabe des Verspätungsgrundes könnte man sich ja auch zurück halten.
Aber die Crew ist so ehrlich und sagt den Grund.